Plausibilitätsregeln bei Seriennummern

Im Rahmen der Betrachtung der Datenqualität hat sich gezeigt, dass viele Waffen im Register mit potenziell unsinnigen Seriennummern erfasst sind, wie z.B. „rostig“ oder „unlesbar“. Um zukünftige Fehler bei der Neuregistrierung oder dem Umbau von Waffen zu vermeiden, wird eine Prüfung der Seriennummern eingeführt. Diese wird gegen eine Liste unzulässiger Werte abgeglichen.

Das Regelwerk findet Anwendung bei der Neuregistrierung von Waffen(teilen) mit den folgenden Meldungsarten:

  • Erwerb (mit Neuregistrierung - Erwerbsart #3, #5 und #6)
  • Produktionsplanung
  • Fertigmeldung
  • Fertigstellung
  • Bestandsanzeige
  • Umbau
  • Nachmelden von Waffenteilen
Es werden Seriennummern abgewiesen, die folgendes enthalten:

unbek bekannt mist
kein unles erkenn
feststell fehl xxx
rost nicht ptb
kaliber nummer brauch
waffe nr s/n
; : \
, ? ohne
(Bei der Nachmeldung von Waffenteilen,
bei der Bestandsmeldung und
beim Erwerb historischer Waffen aus dem Ausland zulässig)
und beim Erwerb von sontigem Überlasser ist ohne zulässig)
( ) [
] { }
Leerzeichen Geschützes Leerzeichen Schmales geschütztes Leerzeichen


Außerdem sind die folgenden Ausdrücke als alleinstehendes Wort unzulässig:
  • ja
  • nein
  • sn
Das Regelwerk wird regelmäßig fortgeschrieben und an die waffentechnischen Gegebenheiten angepasst. Auf dieser Seite finden Sie die jeweils aktuell unzulässigen Werte.
Impressum
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres und Sport
Fachliche Leitstelle NWR
Steckelhörn 12
20457 Hamburg
E-Mail: nwr-fl@bis.hamburg.de
Links
www.bmi.bund.de
(Bundesministerium des Innern
und Heimat)
www.bva.bund.de
(Bundesverwaltungsamt)
www.nwr-fl.de
(Fachliche Leitstelle NWR)
Quellenverzeichnis
Bilder:
Peter Smola
Rainer Sturm
alle pixelio.de