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XWaffe Version 2.7 ist am 26. Oktober 2024 in Betrieb gegangen.
Die Änderungen und Neuerungen möchten wir Ihnen hier in wenigen Sätzen nahebringen:
Für die Waffenbehörden sowie die Händler und Hersteller sind dabei die folgenden Punkte von besonderer Bedeutung:
- Relevant für Waffen- und Sicherheitsbehörden und deren Softwarehersteller:
- CR230: Hinweis an WaffB bei Erwerb aus Ausland durch HuH
Der Versand des Hinweises #35 im Falle der Registrierung einer importierten Waffe aus dem Ausland entfällt. Im Rahmen der Umsetzung wurde hierzu eine neue Erstregistrierungsart #23 - Importwaffe/-waffenteil eingeführt. - CR235: Entfall Waffe.neu
Zur Registrierung von Waffen und Waffenteilen ist dann ausschließlich mitteilung.waffe.neuregistrieren.668 bzw. mitteilung.waffenteil.neuregistrieren.1668 zu nutzen. Zur Abbildung aller Anlässe zur Neuregistrierung wurden weitere Erstregistrierungsarten (Fundwaffe, Importwaffe, Wiedererfassung) ergänzt.
Ab Oktober 2024 sind die neuen Erstregistrierungsarten aktiv und ab April 2025 wird Waffe.neu aus XWaffe entfernt. - CR236: Abbildung der Gültigkeiten von Erlaubnissen
Die Übermittlung von Angaben zur Gültigkeit ist künftig nur noch im Gültigkeitsfeld der Erlaubnis möglich. Bei einer Übermittlung von Verlängerungsdaten wird die Meldung abgewiesen. Im Register gespeicherte Angaben werden weiterhin zurückgegeben. - CR238: Anpassung XWaffe-URL
Über die in der Angabe SchemaLocation hinterlegten WebAdressen erreichen Sie die zugehörige technische Datei. Beispielhaft hier anhand von XWaffe-herstellerhaendler.xsd dargestellt.
Bitte beachten Sie, dass seitens der Betreiber der jeweiligen Seite keinerlei Serviceversprechen bzgl. der Verfügbarkeit des Systems gewährleistet werden. - CR262: Änderungen Registermodernisierung (RegMO)
Im Fall des unbekannten Verzuges soll die vorherige/bisherige inländische Anschrift weiterhin im NWR gespeichert und für die abfragenden Behörden zur Verfügung gestellt werden. Diese Anschrift wird künftig unter dem Anschriftencode #64 gespeichert. Ergänzt wurde der Bedeutungscode #47 Staatsangehörigkeit ergänzt, um in den Hinweisen bei Aktualisierung der Angabe Staatsangehörigkeit diese anzuzeigen. - CR263: Ablehnung der Speicherung mehrerer kleiner Waffenscheine pro Person
Die Neuanlage einer Erlaubnis vom Typ Kleiner Waffenschein (#8) mit einer PersonID in der Erlaubnisrolle #1 wird von der ZK abgewiesen, wenn ein kleiner Waffenschein im Status erteilt (#4) vorhanden ist und dieser in der Rolle #1 diese PersonenID zugeordnet ist. - CR247: Taggleiche Überlassung und Vernichtung
Bei der Vernichtungsmeldung eines Händlers ist nun die Angabe des Vernichtungsdatums am Tag des Erwerbes bzw. dem vom privaten Waffenbesitzers gemeldeten Überlassungsdatum möglich.
- CR230: Hinweis an WaffB bei Erwerb aus Ausland durch HuH
- Relevant für Händler, Hersteller und deren Softwarehersteller
- CR243: Unterscheidung Fehleingabe Datenkorrektur (FC26) / Neue Nachricht Datenpflege
Für eigenständige Korrekturen von Waffendaten wird die neue Nachricht meldung.waffeWaffenteil.waffenteilKorrigieren.1681 den HuH zur Verfügung gestellt. Diese ermöglicht den HuH eine Datenkorrektur unter bestimmten Bedingungen. - CR250: Plausibilitätsregeln für den Verbau von Waffenteilen
Mit der Inbetriebnahme von XWaffe 2.7 werden in der Kopfstelle des Nationalen Waffenregisters (NWR) neue Plausibilitätsprüfungen für Waffen und Waffenteile implementiert. Weitere Informationen zu diesen und weiteren Regelwerken finden Sie unter Regelwerke für Händler und Hersteller im Nationalen Waffenregister. - CR258: Kaliberzwang bei Signal - SRS und Druckluftwaffen
Im Rahmen der Verarbeitung von Meldungen mit Neuregistrierung von Waffen und Waffenteilen erfolgt die Abweisung der Verarbeitung unter Anwendung bestimmter Regeln. - CR259: Meldung abweisen bei vollständig abweichenden Identitätsdaten
Die Kopfstelle weist künftigen Meldung mit identifizierenden Daten zur Waffe / Waffenteil ab, wenn diese vollständig von den im Register zur Waffe gespeicherten Daten abweichen. - CR260: Sinnvolle Seriennummern bei Registrierung neuer Waffen - Waffenteile und Umbau
Im Rahmen der Verarbeitung von Meldungen mit Neuregistrierung oder Umbau von Waffen und Waffenteilen werden diese abgewiesen, wenn bestimmte Regeln erfüllt sind.
