Dokumentenseite
Über den Meldeanlass Daten korrigieren haben Sie nun die Möglichkeit, bei einer Waffe bzw. einem Waffenteil fehlende oder unbekannte Herstellerbezeichnung und Munitionsbezeichnung / Kaliber zu korrigieren.
Wenn Sie den Erwerb einer Waffe bzw. eines Waffenteils melden, erhalten Sie im Verarbeitungsergebnis die Information, ob der Hersteller oder das Kaliber der Waffe oder eines Waffenteils im Register fehlt oder unbekannt ist. Ist dies der Fall, können Sie die betroffenen Waffen(teile) über den neuen Meldeanlass korrigieren. Dieser Meldeanlass ist für Händler und Hersteller gleichermaßen verfügbar.
Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Korrektur von Waffen(teil)daten nicht durch Sie rückgängig gemacht werden kann und beispielsweise auch der vorherige Erwerb nach einer Korrektur daher nicht mehr durch Sie rückabwickelbar ist.
Technische Schnittstelle (Webservice)
Die Korrektur von Waffen(teil)daten ist nur möglich, wenn die jeweilige Herstellerbezeichnung und / oder Munitionsbezeichnung / Kaliber in den identifizierenden Daten einen korrigierbaren Wert verwendet (z. B. nicht im Katalog aufgeführter Hersteller (XWaffe-Code: 9996), ohne (XWaffe-Code: 9997) oder unbekannt (XWaffe-Code: 9998)). Wird ein anderer Wert angegeben, lehnt der Webservice die Meldung mit dem Fehlercode 37 ab. Über das NWR Meldeportal ist die Angabe dieser Werte nicht möglich.
In der ersten Ausbaustufe ist es erlaubt, die Herstellerbezeichnung und die Munitionsbezeichnung / Kaliber zu korrigieren. Die XWaffe-Meldung beinhaltet bereits jetzt weitere Attribute, um eine spätere, vereinfachte Inbetriebnahme zu ermöglichen, sobald diese für eine Korrektur zugelassen werden. Werden diese Attribute wie beispielsweise die Seriennummer oder Waffentypfeingliederung bereits jetzt angegeben, lehnt der Webservice aktuell die Meldung mit dem Fehlercode 37 ab.
Betroffener Personenkreis: | Waffenhersteller und Waffenhändler |
Benötigte Daten: | Ihre Firmen-ID (F-ID) |
Ihre Herstellungs- oder Handelserlaubnis-ID (E-ID) | |
NWR-ID Waffe (W-ID) | |
Als Kontrolldaten: | |
· Herstellerbezeichnung | |
· Munitionsbezeichnung/Kaliber | |
· Waffentypfeingliederung | |
· optional Seriennummer | |
Angaben zu dem/den Waffenteil/en, welche/s nachgemeldet werden soll/en: |
|
Wesentliches Waffenteil | |
Herstellerbezeichnung | |
Modellbezeichnung | |
Munitionsbezeichnung/Kaliber | |
Seriennummer | |
Waffentechnische Ausführung | |
Waffenteiltypfeingliederung | |
Waffenteiltypanlage 1 | |
Waffenteilkategorie |
Haben Sie eine Waffe erworben oder in Ihrem Bestand bei der nicht alle verbauten Waffenteile gemeldet sind, melden Sie diese über das Nachmelden eines Waffenteils.
Diese Meldungsart ist in folgenden Fallkonstellationen auszuwählen:
Zusammenbau von modularen Waffen / Waffenteile bei denen folgende Bedingungen erfüllt sind
- Es handelt sich um eine modulare Waffe oder ein modulares Waffenteil. Das ist dann der Fall, wenn die wesentlichen Waffenteile vom Beschussamt im sogenannten „Serienbeschuss“ beschossen wurden.
- Alle wesentlichen Waffenteile der modularen Waffe / Waffenteile stammen von einem Hersteller.
Diese Meldungsart ist in folgenden Fallkonstellationen nicht auszuwählen:
Wenn nicht alle wesentlichen Waffenteile von einem Hersteller stammen, oder die Waffe oer das Waffenteil nicht modular ist, dann handelt es sich um die Herstellung / Bearbeitung einer Waffe und bedarf einer entsprechenden Herstellungserlaubnis und ist somit den Herstellern / Büchsenmachern vorbehalten und als Fertigstellung bzw. Umbau zu melden.
