Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat am 3. August 2021 in einer Presseerklärung über das Ende der Übergangsfristen im Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz informiert. Bevor die Informationen in der Presse erscheinen möchten wir Sie auf die Mitteilung des BMI hinweisen:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2021/08/waffenrecht.html