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DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH
Nationales Waffenregister
Postfach 12 01 41
19018 Schwerin
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Name/Firma: Kopfstelle Nationales Waffenregister - Registrierungsstelle
SAFE-ID: DE.Justiz.a903ab3f-7dc3-4979-9c35-d1284b8457af.b511
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Die Frage, wer Umgang mit Waffen oder Munition haben darf, ist für die öffentlichen Sicherheit und Ordnung von zentraler Bedeutung. Deshalb gibt es in Deutschland ein komplexes Waffenrecht, das den privaten Erwerb und Besitz von Waffen reglementiert. Gleichzeitig dient es dazu, den illegalen Waffenhandel und -besitz zu bekämpfen.
Die Durchführung des Waffengesetzes, insbesondere die Erteilung von waffenrechtlichen Erlaubnissen, obliegt den Waffenbehörden der Länder.
Das Waffengesetz und die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung des Bundes regeln den Umgang mit Waffen und Munition. Wer bestimmte Schusswaffen oder Munition erwerben, besitzen oder in der Öffentlichkeit führen will, bedarf dazu grundsätzlich einer waffenrechtlichen Erlaubnis. Dies gilt auch für die Herstellung von Schusswaffen und den Handel. Die wesentlichen waffenrechtlichen Vorschriften können über die Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat abgerufen werden.
Weitere Informationen für die Waffenbehörden finden Sie hier nach dem Login.
Die Durchführung des Waffengesetzes, insbesondere die Erteilung von waffenrechtlichen Erlaubnissen, obliegt den Waffenbehörden der Länder.
Das Waffengesetz und die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung des Bundes regeln den Umgang mit Waffen und Munition. Wer bestimmte Schusswaffen oder Munition erwerben, besitzen oder in der Öffentlichkeit führen will, bedarf dazu grundsätzlich einer waffenrechtlichen Erlaubnis. Dies gilt auch für die Herstellung von Schusswaffen und den Handel. Die wesentlichen waffenrechtlichen Vorschriften können über die Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat abgerufen werden.
Die Waffenbehörden sind zuständig für:
- Antragsteller und Erlaubnisinhaber von Waffenbesitzkarten, Munitionserwerbsscheinen, Waffenscheinen und Europäischen Feuerwaffenpässen, mit Wohnsitz im jeweiligen Zuständigkeitsbereich,
- Antragsteller und Inhaber einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung oder zum Waffenhandel sowie Bewachungsunternehmer, mit der Hauptniederlassung Zuständigkeitsbereich,
- Schießerlaubnisse,
- Erlaubnisse für:
- ortsfeste Schießstätten,
- ortsveränderliche Schießstätten,
- Erlaubnisse für das Verbringen und die Mitnahme von Schusswaffen und Munition nach, durch oder aus Deutschland,
- Ausnahmebewilligungen vom Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen,
- Sicherstellung von Erlaubnisurkunden, Waffen oder Munition.
Weitere Informationen für die Waffenbehörden finden Sie hier nach dem Login.