Der Zusammenbau einer/s modularen Waffe / Waffenteils kann auch dann durch Waffenhändler an das NWR gemeldet werden, wenn diese nur über eine Waffenhandelserlaubnis verfügen.
T-IDs bereits vorhanden:
Der HuH möchte aus einzelnen Waffenteilen eines Herstellers, die bereits im NWR mit einer T-ID gespeichert sind, eine komplette Waffe oder ein Waffenteil modular zusammenbauen.
Betroffener Personenkreis: Waffenhersteller und Waffenhändler (HuH)
Benötigte Daten: Ihre Firmen-ID (F-ID)
Ihre Herstellungs- oder Handelserlaubnis-ID (E-ID)
Datum des Zusammenbaus
NWR- IDs der Waffenteile (T-IDs)
Die Waffendaten der zu erfassenden modularen Waffe oder die Waffenteildaten des zu erfassenden modularen Waffenteils.
Hierzu zählen:
-
-
-
-
-
-
- Herstellerbezeichnung
- Modellbezeichnung
- Munitionsbezeichnung/Kaliber
- Seriennummer
- Waffentechnische Ausführung
- Waffentyp Anlage 1
- Waffentypfeingliederung
- Waffenkategorie (EU-Kategorie)
-
-
-
-
-
Angaben zu den Waffenteilen: für jedes wesentliche Waffenteil (Kontrolldaten)
-
-
-
-
-
-
- Wesentliches Waffenteil (Art)
- NWR-ID des Waffenteils (T-ID)
- Herstellerbezeichnung
- Munitionsbezeichnung/Kaliber
- Waffentypfeingliederung
- optional Seriennummer
-
-
-
-
-
Bei dem Zusammenbau einer/s modularen Waffe / Waffenteils müssen sowohl die Waffe, als auch die Waffenteile vom selben Hersteller stammen. Sollten die Waffenteile mit unterschiedlichen Herstellerangaben im Nationalen Waffenregister gespeichert sein, wird daher die Meldung abgelehnt.
T-IDs noch nicht vorhanden:
Der HuH möchte aus einzelnen Waffenteilen eines Herstellers, die noch nicht im NWR mit einer T-ID gespeichert sind, eine komplette Waffe oder ein komplettes Waffenteil modular zusammenbauen.
Betroffener Personenkreis: Waffenhersteller und Waffenhändler (HuH)
Benötigte Daten: Ihre Firmen-ID (F-ID)
Ihre Herstellungs- oder Handelserlaubnis-ID (E-ID)
Datum des Zusammenbaus
Die Waffendaten der zu erfassenden modularen Waffe oder die Waffenteildaten des zu erfassenden modularen Waffenteils.
Hierzu zählen:
-
-
-
-
-
-
- Herstellerbezeichnung
- Modellbezeichnung
- Munitionsbezeichnung/Kaliber
- Seriennummer
- Waffentechnische Ausführung
- Waffentyp Anlage 1
- Waffentypfeingliederung
- Waffenkategorie (EU-Kategorie)
-
-
-
-
-
Angaben zu den Waffenteilen: für jedes wesentliche Waffenteil
Die Waffenteildaten des zu erfassenden Waffenteils
Hierzu zählen:
-
-
-
-
-
-
- Herstellerbezeichnung
- Modellbezeichnung
- Wesentliches Waffenteil (Art)
- Munitionsbezeichnung/Kaliber
- Seriennummer
- Waffentechnische Ausführung
- Waffentyp Anlage 1
- Waffentypfeingliederung
- Waffenkategorie (EU-Kategorie)
-
-
-
-
-
Betroffener Personenkreis: |
Waffenhersteller und Waffenhändler (HuH) |
Benötigte Daten: |
Ihre Firmen-ID (F-ID) Ihre Herstellungs- oder Handelserlaubnis-ID (E-ID) NWR-ID Waffe/Waffenteil (W-ID o. T-ID) Als Kontrolldaten: · Herstellerbezeichnung · Munitionsbezeichnung/Kaliber · Waffentypfeingliederung · optional Seriennummer |
Angaben zu dem Waffenteil, was entnommen werden soll |
Wesentliches Waffenteil NWR-ID Waffenteil (T-ID) Herstellerbezeichnung Munitionsbezeichnung/Kaliber Waffentypfeingliederung optional Seriennummer |
Der HuH stellt fest, dass ein wesentliches Waffenteil aus einer Waffe oder aus einem Waffenteil (z.B. Wechselsystem) entnommen werden soll (z.B. zum Zwecke der einzelnen Weitergabe an einen Fachbetrieb, der Entnahme eines als verbaut gemeldeten Einstecklaufes, etc.).
