Informationen für die Waffenhersteller/-händler
Seit dem 01.09.2020 sind gewerblicher Waffenhersteller und -händler (HuH) verpflichtet, die Daten der sich in ihrem Besitz befindlichen fertiggestellten und erlaubnispflichtigen Waffen / Waffenteile sowie einen Großteil der Umgangsarten mit diesen Waffen / Waffenteilen dem NWR zu übermitteln (vgl. § 37 WaffG). Zur Umsetzung dieser elektronischen Anzeigepflichten stehen Ihnen mehrere Meldeprozesse zur Verfügung.Auf den folgenden Seiten finden Sie Kurzbeschreibungen zu jedem dieser 19 Meldeprozesse. Sollten Sie nach erfolgter Durcharbeitung dieses Dokumentes noch Fragen oder Anregungen hierzu haben, scheuen Sie sich nicht, uns Ihre Fragen/Anregungen über den sogenannten Single-Point-of-Contact (SPOC) zukommen zu lassen. Senden Sie dafür einfach eine E-Mail an folgende Email-Adresse:
Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung!
Im nachfolgenden Abschnitt werden Ihnen die Meldeprozesse dargestellt. Ziel ist es, Ihnen als Waffenhersteller und Waffenhändler einen Überblick über die verschiedenen Meldeprozesse zu verschaffen.
Bei der Angabe von Waffen/Waffenteilangaben bitten wir zu beachten, dass hier zwei verschiedene Varianten zu unterscheiden sind:
- Die vollständige Eingabe der Waffen/Waffenteildaten, soweit eine NWR-ID nicht existiert. Eine solche ist stets erforderlich, wenn sich die abzugebende Meldung auf Waffen/Waffenteile bezieht, die noch nicht im NWR erfasst sind. Dies ist bei folgenden Meldeanlässen der Fall:
- Bestandsmeldung (Eingabe ohne Waffenteile möglich, § 58 Abs. 19 Satz 2 WaffG)
- Produktionsplanung
- Fertigstellung
- Erwerb aus EU-Mitgliedsstaat (Import)
- Erwerb aus Drittstaat (Import)
- Erwerb von sonstigem Berechtigten
- Bei allen übrigen Meldeanlässen sind die Waffen/Waffenteile in der Regel bereits im NWR erfasst und verfügen bereits über eine NWR-Waffen-ID-Nummer. Zur Vereinfachung der Meldungen müssen die Waffen/Waffenteildaten in diesen Fällen nicht komplett erfasst werden, sondern es kann die NWR-ID-Nummer der Waffe/des Waffenteils genutzt werden. Um Verwechselungen der ID-Nummern zu vermeiden, müssen jedoch zusätzlich zur Waffe drei Kontrollangaben:
- zum Waffentyp
- zum Hersteller
- und zum Kaliber eingegeben werden.
- Zusätzlich kann optional noch die Seriennummer eingegeben werden. Wir möchten Sie jedoch bitten, die Seriennummer immer anzugeben, wenn Ihnen diese bekannt ist.
Im Folgenden werden die Meldeprozesse, die von Ihnen durchgeführt werden müssen, im Einzelnen kurz erläutert:
Inhaltsverzeichnis
1. Informationen für die Waffenhersteller/-händler
2. Kurzbeschreibung der einzelnen Meldeprozesse:
2.1 BestandsmeldungHandel
2.2 ÜberlassungsabsichtÜberlassung
2.3 Überlassung
2.3.1 Überlassen an WBK-Inhaber oder Inhaber einer Anzeigebescheinigung
2.3.2 Überlassen an Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Absatz 1 Satz 1 WaffG
2.3.3 Überlassen an Inhaber einer Ersatzbescheinigung
2.3.4 Überlassen an vom WaffG ausgenommene Behörden und Institutionen
2.3.5 Überlassen an Erwerber aus Mitgliedstaat
2.3.6 Überlassung an Erwerber in Drittstaat
2.3.7 Überlassen an Jagdscheininhaber, der noch nicht Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist
2.3.8 Überlassen an sonstige Berechtigte
2.3.9 Überlassen an zuständige Waffenbehörde
2.3.10 Überlassen an WBK-Inhaber, der Erwerb unterliegt keiner Anzeigepflicht
2.3.11 Überlassen an Erwerber ohne vorhandene Anzeigebescheinigung und ohne Erlaubnis nach § 21 WaffG
2.3.2 Überlassen an Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Absatz 1 Satz 1 WaffG
2.3.3 Überlassen an Inhaber einer Ersatzbescheinigung
2.3.4 Überlassen an vom WaffG ausgenommene Behörden und Institutionen
2.3.5 Überlassen an Erwerber aus Mitgliedstaat
2.3.6 Überlassung an Erwerber in Drittstaat
2.3.7 Überlassen an Jagdscheininhaber, der noch nicht Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist
2.3.8 Überlassen an sonstige Berechtigte
2.3.9 Überlassen an zuständige Waffenbehörde
2.3.10 Überlassen an WBK-Inhaber, der Erwerb unterliegt keiner Anzeigepflicht
2.3.11 Überlassen an Erwerber ohne vorhandene Anzeigebescheinigung und ohne Erlaubnis nach § 21 WaffG
Erwerb
2.4 ErwerbHerstellung
2.5 Fertigstellung2.6 Produktionsplanung
2.7 Storno einer Produktionsplanung
2.8 Fertigstellung einer Produktionsplanung
Werkstatt
2.9 Blockierung2.10 Deblockierung
2.11 Abhandenkommen
2.12 Unbrauchbarmachung
2.13 Vernichtung
2.14 Zerlegung
2.15 Austausch eines wesentlichen Waffenteils bzw. eines führenden wesentlichen Waffenteils
2.16 Verbauen eines Waffenteils
2.17 Umbau
2.18 Entnahme eines wesentlichen Waffenteils
2.19 Zusammenbau modularer Waffen / Waffenteile
2.20 Nachmelden eines Waffenteils
2.21 Daten korrigieren
Sie können die auch als PDF herunterladen.