Ja, Waffenbesitzverbote werden als wesentlicher Bestandteil der Erlaubnisse im NWR geführt. Die Rechtmäßigkeit der Speicherung von Besitzverboten ergibt sich aus dem Waffenregistergesetz. Hierbei ist es nicht relevant, ob die betreffende Person zuvor eine waffenrechtliche Erlaubnis hatte.
Waffenbesitzverbote werden bereits regelmäßig dem Bundeszentralregister und den Landeskriminalämtern für die polizeilichen Auskunftssysteme durch die Waffenbehörden übermittelt.