Bei den im NWR gespeicherten Waffen ist dabei in folgende zwei Fallkonstellationen zu unterscheiden:
- Waffen, bei denen die verbauten Waffenteile bereits erfasst sind.
Bei Waffen, die nach dem Betriebsstart des NWR II (01.09.2020) von inländischen Herstellern neu fertiggestellt oder neu importiert worden sind besteht die gesetzliche Pflicht zur Registrierung aller wesentlicher Teile.
Zudem wurden bei einer ganzen Reihe von Bestandswaffen die wesentlichen Waffenteile aus verschiedenen Gründen nacherfasst.
Bei diesen Waffen liegen für die verbauten Waffenteile bereits die für die Entnahmemeldung benötigten T-IDs vor.
- Waffen, bei denen die verbauten Waffenteile noch nicht erfasst sind.
Bei Waffen, die beim Start des NWR II am 01.09.2020 in Privatbesitz waren oder im Rahmen der Bestandsmeldung erfasst wurden, sind die wesentlichen Waffenteile noch nicht erfasst.
Waffenrechtlich ausreichend wäre, lediglich das einer Bestandswaffe entnommene Waffenteil mittels der Bestandsmeldung zu erfassen.
Ausdrücklich weisen wir aber darauf hin, dass von diesem Prozedere mit seinen Nachteilen (z.B. unklare Datenlage zur Teileherkunft; unklare Datenlage, dass der Waffe ein wesentliches Teil entnommen wurde, ggf. unnötige Nachfragen im Rahmen behördlicher Kontrollen, unterschiedliche Buchungsschritte im Vergleich zu anderen NWR-Buchungen, etc.) wie folgt abgewichen werden darf:
Erfassen Sie mittels Bestandsmeldung zumindest das aus der Waffe zu entnehmende wesentliche Waffenteil. Natürlich können Sie auch gleich alle wesentlichen Waffenteile direkt mit melden und sich so bei künftigen Veränderungen Arbeit sparen. Für jedes gemeldete Waffenteil erhalten Sie dann vom automatisierten Fachverfahren die notwendige NWR T-ID aus dem NWR zurückgemeldet. Mit der Meldung „verbaut in“ ordnen Sie jedes gemeldete Waffenteil der betreffenden Waffe zu, so wie in vielen anderen NWR-Prozessen auch (Vorteil für Sie: Bei allen Prozessen bleibt der Ablauf gleich: Teil melden und in der Waffe verbauen, egal was danach damit passieren soll (Umbau, Austausch, Entnahme, …).
Nun wenden Sie die neue Entnahmemeldung an und können mit dem Einzelteil weiter verfahren, ohne die eingangs genannten Nachteile.
Hinweis: Entnahme funktioniert nur bei Besitz des Datensatzes
Befindet sich die Waffe mit dem entsprechendem Waffenteil noch nicht im Besitz und ist noch nicht der Erlaubnis des HuH im NWR zugeordnet, muss diese erst einmal mit der Erwerbsmeldung „Erwerb von Hersteller, Händler, WBK-Inhaber oder Inhaber einer Anzeigebescheinigung“ übernommen werden. Dann erst ist die Entnahme-Meldung eines wesentlichen Waffenteils möglich.
Ggf. ist die Waffe durch den Fachbetrieb als kompletter Datensatz zu übernehmen und nach Anlage und Entnahme des betreffenden Teils wieder zurück zu überlassen.