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Die Erlaubnis-NWR-ID spielt eine entscheidende Rolle für Inhaber einer Waffenherstellungs- oder Waffenhandelserlaubnis nach § 21 WaffG bei der Registrierung im Nationalen Waffenregister. Entgegen einiger Fehlinformationen im Internet muss diese ID bereits vor dem Registrierungsprozess bei der zuständigen Waffenbehörde beantragt und im Antragsformular angegeben werden.
Um die Erlaubnis-NWR-ID zu erhalten, müssen Erlaubnisinhaber nach § 21 WaffG folgende Schritte unternehmen:
Um die Erlaubnis-NWR-ID zu erhalten, müssen Erlaubnisinhaber nach § 21 WaffG folgende Schritte unternehmen:
- Kontaktieren Sie frühzeitig Ihre zuständige Waffenbehörde
- Stellen Sie eine formlose Anfrage per Telefon oder E-Mail
- In manchen Fällen kann ein persönliches Erscheinen bei der Behörde erforderlich sein
Unterstützung bei Schwierigkeiten
Bei Problemen mit dem Erhalt der Erlaubnis-NWR-ID können sich Betroffene an zusätzliche Unterstützungsquellen wenden:- Die zuständige Waffenbehörde sollte der erste Ansprechpartner für spezifische Fragen oder Verzögerungen sein.
- Der NWR Benutzerservice ist immer für Sie da. Sie erreichen uns jederzeit unter
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