Dokumentenseite

Betroffener Personenkreis: | Waffenhersteller und Waffenhändler |
Benötigte Daten: | Ihre NWR Firmen-ID (F-ID) Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID) Datum der Vernichtung NWR-ID Waffe/Waffenteil (W-ID o. T-ID) Als Kontrolldaten:
|
Mit der Vernichtung einer Waffe oder eines wesentlichen Waffenteils endet grundsätzlich der Lebenszyklus dieser Waffe oder dieses wesentlichen Waffenteils.
Führen Sie eine Waffe / ein Waffenteil aus Ihrem Bestand der Vernichtung zu, dann melden Sie dieses unverzüglich dem Meldeportal über eine sogenannte Vernichtungsmeldung (gemäß § 37 b Abs. 1 S. 2 WaffG).

Betroffener Personenkreis: | Waffenhersteller und Büchsenmacher |
Benötigte Daten: | Ihre NWR Firmen-ID (F-ID) Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID) Datum der Unbrauchbarmachung NWR-ID Waffe/Waffenteil (W-ID o. T-ID) Als Kontrolldaten:
|
Wird eine Waffe/ein Waffenteil durch Sie nach den gesetzlichen Vorgaben unbrauchbar gemacht (deaktiviert), melden Sie dieses unverzüglich dem Meldeportal mit einer „Unbrauchbarmachungsmeldung“ (gemäß § 37 b Abs. 2 WaffG).
Bei diesem Geschäftsprozess ist bei der Auswahl der Erwerbs- und Überlassungsart zu beachten, dass die betroffene Waffe durch die Unbrauchbarmachung ihre WBK-Pflicht verliert und der Kunde nach erfolgter Unbrauchbarmachung hierfür eine Anzeigebescheinigung bei seiner Waffenbehörde beantragen muss.
Ferner ist zu beachten, dass es sich bei der Überlassung an das Beschussamt und dem anschließenden Rückerwerb vom Beschussamt ebenfalls um anzeigepflichtige Vorgänge handelt.
Bei diesem Geschäftsprozess ist bei der Auswahl der Erwerbs- und Überlassungsart zu beachten, dass die betroffene Waffe durch die Unbrauchbarmachung ihre WBK-Pflicht verliert und der Kunde nach erfolgter Unbrauchbarmachung hierfür eine Anzeigebescheinigung bei seiner Waffenbehörde beantragen muss.
Ferner ist zu beachten, dass es sich bei der Überlassung an das Beschussamt und dem anschließenden Rückerwerb vom Beschussamt ebenfalls um anzeigepflichtige Vorgänge handelt.



Es gibt verschiedene Arten des Abhandenkommens. Näheres entnehmen Sie der nachfolgenden Übersicht.
1 |
Abhandengekommen durch Straftat |
unfreiwilliger Besitzverlust des unmittelbaren Besitzers bei gleichzeitiger unbefugter Aneignung durch Dritten (z.B. Diebstahl) |
2 |
Abhandengekommen durch Verlust |
unfreiwilliger Besitzverlust des unmittelbaren Besitzers ohne gleichzeitige unbefugte Aneignung durch Dritten (z.B. Verlieren) |
Betroffener Personenkreis: | Waffenhersteller, Waffenhändler und Büchsenmacher |
Benötigte Daten: | Ihre NWR Firmen-ID (F-ID) Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID) Kenntnisnahmedatum des Abhanden- kommens Art des Abhandenkommens NWR-ID Waffe/Waffenteil (W-ID o. T-ID) Als Kontrolldaten:
|
Nach Kenntnisnahme des Verlustes, des Abhandenkommens einer Waffe oder eines wesentlichen Waffenteils haben Sie diesen Umstand unverzüglich (sofort nach Kenntnisnahme) über das NWR Meldeportal Ihrer zuständigen Waffenbehörde elektronisch zu melden (gemäß § 37 b Abs. 3 WaffG). Die zuständige Waffenbehörde erhält hierbei einen Hinweis vom NWR und unterrichtet die örtliche Polizeidienststelle über das Abhandenkommen (gemäß § 37 b Abs. 5 WaffG).

Betroffener Personenkreis: | Waffenhersteller und Waffenhändler |
Benötigte Daten: | Ihre NWR Firmen-ID (F-ID) Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID) Datum der Deblockierung NWR-ID Waffe/Waffenteil (W-ID o. T-ID) Als Kontrolldaten:
|
Eine Deblockierung der Waffe oder eines wesentlichen Waffenteils erfolgt, wenn ein Blockiersystem gem. § 20 Abs. 3 ff WaffG ausgebaut worden ist. Nehmen Sie als autorisierter Hersteller / Händler eine Deblockierung vor, melden Sie diese Deblockierung entsprechend an das Meldeportal.
Bei einer Deblockierung ist die vorherige Zustimmung der zuständigen Waffenbehörde erforderlich!