- CR243: Unterscheidung Fehleingabe Datenkorrektur (FC26) / Neue Nachricht Datenpflege
- Relevant sowohl für Waffen- Sicherheitsbehörden als auch für Händler und Hersteller bzw. deren Softwarehersteller
- CR240: Änderungen der Beschreibungen der Katalogwerte
In den Katalogen Anschrifttyp, WaffenrechtlicherVerwaltungsaktStatus, Munitionsarten, Waffenkategorie, WaffentypAnlage1, WaffentypFeingliederung, Waffenstatus, WaffentechnischeAusfuehrung, WesentlichesWaffenteil, Zuordnungsart, Überlassungsart, Erwerbsart, ArtAustausch, Meldungsart, GrundEntfallAnzeigepflichtUeberlassung. GrundEntfallAnzeigepflichtErwerb wurde eine umfangreiche Überarbeitung der Beschreibungen der Katalogwerte durchgeführt. Ziel der Überarbeitung waren aussagekräftige Texte, die den Sachbearbeitern im ÖWS angezeigt werden können (bspw. als Tool-Tip) um eine sachgerechtere Nutzung der Katalogwerte zu ermöglichen. - CR242: Harmonisierung der Anschriftsdaten
Die Feldlängen und Feldtypen der Anschrift von nicht natürlichen Personen wurden an die Definitionen der Anschrift zur natürlichen Person angepasst. Ebenso wurde die im Suchprofil „#8 – Anschriftensuche Personendaten“ anzugebenden Anschrift angepasst. - CR251: Verbau in verbauten Waffenteilen
Der Austausch, die Entnahme und der Verbau eines Waffenteils kann nun auch direkt bei bereits verbauten Teilen durchgeführt werden, ohne dass das „übergeordnete“ und bereits verbaute Waffenteil zuvor entnommen werden muss. Damit ist beispielsweise keine vorherige Entnahmemeldung eines Wechselsystems aus der Waffe notwendig, wenn Sie den Austausch eines Verschluss/-kopfes im Wechselsystem durchführen. - CR257: Verlängerung der Rückabwicklungs- / Sofortstornofrist
Die Rückabwicklungsfrist wurde unabhängig von XWaffe 2.7 bereits am 01.08.2024 von 14 auf 100 Tage verlängert. - CR261: Pflichtfeld Softwarekennung im Kopf
Zur Verbesserung der Arbeit in der Betriebsorganisation und zur Adressierung konkreter Verbesserungsvorschläge soll die Bezeichnung des technischen anliefernden technische Systems in allen Nachrichten enthalten sein. Mit der IBN 10.2024 ist die Angabe der Bezeichnung im Nachrichtenkopf verpflichtend anzugeben.
- CR240: Änderungen der Beschreibungen der Katalogwerte
Näheres finden Sie in der Änderungsdokumentation zu XWaffe 2.7. Als Softwarehersteller für Händler und Hersteller beachten Sie bitte unbedingt die Schnittstellenspezifikation der NWR Kopfstelle.
Die technische Dokumentation zu XWaffe finden Sie hier:
XWaffe Spezifikation Version 2.7 beschreibt das Informations- und Nachrichtenmodell für XWaffe 2.7
Hier finden Sie XWaffe 2.7 Technische Dateien (XML Schemata)
Hier finden Sie
Hier finden Sie die Dokumentation zu den Änderungen an XWaffe 2.7:
Die vorstehenden Informationen sind seit 25.07.2024 im

Die wurde im September 2024 veröffentlicht.
Hier können Sie die jeweils aktuellen herunterladen.
Mit Änderung des Waffengesetzes vom 19.02.2020 ändern sich die rechtlichen Einstufungen von bestimmten Bauteilen bei Schusswaffen.
Der Leitfaden beschreibt die Änderungen und stellt diese anhand von detaillierten Fotos dar.
