Im Rahmen der Betrachtung der Datenqualität hat sich gezeigt, dass viele Waffen im Register mit potenziell unsinnigen Seriennummern erfasst sind, wie z.B. „rostig“ oder „unlesbar“. Um zukünftige Fehler bei der Neuregistrierung oder dem Umbau von Waffen zu vermeiden, wird eine Prüfung der Seriennummern eingeführt. Diese wird gegen eine Liste unzulässiger Werte abgeglichen.
Das Regelwerk findet Anwendung bei der Neuregistrierung von Waffen(teilen) mit den folgenden Meldungsarten:
- Erwerb (mit Neuregistrierung - Erwerbsart #3, #5 und #6)
- Produktionsplanung
- Fertigmeldung
- Fertigstellung
- Bestandsanzeige
- Umbau
- Nachmelden von Waffenteilen
unbek | bekannt | mist |
kein | unles | erkenn |
feststell | fehl | xxx |
rost | nicht | ptb |
kaliber | nummer | brauch |
waffe | nr | s/n |
; | : | \ |
, | ? | ohne (Bei der Nachmeldung von Waffenteilen, bei der Bestandsmeldung und beim Erwerb historischer Waffen aus dem Ausland zulässig) und beim Erwerb von sontigem Überlasser ist ohne zulässig) |
( | ) | [ |
] | { | } |
Leerzeichen | Geschützes Leerzeichen | Schmales geschütztes Leerzeichen |
Außerdem sind die folgenden Ausdrücke als alleinstehendes Wort unzulässig:
- ja
- nein
- sn