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Betroffener Personenkreis: | Waffenhersteller und Büchsenmacher |
Benötigte Daten: | Ihre NWR Firmen-ID (F-ID) Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID) Datum des Umbaus NWR-ID Waffe/Waffenteil (W-ID o. T-ID), die umgebaut werden soll Als Kontrolldaten:
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optional: geänderte vollständige Angaben der Waffe / Waffenteil, sofern sich der Umbau auf die NWR-relevanten Eigenschaften der Waffe / Waffenteil auswirkt: |
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NWR-ID der Waffe/Waffenteils (W-ID o. T-ID) Herstellerbezeichnung Modellbezeichnung Munitionsbezeichnung/Kaliber Seriennummer Waffentechnische Ausführung Waffentypanlage 1 Waffentypfeingliederung Waffenkategorie |
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optional: geänderte vollständige Angaben des verbauten wesentlichen Waffenteils, sofern sich der Umbau auf die NWR-relevanten Eigenschaften des verbauten Waffenteils auswirkt: |
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NWR-ID des Waffenteils (T-ID) Herstellerbezeichnung Modellbezeichnung Munitionsbezeichnung/Kaliber Seriennummer Waffentechnische Ausführung Waffentypanlage 1 Waffentypfeingliederung Waffenkategorie |
Sie melden, nach erfolgtem Beschuss bzw. der Bereitstellung der Waffe oder des Waffenteils zum Verkauf / zur Überlassung, dem Meldeportal unverzüglich den Umbau einer Waffe / Waffenteils mit der Änderung NWR-relevanter Eigenschaften oder die Änderung der Kennzeichnung einer Waffe / Waffenteil (gem. § 37 Abs. 1 Nr. 4 a und b WaffG und § 37 a Nr. 3 a und b WaffG).
Hier werden folgende Anwendungsfälle berücksichtigt:
- Änderung des Kalibers einer Waffe/Waffenteil
- Umbau einer Waffe zur Salutwaffe
- Änderung der Schussreihenfolge einer Waffe
- Änderung der Länge eines Laufes
- Um-/Kennzeichnung einer eingeführten Waffe
Die zuständige WaffB erhält in den betroffenen Fällen einen entsprechenden Hinweis, damit evtl. die Datenbestände und die Erlaubnisse angepasst werden können.



Betroffener Personenkreis: | Waffenhersteller und Büchsenmacher |
Benötigte Daten: | Ihre NWR Firmen-ID (F-ID) Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID) NWR-ID Waffe/Waffenteil (W-ID o. T-ID) Als Kontrolldaten:
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Angaben zu dem Waffenteil, was verbaut werden soll: | |
Wesentliches Waffenteil NWR-ID Waffenteil (T-ID) Herstellerbezeichnung Munitionsbezeichnung/Kaliber Waffentypfeingliederung optional Seriennummer |
Fügen Sie einer Waffe oder einem Waffenteil ein weiteres Waffenteil hinzu, melden Sie dies über das Verbauen eines Waffenteils. Das zu verbauende Waffenteile muss bereits im NWR registriert sein und Ihnen muss die NWR-ID (T-ID) des Waffenteils vorliegen.


