Meldeanlässe im Nationalen Waffenregister

Informationen für die Waffenhersteller/-händler

Seit dem 01.09.2020 sind gewerblicher Waffenhersteller und -händler (HuH) verpflichtet, die Daten der sich in ihrem Besitz befindlichen fertiggestellten und erlaubnispflichtigen Waffen / Waffenteile sowie einen Großteil der Umgangsarten mit diesen Waffen / Waffenteilen dem NWR zu übermitteln (vgl. § 37 WaffG). Zur Umsetzung dieser elektronischen Anzeigepflichten stehen Ihnen mehrere Meldeprozesse zur Verfügung.

Auf den folgenden Seiten finden Sie Kurzbeschreibungen zu jedem dieser 21 Meldeprozesse. Sollten Sie nach erfolgter Durcharbeitung dieses Dokumentes noch Fragen oder Anregungen hierzu haben, scheuen Sie sich nicht, uns Ihre Fragen/Anregungen über den sogenannten Single-Point-of-Contact (SPOC) zukommen zu lassen. Senden Sie dafür einfach eine E-Mail an folgende Email-Adresse:
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Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung!

Im nachfolgenden Abschnitt werden Ihnen die Meldeprozesse dargestellt. Ziel ist es, Ihnen als Waffenhersteller und Waffenhändler einen Überblick über die verschiedenen Meldeprozesse zu verschaffen.

Bei der Angabe von Waffen/Waffenteilangaben bitten wir zu beachten, dass hier zwei verschiedene Varianten zu unterscheiden sind:

  1. Die vollständige Eingabe der Waffen/Waffenteildaten, soweit eine NWR-ID nicht existiert. Eine solche ist stets erforderlich, wenn sich die abzugebende Meldung auf Waffen/Waffenteile bezieht, die noch nicht im NWR erfasst sind. Dies ist bei folgenden Meldeanlässen der Fall:
    1. Bestandsmeldung (Eingabe ohne Waffenteile möglich, § 58 Abs. 19 Satz 2 WaffG)
    2. Produktionsplanung
    3. Fertigstellung
    4. Erwerb aus EU-Mitgliedsstaat (Import)
    5. Erwerb aus Drittstaat (Import)
    6. Erwerb von sonstigem Berechtigten
  2. Bei allen übrigen Meldeanlässen sind die Waffen/Waffenteile in der Regel bereits im NWR erfasst und verfügen bereits über eine NWR-Waffen-ID-Nummer. Zur Vereinfachung der Meldungen müssen die Waffen/Waffenteildaten in diesen Fällen nicht komplett erfasst werden, sondern es kann die NWR-ID-Nummer der Waffe/des Waffenteils genutzt werden. Um Verwechselungen der ID-Nummern zu vermeiden, müssen jedoch zusätzlich zur Waffe drei Kontrollangaben:
    1. zum Waffentyp
    2. zum Hersteller
    3. und zum Kaliber eingegeben werden.
    4. Zusätzlich kann optional noch die Seriennummer eingegeben werden. Wir möchten Sie jedoch bitten, die Seriennummer immer anzugeben, wenn Ihnen diese bekannt ist.

Im Folgenden werden die Meldeprozesse, die von Ihnen durchgeführt werden müssen, im Einzelnen kurz erläutert:

Inhaltsverzeichnis

1. Informationen für die Waffenhersteller/-händler

2. Kurzbeschreibung der einzelnen Meldeprozesse:


Handel

Überlassung
Erwerb
Herstellung




Werkstatt














Sie können die auch als PDF herunterladen.
 
Impressum
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres und Sport
Fachliche Leitstelle NWR
Steckelhörn 12
20457 Hamburg
E-Mail: nwr-fl@bis.hamburg.de
Links
www.bmi.bund.de
(Bundesministerium des Innern
und Heimat)
www.bva.bund.de
(Bundesverwaltungsamt)
www.nwr-fl.de
(Fachliche Leitstelle NWR)
Quellenverzeichnis
Bilder:
Peter Smola
Rainer Sturm
alle pixelio.de