Plausibilitätsregeln für den Verbau von Waffenteilen

Mit der Inbetriebnahme von XWaffe 2.7 werden in der Kopfstelle des Nationalen Waffenregisters (NWR) neue Plausibilitätsprüfungen für Waffen und Waffenteile implementiert.

So erhalten Sie beispielhaft den Fehlercode 60 ("Die gemeldete Waffe / das gemeldete Waffenteil erfüllt waffentechnisch nicht die erforderlichen Voraussetzungen."), wenn Sie z.B.
  • mehrere Griffstücke (XWaffe-Code: 5) in einer Waffe verbauen,
  • gleichzeitig einen Lauf (XWaffe-Code: 2) und eine Gehäuse-Lauf-Einheit (XWaffe-Code: 22) in einer Waffe verbauen
  • oder ein Gehäuse (XWaffe-Code: 19) in ein Wechselsystem (XWaffe-Code: 10) verbauen
wollen. Die folgenden Meldungen werden einer erweiterten Prüfung unterzogen:
  • Erwerb von Waffen/Waffenteilen
  • Bestandsanzeige
  • Fertigstellung
  • Produktionsplanung
  • Verbau von Waffenteilen
  • Austausch von Waffenteilen
  • Nachmeldung von Waffenteilen

Die folgende Tabelle zeigt Ihnen in der Spalte Waffendatenobjekt welche Waffenteile wie oft in eine Waffe verbaut werden dürfen und welche Waffenteile sich gegenseitig ausschließen. Die Spalte untergeordnete(s) Waffenteil(e) zeigt welche Waffenteile wie oft in andere Waffenteile verbaut werden dürfen.

Beispiel (Zeile 1 in der Tabelle):
  • Es darf maximal ein Lauf (XWaffe-Code #2) in einer Waffe verbaut werden. Parallel zu einem Lauf darf weder ein Austauschlauf (XWaffe-Code #6), ein Wechsellauf (XWaffe-Code #7), ein Wechselsystem (XWaffe-Code #10) oder eine Gehäuse-Lauf-Einheit (XWaffe-Code #22) verbaut werden.
  • Es darf maximal ein Lauf (XWaffe-Code #2) in ein Wechselsystem (XWaffe-Code #10) verbaut werden.

Um die Tabelle übersichtlich zu halten, wurden die XWaffe-Codewerte der wesentlichen Waffenteile angegeben. Wenn Sie mit der Maus über einen unterstrichenen Codewert gehen, wird Ihnen im Klartext der Name des wesentlichen Waffenteils angezeigt.

Waffendatenobjekt
 

Waffendatenobjekt

untergeordnete(s) Waffenteil(e)

 
XWaffe-Code Waffenteil WT {A} max. Anzahl verbaut in einer Waffe Nicht parallel erlaubt wenn bereits WT {A} direkt in der Waffe verbaut ist max. Anzahl verbaut in einem anderen WT WT {A} darf in folgende andere WT verbaut werden Generelle Bemerkung
#2 Lauf 1 #6, #7, #10, #22 1 #10
#4 Verschluss/ -kopf 1 #9, #10, #17, #23 1 #10, #11
#5 Griffstück 1 #19, #20, #22, #23, #18, #21 0 --- Waffenteil #18 / #21 -> Betrifft eine kurze AR.
--> Kurze AR hat ein unteres Gehäuse. Damit wäre das Griffstück exklusiv für Revolver/ Pistolen.
#6 Austauschlauf 1 #2, #7, #10, #22 1 #10
#7 Wechsellauf 1 #2, #6, #10, #22 1 #10
#8 Einstecklauf 0 --- 1 #2, #6, #7, #11, #22 Ein Einstecklauf wird meldetechnisch in den Lauf verbaut und nicht direkt in die Waffe.
Alternativ kann er einzeln überlassen werden. Die Waffenbehörde setzt bei Bedarf "zugehörig zu Basiswaffe".
#9 Wechseltrommel 1 #4, #10, #13, #17, #18, #19, #20, #21, #22, #23 0 ---
#10 Wechselsystem 1 #2, #4, #6, #7, #9, #13, #17, #18, #21, #22, #23 0 ---
#11 Einstecksystem 0 --- 0 --- Ein Einstecksystem wird einzeln überlassen. Die Waffenbehörde setzt bei Bedarf "zugehörig zu Basiswaffe".
#12 Einsatz 0 --- 0 --- Ein Einsatz ist z.B. eine Reduzierpatrone. Er wird einzeln überlassen. Die Waffenbehörde setzt bei Bedarf "zugehörig zu Basiswaffe".
#13 Schalldämpfer 1 #9, #10, #17 1 #10 Ein Schalldämpfer darf nur bei Schallabsorberwaffen meldetechnisch verbaut sein.
Sollte es künftig einen Schallabsorber-Revolver geben, kann er nach SPOC-Rücksprache angelegt werden.
#16 Patronenlager 0 --- #2, #6, #7, #9, #17 Normalerweise zugehörig zu Basiswaffe (ansonsten nur verbaut in einem Lauf). Beispiel: Colt ACE
#17 Trommel 1 #4, #9, #10, #13, #18, #19, #20, #21, #22, #23 0 ---
#18 Verschlussträger 1 #5, #9, #10, #17, #22, #23 1 #10
#19 Gehäuse 1 #5, #20, #21, #22, #23 0 ---
#20 Unteres Gehäuse 1 #5, #9, #17, #19, #22, #23 0 ---
#21 Oberes Gehäuse 1 #5, #9, #10, #17, #19, #22, #23 1 #10
#22 Gehäuse-Lauf-Einheit 1 #2, #5, #6, #7, #9, #10, #17, #18, #19, #20, #21, #23 0 ---
#23 Gehäuse-Verschluss-Einheit 1 #4, #5, #9, #10, #17, #18, #19, #20, #21, #22 0 ---
#24 Verbrennungskammer 0 --- 0 --- Bei diesen Sonderfällen bitte an den SPOC wenden.
#25 Einrichtung zur Gemischerzeugung 0 --- 0 --- Bei diesen Sonderfällen bitte an den SPOC wenden.
#26 Antriebsvorrichtung bei Nicht-Feuerwaffen 1 --- 0 --- Im Zweifel bitte an den SPOC wenden.

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Fachliche Leitstelle NWR
Steckelhörn 12
20457 Hamburg
E-Mail: nwr-fl@bis.hamburg.de
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(Bundesministerium des Innern
und Heimat)
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(Bundesverwaltungsamt)
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(Fachliche Leitstelle NWR)
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