Rechtsgrundlage für die Einführung des NWR ist das Gesetz zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters (NWRG). Es regelt wie die Daten von den örtlichen Waffenbehörden an die Registerbehörde übermittelt werden, welche Daten zentral gespeichert werden und wie die Daten von dem Zentralen Waffenregister an welche berechtigt abfragenden Stellen übermittelt werden. Das Gesetz zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters enthält außerdem Vorgaben für den Datenschutz und die Datensicherheit.
Das NWRG ist zugleich Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Durchführungsverordnung (NWRG-DV). Diese regelt Näheres zu den Daten, die gespeichert werden, zum Verfahren der Datenübermittlung an die Registerbehörde durch die Waffenbehörden, zum Verfahren der Datenübermittlung durch die Registerbehörde, sowie zu den erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit.
Im Folgenden finden Sie die Texte der für das Waffenwesen relevanten Gesetze und rechtlichen Vorgaben:
- EU-Feuerwaffenrichtlinie (RICHTLINIE (EU) 2021/555 vom 24.03.2021)
- Durchführungsverordnung über Deaktivierungsstandards und -techniken von EU-Deko-Waffen (DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/2403 vom 15.12.2015 Stand 15.03.2018)
- Waffengesetz (WaffG)
- Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu Vordrucken des Waffengesetzes (WaffVordruckVwV) - Waffenregistergesetz (WaffRG)
- Verordnung zur Durchführung des Waffenregistergesetzes (WaffRGDV)
- Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG)
- Beschussgesetz (BeschG)
- Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz (BeschussV)
- Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz -SprengG)
- Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV)
- Schießstandrichtlinien und die Erste Änderung der Schießstandrichtlinien (vom 13.03.2013)
- Staatsangehörigkeitsgebietsschlüssel