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Betroffener Personenkreis: | Waffenhersteller und Büchsenmacher |
Benötigte Daten: | Ihre NWR Firmen-ID (F-ID) Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID) Datum des Umbaus NWR-ID Waffe/Waffenteil (W-ID o. T-ID), die umgebaut werden soll Als Kontrolldaten:
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optional: geänderte vollständige Angaben der Waffe / Waffenteil, sofern sich der Umbau auf die NWR-relevanten Eigenschaften der Waffe / Waffenteil auswirkt: |
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NWR-ID der Waffe/Waffenteils (W-ID o. T-ID) Herstellerbezeichnung Modellbezeichnung Munitionsbezeichnung/Kaliber Seriennummer Waffentechnische Ausführung Waffentypanlage 1 Waffentypfeingliederung Waffenkategorie |
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optional: geänderte vollständige Angaben des verbauten wesentlichen Waffenteils, sofern sich der Umbau auf die NWR-relevanten Eigenschaften des verbauten Waffenteils auswirkt: |
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NWR-ID des Waffenteils (T-ID) Herstellerbezeichnung Modellbezeichnung Munitionsbezeichnung/Kaliber Seriennummer Waffentechnische Ausführung Waffentypanlage 1 Waffentypfeingliederung Waffenkategorie |
Sie melden, nach erfolgtem Beschuss bzw. der Bereitstellung der Waffe oder des Waffenteils zum Verkauf / zur Überlassung, dem Meldeportal unverzüglich den Umbau einer Waffe / Waffenteils mit der Änderung NWR-relevanter Eigenschaften oder die Änderung der Kennzeichnung einer Waffe / Waffenteil (gem. § 37 Abs. 1 Nr. 4 a und b WaffG und § 37 a Nr. 3 a und b WaffG).
Hier werden folgende Anwendungsfälle berücksichtigt:
- Änderung des Kalibers einer Waffe/Waffenteil
- Umbau einer Waffe zur Salutwaffe
- Änderung der Schussreihenfolge einer Waffe
- Änderung der Länge eines Laufes
- Um-/Kennzeichnung einer eingeführten Waffe
Die zuständige WaffB erhält in den betroffenen Fällen einen entsprechenden Hinweis, damit evtl. die Datenbestände und die Erlaubnisse angepasst werden können.



Betroffener Personenkreis: | Waffenhersteller und Büchsenmacher |
Benötigte Daten: | Ihre NWR Firmen-ID (F-ID) Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID) NWR-ID Waffe/Waffenteil (W-ID o. T-ID) Als Kontrolldaten:
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Angaben zu dem Waffenteil, was verbaut werden soll: | |
Wesentliches Waffenteil NWR-ID Waffenteil (T-ID) Herstellerbezeichnung Munitionsbezeichnung/Kaliber Waffentypfeingliederung optional Seriennummer |
Fügen Sie einer Waffe oder einem Waffenteil ein weiteres Waffenteil hinzu, melden Sie dies über das Verbauen eines Waffenteils. Das zu verbauende Waffenteile muss bereits im NWR registriert sein und Ihnen muss die NWR-ID (T-ID) des Waffenteils vorliegen.
Betroffener Personenkreis: | Waffenhersteller und Waffenhändler |
Benötigte Daten: | Ihre NWR Firmen-ID (F-ID) Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID) Datum der Zerlegung NWR-ID Waffe/Waffenteil (W-ID o. T-ID) Als Kontrolldaten:
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Sie melden dem Meldeportal die Zerlegung einer/s Waffe / Waffenteils.
Es werden nur die Zerlegung einer kompletten Waffe und die Zerlegung eines aus wesentlichen Waffenteilen zusammengesetzten Waffenteils berücksichtigt.
Nicht berücksichtigt wird die Zerlegung von Waffen / Waffenteilen deren Waffenteile noch nicht im NWR registriert sind. Die Zerlegung einer Waffe / Waffenteil ohne verbaute Waffenteile führt zu einem Verarbeitungsfehler (Abbruch): „Der gemeldeten Waffe / Waffenteil ist kein Waffenteil als „verbaut in“ zugeordnet“ (Fehlercode 21).
Eine Zerlegungsmeldung braucht von HuH nicht vorgenommen werden, wenn sie Waffen/Waffenteile zur Reinigung, für Brünierarbeiten, zur Fehleranalyse oder zum Anbringen von Vorrichtungen für Schalldämpfer oder Zielfernrohre zerlegen, mithin in den Fällen, in denen die Waffe planmäßig wieder entsprechend zusammengesetzt wird.
Grundsätzlich beendet eine Zerlegung der Waffe oder des Waffenteils den Lebenszyklus dieser. Die Waffe / das Waffenteil wird durch das Zerlegen inaktiv und die NWR-ID kann anschließend nicht mehr genutzt werden. Das Zusammenbauen der einzelnen verbleibenden Teile mit einer Fertigstellungmeldung erzeugt eine neue Waffe mit neuer NWR-ID.
Bitte prüfen Sie daher in jedem Einzelfall, ob ein Zerlegen der Waffe mit Beendigung des Lebenszyklus der bestehenden Waffe beabsichtigt ist und weisen Sie den Waffenbesitzer auf den Erhalt der neuen Waffen-NWR-ID hin.
Mit einer Zerlegungsmeldung erhalten Sie nicht die NWR-IDs der verbauten Waffenteile zurück.

Betroffener Personenkreis: | Waffenhersteller und Waffenhändler |
Benötigte Daten: | Ihre NWR Firmen-ID (F-ID) Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID) Datum der Vernichtung NWR-ID Waffe/Waffenteil (W-ID o. T-ID) Als Kontrolldaten:
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Mit der Vernichtung einer Waffe oder eines wesentlichen Waffenteils endet grundsätzlich der Lebenszyklus dieser Waffe oder dieses wesentlichen Waffenteils.
Führen Sie eine Waffe / ein Waffenteil aus Ihrem Bestand der Vernichtung zu, dann melden Sie dieses unverzüglich dem Meldeportal über eine sogenannte Vernichtungsmeldung (gemäß § 37 b Abs. 1 S. 2 WaffG).