Betroffener Personenkreis: | Waffenhersteller und Waffenhändler |
Benötigte Daten: | Ihre NWR Firmen-ID (F-ID) Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID) Datum des Austausches Art des Austausches NWR-ID Waffe/Waffenteil (W-ID o. T-ID)
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Für diese Meldung (ausgebautes Waffenteil) benötigen Sie: | |
NWR-ID Waffenteil (T-ID) Herstellerbezeichnung Munitionsbezeichnung/Kaliber Waffentypfeingliederung optional Seriennummer |
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(eingebautes Waffenteil): | |
NWR-ID Waffenteil (T-ID) Herstellerbezeichnung Munitionsbezeichnung/Kaliber Waffentypfeingliederung optional Seriennummer |
Der Austausch sonstiger wesentlicher Teile oder die Umarbeitung bestehender wesentlicher Teile ist dagegen lediglich als Bearbeitung der bestehenden Schusswaffe anzusehen.
Diese Regelung impliziert, dass es nicht als Herstellung zu verstehen ist, wenn bei der Waffe das führende wesentliche Teil durch ein Teil ersetzt wird, das bereits in einer Waffe verbaut gewesen ist.
Bei der Austauschmeldung sind daher zwei Varianten zu unterscheiden, die jeweils unterschiedlich verarbeitet und registriert werden:
- Austausch eines führenden wesentlichen Waffenteils:
Durch den Austausch eines führenden Waffenteils gilt: Nach erfolgreicher Verarbeitung der Austausch-Meldung gibt das System dem Meldenden eine neue NWR-ID für die Waffe zurück, da in der Logik des NWR durch den Austausch eines führenden Waffenteils der Lebenszyklus der ursprünglichen Waffe/des Waffenteils endet und der Lebenszyklus einer neuen Waffe beginnt.
Bitte verwenden Sie diese Meldeart nur, wenn sie ein führendes wesentliches Waffenteil (in erster Linie Gehäuse) einbauen, das noch nie in einer Waffe verbaut gewesen ist. Im Übrigen verwenden Sie den folgenden Austauschprozess!
- Austausch eines sonstigen wesentlichen Waffenteils:
Beim Austausch eines sonstigen Waffenteils wird der Lebenszyklus der Waffe nicht beendet. Dementsprechend bleibt das Datenobjekt der ursprünglichen Waffe bestehen.
Nach erfolgtem Beschuss bzw. der Bereitstellung der Waffe oder des Waffenteils zum Verkauf / zur Überlassung, melden Sie unverzüglich dem Meldeportal den Austausch einer Waffe / wesentlichen / Waffenteils. Sofern sich NWR-relevante Eigenschaften der Waffen / Waffenteil ändern, sind diese über eine zusätzliche Umbau-Meldung anzuzeigen; z.B. die Änderung der Schussfolge, aber auch die Änderung der Kennzeichnung einer Waffe / Waffenteil (gem. § 37 Abs. 1 Nr. 4 a und b WaffG und § 37 a Nr. 3 a und b WaffG).



Betroffener Personenkreis: | Waffenhersteller und Waffenhändler |
Benötigte Daten: | Ihre NWR Firmen-ID (F-ID) Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID) Datum der Zerlegung NWR-ID Waffe/Waffenteil (W-ID o. T-ID) Als Kontrolldaten:
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Sie melden dem Meldeportal die Zerlegung einer/s Waffe / Waffenteils.
Es werden nur die Zerlegung einer kompletten Waffe und die Zerlegung eines aus wesentlichen Waffenteilen zusammengesetzten Waffenteils berücksichtigt.
Nicht berücksichtigt wird die Zerlegung von Waffen / Waffenteilen deren Waffenteile noch nicht im NWR registriert sind. Die Zerlegung einer Waffe / Waffenteil ohne verbaute Waffenteile führt zu einem Verarbeitungsfehler (Abbruch): „Der gemeldeten Waffe / Waffenteil ist kein Waffenteil als „verbaut in“ zugeordnet“ (Fehlercode 21).
Eine Zerlegungsmeldung braucht von HuH nicht vorgenommen werden, wenn sie Waffen/Waffenteile zur Reinigung, für Brünierarbeiten, zur Fehleranalyse oder zum Anbringen von Vorrichtungen für Schalldämpfer oder Zielfernrohre zerlegen, mithin in den Fällen, in denen die Waffe planmäßig wieder entsprechend zusammengesetzt wird.
Grundsätzlich beendet eine Zerlegung der Waffe oder des Waffenteils den Lebenszyklus dieser. Die Waffe / das Waffenteil wird durch das Zerlegen inaktiv und die NWR-ID kann anschließend nicht mehr genutzt werden. Das Zusammenbauen der einzelnen verbleibenden Teile mit einer Fertigstellungmeldung erzeugt eine neue Waffe mit neuer NWR-ID.
Bitte prüfen Sie daher in jedem Einzelfall, ob ein Zerlegen der Waffe mit Beendigung des Lebenszyklus der bestehenden Waffe beabsichtigt ist und weisen Sie den Waffenbesitzer auf den Erhalt der neuen Waffen-NWR-ID hin.
Mit einer Zerlegungsmeldung erhalten Sie nicht die NWR-IDs der verbauten Waffenteile zurück.