FAQs_Gast
XWaffe ist der bundesdeutsche Behörden-Standard, der für die am NWR teilnehmenden Waffenbehörden verbindlich beschreibt, welche Daten (Personendaten, Erlaubnisdaten, Waffendaten) zu speichern sind und wie diese zu schreiben bzw. zu erfassen sind. Einen vergleichbaren Standard gibt es bereits im Einwohnermeldewesen und bei der Kfz-Verwaltung.
Ja. Da der Standard XWaffe verwendet wird. Er vereinheitlicht viele Bezeichnungen und Begriffe auf einen einheitlichen Wert. Bei den Munitionsbezeichnungen/Kalibern wird beispielsweise ein einheitlicher Wert erfasst, unabhängig von dem, was auf der Waffe oder in den Dokumenten steht.
Je mehr Waffendaten jedoch bereinigt werden, desto weniger unterschiedliche Angaben wird es zukünftig geben.
Importierte Waffen müssen dann in Deutschland beschossen werden (§ 3BeschG), wenn sie kein anerkanntes Beschusszeichen eines anderen CIP-Mitgliedstaates tragen. Auf die Ausnahmen gemäß § 4 BeschG wird hingewiesen.
Für die Festsetzung bzw. Vergabe von Seriennummern in den Fällen des § 25 Abs. 2 WaffG sind in den Bundesländern die Beschussämter oder LKAs zuständig (in einigen Bundesländer die Waffenbehörden selbst). Dieses wurde durch einen Erlass der Innenministerien 1980 festgelegt.