Information für Polizei, Zoll, Justiz
Im Rahmen des §13 WaffRG können Polizei- und Sicherheitsbehörden Informationen aus dem Nationalen Waffenregister (NWR) abrufen.
Das NWR gibt dabei u.a. Auskunft darüber, welche Personen, Firmen und Vereine waffenrechtliche Erlaubnisse haben,die sie zum Umgang, wie Besitzen, Führen oder Herstellen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen berechtigen. Ebenso zur Art (Typ, Hersteller, Kaliber, Seriennummer) und zum Umfang der behördlich genehmigten Schusswaffen. Auch hält das NWR Informationen zu behördlich verhängten Waffenbesitzverboten vor. So können Erkenntnisse zu denjenigen Personen erlangt werden, denen es aufgrund eines Waffenbesitzverbotes gänzlich untersagt ist, Waffen und Munition zu besitzen oder mit sich zu führen.
Im polizeilichen und sicherheitsbehördlichen Alltag können Informationen aus dem NWR die Aufgabenwahrnehmung unterstützen. Die Erkenntnisse liefern wichtige Beiträge bei der Beurteilung einer Einsatzlage, bei der Vorbereitung und Durchführung strafprozessualer Maßnahmen bzw. dienen der Eigensicherung. Das NWR sollte daher als polizeiliches Auskunftsinstrument auch intensiv genutzt werden.
Auskünfte aus dem NWR
Grundsätzlich werden Auskünfte aus dem NWR durch das BVA nur auf schriftlichen Antrag erteilt. Für die Polizei und Sicherheitsbehörden wurden jedoch verschiedene Möglichkeiten zum elektronischen Datenabruf geschaffen.
Der elektronische Datenabruf kann im automatisierten Verfahren entweder über das Registerportal des BVA oder über eigens entwickelte und in die behördliche IT-Infrastruktur integrierte Fachverfahren (z.B. die polizeilichen Systeme) erfolgen. Der Zugriff ist jeweils durchgängig im 24/7-Modus gewährleistet.
Der elektronische Datenabruf im automatisierten Verfahren unterscheidet rechtlich wie auch technisch zwischen Einzelauskünften und Gruppenauskünften. In der Ausbaustufe 1 des NWR war der elektronische Datenabruf im automatisierten Verfahren zunächst nur zu Einzelauskünften möglich. In der aktuellen Ausbaustufe 2 dem NWR II stehen jetzt alle geplanten Auskunfstmöglichkeiten zur Verfügung. Hierfür stehen gesetzlich normierte Suchprofile zur Verfügung, die u.a. eine Suche nach natürlichen Personen, nach nichtnatürlichen Personen (Firmen, Vereine), nach Waffen sowie über eine bekannte Adresse ermöglichen.
Anträge auf Gruppenauskünfte aus dem NWR sind unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben unmittelbar schriftlich an das BVA zu richten.
Zugriff auf das NWR
Alle Polizeien des Bundes und der Länder sowie weitere Sicherheitsbehörden sind an das NWR angebunden und für den elektronischen Datenabruf im automatisierten Verfahren berechtigt. Einzelne Bedienstete von Polizei- und Sicherheitsbehörden können individuell/persönlich für den elektronischen Datenabruf im automatisierten Verfahren NWR berechtigt werden.