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Im NWR-Benutzerservice erreichen uns immer noch Hinweise, insbesondere aus dem Kreis der anzeigepflichtigen Waffenhersteller und -händler, dass vielen Waffenbesitzern die NWR-ID und ihre Bedeutung noch nicht bekannt sei. Vor diesem Hintergrund weisen wir noch einmal auf den im Zentralen Informationssystem des NWR veröffentlichten hin. Dieser dient zur Information aller privaten Waffenbesitzer im Zusammenhang mit privaten Waffenankäufen und -verkäufen. Seit Inkrafttreten des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes zum 01.09.2020 sind Inhaber einer Waffenherstellungs- oder Waffenhandelserlaubnis nach § 21 Waffengesetz (WaffG) verpflichtet, insbesondere Erwerb und Überlassung, aber auch den Umbau von erlaubnispflichtigen fertiggestellten Schusswaffen elektronisch anzuzeigen (vgl. § 37 WaffG). Das hat auch Auswirkungen auf die An- und Verkäufe von privaten Waffenbesitzern bei Händlern. Insbesondere ist hierbei die Kenntnis und Mitteilung der sog. NWR-Identifikationsnummer (NWR-ID) durch private Waffenbesitzer von Bedeutung. Hierzu enthält der Flyer 8 alle wesentlichen Informationen. Es wird angeregt, diesen Flyer als Waffenbehörde, aber auch als Waffenhändler, ihren Kundinnen und Kunden als Ausdruck zur Verfügung zu stellen und ggf. wenn möglich auch auf Ihrer Homepage zu veröffentlichen. Druckexemplare dieses Flyers liegen uns aktuell nicht vor, so dass wir Ihnen leider keine gedruckten Ausfertigungen zur Verfügung stellen können.
Der neue Flyer 8 dient zur Information aller privaten Waffenbesitzer im Zusammenhang mit privaten Waffenankäufen und -verkäufen. Seit Inkrafttreten des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes zum 01.09.2020 sind Inhaber einer Waffenherstellungs- oder Waffenhandelserlaubnis nach § 21 Waffengesetz (WaffG) verpflichtet, insbesondere Erwerb und Überlassung, aber auch den Umbau von erlaubnispflichtigen fertiggestellten Schusswaffen elektronisch anzuzeigen (vgl. § 37 WaffG). Das hat auch Auswirkungen auf die An- und Verkäufe von privaten Waffenbesitzern bei Händlern. Insbesondere ist hierbei, aber auch bei Überlassungen zwischen privaten Waffenbesitzern, die Kenntnis und Verwendung der sog. NWR-Identifikationsnummer (NWR-ID) von Bedeutung. Hierzu enthält der Flyer 8 alle wesentlichen Informationen. Neben der Verbreitung über das Zentrale Informationssystem des NWR (www.nwr-fl.de) wird angeregt, diesen Flyer als Waffenbehörde, aber auch als Waffenhändler, ihren Kundinnen und Kunden als Ausdruck zur Verfügung zu stellen und ggf. wenn möglich auch auf Ihrer Homepage zu veröffentlichen.
Die aktualisierte Version der Übersicht Waffentypologie für NWR II mit den Änderungen des 3. WaffRÄndG () ist ab sofort verfügbar.
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