FAQs_Gast
Sollte es sich um einen Signalstift ohne Zulassungszeichen handeln, der mit einer Ausnahmegenehmigung vom BKA (da es sich evtl. um eine getarnte Schusswaffe handelt) besessen wird, standardisieren Sie diesen bitte folgendermaßen:
Signalstift (ohne PTB-Zulassung mit BKA-Ausnahmegenehmigung):
Waffentyp-Anlage1: als anderer Gegenstand getarnte Schusswaffe
Waffentyp-Feingliederung: getarnte Schusswaffe
Waffe/Waffenteil: komplette Waffe
Hersteller: Comet
Modell: Signalstift
Munitionsbezeichnung: 6/15mmSignal
Sollte es sich jedoch um einen Signalstift handeln, mit dem pyrotechnische Munition mit der Bezeichnung 6/15mmSignal verschossen werden kann (der als Schreckschussgerät eingetragen wurde), standardisieren Sie den Signalstift wie folgt:
Signalstift (ohne PTB-Zulassung):
Waffentyp-Anlage1: kurze Einzellader-Schusswaffe für Randfeuermunition (Ges.länge < 28cm)
Waffentyp-Feingliederung: Signalpistole
Waffe/Waffenteil: komplette Waffe
Hersteller: Comet
Modell: Signalstift
Munitionsbezeichnung: 6/15mmSignal
In der letzten Zeit wurde mehrfach die Frage an die NWR-FL herangetragen, wie man eine sogenannte Miniatur-Tontaubenflinte oder auch Miniatur-Wurftaubenflinte im NWR XWaffe-konform standardisiert und erfasst.
n der letzten Zeit wurde mehrfach die Frage an die NWR-FL herangetragen, wie man eine sogenannte „Miniatur-Tontaubenflinte“ oder auch „Miniatur-Wurftaubenflinte“ im NWR XWaffe-konform standardisiert und erfasst.
Diese Miniatur-Wurftaubenflinten sollten grundsätzlich wie folgt standardisiert werden:
Kategorie: C
Waffentyp Anlage 1: lange Repetier-Schusswaffe
Waffentyp Feingliederung: Repetierflinte
Herstellerbezeichnung: Anschütz
Modellbezeichnung: Anschütz-Miniatur-Wurftaubenflinte (Mod. 1414) oder Anschütz-Miniatur-Tontaubenflinte, entsprechend der Beschriftung auf der Oberseite des Laufes der Waffen.
Munitionsbezeichnung: .22Long Shot (Code #2367). Die Waffen sind auch mit dieser Munitionsbezeichnung beschriftet.
(Hinweis der FL: Das Patronenlager entspricht von seinen Abmaßen dem Kaliber .22lr, die Waffe ist aber nur für die Verwendung von Kleinstschrotpatronen mit diesen Abmessungen ausgelegt und beschossen. Die genaue Unterscheidung ist wichtig beim Eindruck in Waffenbesitzkarten, wenn für diese Waffe eine Munitionserwerbberechtigung erteilt werden soll, da .22lr (Code #9) und .22Long Shot (Code #2367) zwei unterschiedliche Kaliber sind.)
Der Kaliberkatalog ist ausgelegt für die Standardisierung von Schusswaffen. Bei den genannten Bezeichnungen handelt es sich um Munitionskaliber, nicht um Waffenkaliber. D.h. es gibt keine Schusswaffen mit Patronenlagern in diesen Abmessungen.
Schrotpatronen mit einer Hülsenlänge von 67,5mm sind für Schusswaffen konstruiert, die mindestens ein Patronenlager mit 65mm langem Lager haben. Der Zusatz Magnum bezieht sich nicht auf die Abmessungen einer Schrotpatrone, sondern auf den Beschuss der Waffe. Die gängigsten Schrotkaliber sind 12, 16 und 20. Seltener sind 10, 24, 28, 32 und .410.
Die gängigsten Hülsenlängen sind 70 und 76 mm und werden vom Kaliber durch einen / getrennt (Beispiel 12/70). Es gibt zudem bei alten Waffen oftmals auch Hülsenlängen von 65mm und bei modernen Magnumwaffen auch bei den Kalibern 10 und 12 auch Hülsenlängen von 89mm.