Den BKA Leitfaden zu den wesentlichen Waffenteilen finden Sie hier: BKA - Wesentliche Teile im neuen Waffengesetz - Leitfaden
Die Änderungen und Neuerungen möchten wir Ihnen hier in wenigen Sätzen nahebringen:
Für die Waffenbehörden sowie die Händler und Hersteller sind dabei die folgenden Punkte von besonderer Bedeutung:
- Polizeiliche Abfragegründe - In den redaktionellen Texten zu den Abfragegründe wurden bei den nicht mehr zu nutzenden Katalogwerten die künftig zu nutzenden Werte angepasst. Insbesondere entfällt der gesonderte Abfragegrund für die Aufsichtsbehörden (#46, #200). Für Abfragen der Aufsichtsbehörden ist der Katalogwert „#100 WAFFENBEHÖRDEN: Vollzug WaffG“ anzuwenden.
- Nachregistrierung enthaltener Bestandswaffenteile - Zur Nachregistrierung enthaltener Bestandswaffenteile einer schon registrierten Waffe wird die Nachricht „meldung.waffeWaffenteil.waffenteilNachmelden.1680“ zur Verfügung gestellt. Unter Angabe der identifizierenden Daten zu Waffe (bzw. eigenständigen Waffenteil) können die enthaltenen und bisher nicht registrierten Waffenteile im NWR registriert werden.
- Konkretisierung der Erwerbs- und Überlassungsmeldungen ohne Anzeigepflicht - Gegenstand, insbesondere der Meldungen von Herstellern und Händlern, sind Erwerbs- und Überlassungsmeldungen, bei denen die WBK-Besitzer keine Anzeigepflicht trifft. Dieses ist in den Fallkonstellationen der Reparatur, der Verwahrung, des Kommissionsgeschäftes, der Leihe, beim Handel mit Sachverständigen und bei nicht eintragungsplichtigen Waffenteilen der Fall. Für die Waffenbehörden war bisher die rechtliche Grundlage für den Entfall der Anzeigepflicht nicht erkennbar. Künftig ist bei der Meldung eines Erwerbs oder einer Überlassung, sowohl in der Waffenbehörde als auch durch einen Händler und Hersteller, im Falle des Entfalls der Anzeigepflicht durch den privaten Waffenbesitzer zusätzlich die Grundlage für den Entfall der Anzeigepflicht anzugeben.
- RegMo – Rückbau RegMo Iteration 2 - Details finden Sie in der Änderungsdokumentation
- Neues Rechercheprofil - Details finden Sie in der Änderungsdokumentation
- RegMo - Strukturänderungen - Details finden Sie in der Änderungsdokumentation
- Übergabe Transaktionsnummern an die ZK - Details finden Sie in der Änderungsdokumentation
- Entfernung nicht mehr unterstützter Nachrichten - Details finden Sie in der Änderungsdokumentation
- RegMo-Hinweise bei Änderung - Details finden Sie in der Änderungsdokumentation
- Ausweitung der Meldung Waffenteil zusammenbauen - Der Meldeanlass Zusammenbau einer modularen Waffe wurde um die Möglichkeit erweitert, auch den Zusammenbau von modularen Waffenteilen, wie beispielsweise einem Wechselsystem mit Lauf und Verschluss zu ermöglichen. Wie schon bei dem Zusammenbau einer Waffe muss auch das Waffenteil und die zusammengefügten Waffenteile vom gleichen Hersteller sein.
Die technische Schnittstelle (Webservice) lehnt Meldungen mit dem Fehlercode 39 ab, wenn ein modulares Waffenteil ohne Angabe mindestens eines verbautesWaffenteil zusammengebaut werden soll.
Diese Änderung wurde in einem Zwischenrelease am 01.12.2023 in Betrieb genommen.
Die technische Dokumentation zu XWaffe finden Sie hier:
XWaffe Spezifikation Version 2.6 beschreibt das Informations- und Nachrichtenmodell für XWaffe 2.6
Hier finden Sie XWaffe 2.6 Technische Dateien (XML Schemata)
Hier finden Sie und Codelisten zu XWaffe 2.6 und externe Kataloge (Version_32)
Hier finden Sie die Dokumentation zu den Änderungen an XWaffe 2.6:
Die vorstehenden Informationen sind seit 15.12.2023 im

Die

Hier können Sie die jeweils aktuelle herunterladen.
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Nationales Waffenregister Infoveranstaltungen 2025 für Waffenhersteller und -händler |
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres und Sport
Fachliche Leitstelle NWR
Steckelhörn 12
20457 Hamburg
E-Mail: nwr-fl@bis.hamburg.de
www.bmi.bund.de
(Bundesministerium des Innern
und Heimat)
www.bva.bund.de
(Bundesverwaltungsamt)
www.nwr-fl.de
(Fachliche Leitstelle NWR)