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Betroffener Personenkreis: | Waffenhersteller und Büchsenmacher |
Benötigte Daten: | Ihre NWR Firmen-ID (F-ID) Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID) Datum der Fertigstellung NWR-ID Waffe/Waffenteil (W-ID o. T-ID) Seriennummer der Waffe / Waffenteil |
Nachdem eine produktionsgeplante Waffe / ein Waffenteil von Ihnen gefertigt wurde (NWR-ID’s der Waffen / Waffenteile liegen Ihnen somit bereits vor), melden Sie als Hersteller unverzüglich die Fertigstellung der Waffe / des Waffenteils unter Angabe der bereits bekannten NWR-ID’s der entsprechenden Waffen / Waffenteile. Das Datum der Fertigstellung darf nicht in die Zukunft datiert werden

Betroffener Personenkreis: | Waffenhersteller und Büchsenmacher |
Benötigte Daten: | Ihre NWR Firmen-ID (F-ID) Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID) NWR-ID Waffe/Waffenteil (W-ID o. T-ID) Seriennummer der Waffe / Waffenteil |
Haben Sie eine Waffe oder ein Waffenteil nicht oder anders als in der Produktionsplanung angezeigt fertiggestellt, melden Sie die Stornierung einer Produktionsplanung. Dieses ist möglich, solange nicht die Fertigstellung der produktionsgeplanten Waffe / Waffenteil gemeldet wurde. Für die Stornierung dieser Produktionsplanung liegt Ihnen schon die NWR-ID der Waffe / des Waffenteils vor, die Sie nun stornieren wollen. Also fügen Sie diese Ihre Meldung hinzu.

Diese Überlassungsart ist auszuwählen in folgenden Fallkonstellationen:
- Sämtliche Überlassungsvorgänge an inländische Inhaber einer Waffenherstellungs- und/oder Waffenhandelserlaubnis.
Diese Überlassungsart ist nicht zu verwenden in folgenden Fallkonstellationen:
- Sämtliche Überlassungsvorgänge an ausländische Waffenhersteller und/oder Waffenhändler.
Betroffener Personenkreis: | Waffenhersteller und Waffenhändler |
Benötigte Daten: | Ihre NWR Firmen-ID (F-ID) Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID) Datum der Überlassung NWR-ID des Erwerbers (F-ID) NWR-Erlaubnis-ID des Erwerbers (E-ID) NWR-ID Waffe/Waffenteil (W-ID o. T-ID) Als Kontrolldaten:
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Beschreibung der Überlassung siehe Erklärung an Inhaber einer WBK oder Anzeigenbescheinigung.

Diese Überlassungsart ist auszuwählen in folgenden Fallkonstellationen:
- Sämtliche Überlassungsvorgänge an WBK-Inhaber, bei denen für diese eine Anzeigepflicht gegenüber der WaffB besteht:
- Verkauf einer Waffe an WBK-Inhaber
- Überlassungsvorgänge von Neu-Dekowaffen an Kunden, die bereits über eine Anzeigebescheinigung verfügen
Diese Überlassungsart ist nicht zu verwenden in folgenden Fallkonstellationen:
- Überlassung von Waffen an Jungjäger, die noch nicht im Besitz einer WBK sind.
- Überlassung einer Neu-Dekowaffe an Kunden, die noch nicht im Besitz einer Anzeigebescheinigung sind.
Betroffener Personenkreis: | Waffenhersteller und Waffenhändler |
Benötigte Daten: | Ihre NWR Firmen-ID (F-ID) Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID) Datum der Überlassung NWR-ID des Erwerbers (P-ID) NWR-Erlaubnis-ID des Erwerbers (E-ID) Als Kontrolldaten:
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Sie überlassen eine Waffe/ein Waffenteil als Händler an einen WBK-Inhaber (z.B. Jäger, Sportschütze, Sammler etc.), dann melden Sie dieses unverzüglich mit einer Überlassungsmeldung (eine Überlassung darf nicht in die Zukunft datiert werden).
Gleiches gilt für die Überlassung einer Waffe/Waffenteil an einen Erlaubnisinhaber gemäß § 21 WaffG.

