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Diese Überlassungsart ist auszuwählen in folgenden Fallkonstellationen:
- Sämtliche Überlassungsvorgänge an ausländische Erwerber, z.B.
- Hersteller/Händler in Drittstaaten (Nicht-EU-Mitgliedsstaaten)
- Privatkunden in Drittstaaten (Nicht-EU-Mitgliedsstaaten)
Diese Überlassungsart ist nicht zu verwenden in folgenden Fallkonstellationen:
- Sämtliche Überlassungsvorgänge an ausländische Erwerber, z.B.
- Privatkunden in EU-Mitgliedsstaaten
- Hersteller/Händler in EU-Mitgliedsstaaten
Betroffener Personenkreis: | Waffenhändler |
Benötigte Daten: | Ihre NWR Firmen-ID (F-ID) Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID) Datum der Überlassung „Klardaten“ des Erwerbers (z.B. Name, Vorname, Anschrift, Staat..) NWR-ID Waffe/Waffenteil (W-ID o. T-ID) Als Kontrolldaten:
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Diese Überlassungsart ist auszuwählen in folgenden Fallkonstellationen:
- Sämtliche Überlassungsvorgänge an ausländische Erwerber, z.B.
- Privatkunden in EU-Mitgliedsstaaten
- Hersteller/Händler in EU-Mitgliedsstaaten
Diese Überlassungsart ist nicht zu verwenden in folgenden Fallkonstellationen:
- Sämtliche Überlassungsvorgänge an ausländische Erwerber, z.B.
- Hersteller/Händler in Drittstaaten (Nicht-EU-Mitgliedsstaaten)
Betroffener Personenkreis: | Waffenhändler |
Benötigte Daten: | Ihre NWR Firmen-ID (F-ID) Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID) Datum der Überlassung „Klardaten“ des Erwerbers (z.B. Name, Vorname, Anschrift, Staat..) NWR-ID Waffe/Waffenteil (W-ID o. T-ID) Als Kontrolldaten:
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Diese Überlassungsart ist auszuwählen in folgenden Fallkonstellationen:
- Sämtliche Überlassungsvorgänge an in- und ausländische Behörden und Institutionen , z.B. Polizei, Zoll, Bundeswehr.
Diese Überlassungsart ist nicht zu verwenden in folgenden Fallkonstellationen:
- Sämtliche Überlassungsvorgänge an die zuständige WaffB
Betroffener Personenkreis: | Waffenhändler |
Benötigte Daten: | Ihre NWR Firmen-ID (F-ID) Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID) Datum der Überlassung „Klardaten“ des Erwerbers (z.B. Name, Vorname, Institution…..) NWR-ID Waffe/Waffenteil (W-ID o. T-ID) Als Kontrolldaten:
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Sonstige Berechtigte sind laut Waffengesetz u.a. vom Geltungsbereich des Waffengesetzes ausgenommene Behörden und Institutionen, beispielsweise Polizeibehörden oder Bundeswehr, Bedienstete eines anderen Staates. Dieser Personenkreis ist nicht im NWR registriert.
Sie melden jedoch die Überlassung einer Waffe/eines Waffenteils an das Meldeportal mit dieser Überlassungsmeldung. Diese Meldung ist unverzüglich nach Aufgabe der tatsächlichen Gewalt über die Waffe/das Waffenteil zu tätigen (eine Überlassung darf nicht in die Zukunft datiert werden). Da der Erwerber nicht im NWR registriert ist und somit nicht über eine NWR-ID verfügt, müssen in der Meldung die Klardaten (z.B. Name, Vorname, usw.) angegeben werden. zum Inhaltsverzeichnis

Diese Überlassungsart ist auszuwählen in folgenden Fallkonstellationen:
- Sämtliche Überlassungsvorgänge an Inhaber einer Ersatzbescheinigung im Sinne des § 55 WaffG.
Diese Überlassungsart ist nicht zu verwenden in folgenden Fallkonstellationen:
- Überlassungsvorgänge an Inhaber einer
- Ersatz-WBK
- Anzeigebescheinigung
Betroffener Personenkreis: | Waffenhändler |
Benötigte Daten: | Ihre NWR Firmen-ID (F-ID) Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID) Datum der Überlassung „Klardaten“ des Erwerbers (z.B. Name, Vorname, Institution…..) NWR-ID Waffe/Waffenteil (W-ID o. T-ID) Als Kontrolldaten:
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Sie überlassen eine Waffe/ein Waffenteil als Händler an einen Inhaber einer Ersatzbescheinigung des § 55 WaffG (z.B. Richter, Staatsanwalt, Innenminister, etc.), dann melden Sie dieses unverzüglich mit einer Überlassungsmeldung an Inhaber einer Ersatzbescheinigung (eine Überlassung darf nicht in die Zukunft datiert werden). Da der Erwerber nicht im NWR registriert ist und somit nicht über eine NWR-ID verfügt, müssen in der Meldung die Klardaten (z.B. Name, Vorname, Anschrift, usw.) angegeben werden.
Wichtig ist hierbei, dass die Ersatzbescheinigung nicht mit der Ersatzwaffenbesitzkarte oder der Anzeigebescheinigung verwechselt wird. zum Inhaltsverzeichnis