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Diese Erwerbsart ist auszuwählen in folgenden Fallkonstellationen:
- Sämtliche Erwerbsvorgänge von
- Inländischen Herstellern/Händlern
- WBK-Inhaber, sofern für diese aus der Überlassung eine Anzeigepflicht bei der WaffB resultiert
- Inhaber einer Anzeigebescheinigung
Diese Erwerbsart ist nicht zu verwenden in folgenden Fallkonstellationen:
- Erwerb von ausländischen Herstellern/Händlern
- WBK-Inhabern, für diese aus der Überlassung keine Anzeigepflicht bei der WaffB resultiert.
Betroffener Personenkreis: | Waffenhersteller und Waffenhändler |
Benötigte Daten: | Ihre NWR Firmen-ID (F-ID) Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID) Datum des Erwerbs Waffe bei Anzeige in Besitz NWR-ID des Überlassers (P-ID o. F-ID) NWR-ID Waffe/Waffenteil (W-ID o. T-ID) Als Kontrolldaten:
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Sie melden den Erwerb einer Waffe/eines Waffenteils von einem inländischen Hersteller, Händler oder WBK-Inhaber, dann melden Sie dieses unverzüglich mit einer Erwerbsmeldung. Am sinnvollsten ist es, wenn Sie den Erwerb der Waffe immer erst melden, wenn Ihnen die Waffe vorliegt. Dann können Sie in Ihrem Meldeprozess durch Setzen eines entsprechenden Hakens („im Besitz“) immer angeben, dass sich die Waffe bereits in Ihrem Besitz befindet. Nur mit dieser Bestätigung wird die Waffe auch vom System Ihrer Erlaubnis im NWR zugeordnet.




Betroffener Personenkreis: | Waffenhersteller und Waffenhändler |
Benötigte Daten: | Ihre NWR Firmen-ID (F-ID) Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID) Datum der Blockierung NWR-ID Waffe/Waffenteil (W-ID o. T-ID) Als Kontrolldaten:
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Eine Blockierung der Waffe oder eines wesentlichen Waffenteils erfolgt, wenn ein Blockiersystem gem. § 20 Abs. 3 ff. WaffG eingebaut worden ist. Nehmen Sie als autorisierter Hersteller / Händler eine solche Blockierung vor, melden Sie diese Blockierung entsprechend an das Meldeportal

Betroffener Personenkreis: | Waffenhersteller und Büchsenmacher |
Benötigte Daten: | Ihre NWR Firmen-ID (F-ID) Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID) Die Waffe / das Waffenteil ist mit folgende Angaben neu zu erfassen:
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Planen Sie als Hersteller oder Büchsenmacher eine Waffe oder ein Waffenteil herzustellen, können Sie diese bereits vor der Fertigstellung durch die Produktionsplanung registrieren und erhalten eine NWR-ID zurück. Analog der Fertigstellung sind alle verbauten wesentlichen Waffenteile anzugeben. Zu diesem Prozess besteht keine rechtliche Verpflichtung, jedoch kann es bei Ihnen ggf. die internen Prozesse unterstützen/vereinfachen.

Betroffener Personenkreis: | Waffenhersteller und Büchsenmacher |
Benötigte Daten: | Ihre NWR Firmen-ID (F-ID) Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID) Datum der Fertigstellung Die Waffe / das Waffenteil ist mit folgende Angaben neu zu erfassen:
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Eine Waffe / Waffenteil gilt als fertiggestellt, sobald sie mit dem amtlichen Beschusszeichen nach § 6 Beschussgesetz versehen wurde oder, sofern die Waffe nicht der amtlichen Beschussprüfung unterliegt, sobald sie zum Inverkehrbringen bereitgehalten wird.
Gemäß der waffenrechtlichen Definition gilt eine Waffe auch dann als neu hergestellt/fertiggestellt, wenn das führende Waffenteil durch neues ersetzt wird, dass noch nie in einer Waffe verbaut war.
