Informationen zum XWaffe Standard

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Der Standard

Für die Errichtung und den Betrieb des Nationalen Waffenregisters ist die Einführung verbindlicher Standards zur Beschreibung und zum Austausch waffenrechtlicher Daten mit Geltung für die gesamte Waffenverwaltung erforderlich. Zu diesem Zweck wurde der Datenaustauschstandard XWaffe entwickelt. XWaffe ist eine für alle Beteiligten vereinheitlichte Beschreibung waffenrechtlich bedeutsamer Daten und enthält verbindliche Festlegungen zugehöriger Fachkataloge. Eine besondere Bedeutung haben hierbei der Hersteller- und der Munitions-/Kaliberkatalog.

Mit dem Standard XWaffe steht erstmals ein einheitlicher Standard für waffenrechtliche Daten zur Verfügung. Der Standard basiert auf dem vom BMI herauszugebenden einheitlichen Datensatz DS Waffe. Die Aktualisierung des Standards wird von der XWaffe-Pflegestelle übernommen, die Bestandteil der Fachlichen Leitstelle NWR ist.

Die Kataloge

Die Kataloge des NWR und von XWaffe werden in die örtlichen Waffenverwaltungssysteme integriert, die mit Einführung des NWR in den Waffenbehörden eingesetzt werden. Weitere Informationen und Arbeitshilfen zu XWaffe und den NWR-Katalogen finden Sie hier:

XWaffe 2.5.1

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XWaffe Version 2.5.1 ist am 28. Oktober 2023 im Betrieb gegangen.

Die Änderungen und Neuerungen möchten wir Ihnen hier in wenigen Sätzen nahebringen:

Für die Waffenbehörden sowie die Händler und Hersteller sind dabei die folgenden Punkte von besonderer Bedeutung:

  • Zusammenbauen / Neuregistrieren – Einsatzzwecke: Zur Übermittlung des Zusammenbaus einer Waffe im Rahmen des Austausch des führenden Waffenteils sind künftig die Mitteilungen zur Neuregistrierung mit einer der neuen Neuregistrierungsart "Austausch des führenden Waffenteils" (neu) oder "Produktionsplanung" (aktualisiert) zu verwenden.
  • Unterstützung von Standard DIN Norm 91379: In den Textfeldern des Standards sind künftig ausschließlich die Zeichen der DIN Norm 91379 erlaubt. Die entsprechenden Datentyp StringLatin+1.2 basieren nun auf dem in der XÖV-Bibliothek (Stand 15.12.2022) definierte Datentyp datatypeC.
  • Dauerhaft inaktiv:  Die Waffen(teil)status "überlassen an Händler / Hersteller ohne elektronische Anzeigepflicht (NWR I)", "vernichtet", "in wesentliche Teile zerlegt", "inaktiv, weil erlaubnisfrei", "nicht eingeführt" und "inaktiv, transferiert in neues Objekt" gelten als „dauerhaft inaktiv“. Eine Waffe oder Waffenteil in einem dieser Status darf innerhalb der Rückabwicklungsfrist rückabgewickelt werden, falls der Status durch eine rückabzuwickelnde Aktivität gesetzt wurde (Bspw. Eine Waffe wurde mit waffe.zerlegen als zerlegt gemeldet, innerhalb der Rückabwicklungsfrist von 14 Tagen wird festgestellt, dass versehentlich die Zerlegen-Meldung für die falsche Waffe abgegeben wurde. In diesem Fall kann die Waffe durch die Rückabwicklung wieder den ursprünglichen Status (i.d.R „im Besitz – Inland“ erhalten.) Alle anderen Mitteilungen sind für Waffen und Waffenteile mit einem dieser Status unzulässig, wenn das Vollzugsdatum der Meldung zeitlich nach dem Waffen(teil)statusdatum liegt.
  • Vollzugsdatum in Aktivitäten: Zur Darstellung des chronologischen Lebenszyklus einer Waffen / eines wesentlichen Waffenteil bestand bisher keine Möglichkeit zur Übermittlung eines Vollzugsdatum bei Entnahme und Verbau eines Waffenteils. Künftig sind die folgenden Angaben zusätzlich zu übermitteln.
  • Abhandenkommen: Im Rahmen von Rückmeldungen aus Waffen- und Sicherheitsbehörden wurde berichtet, dass die aktuelle Detaillierung der Gründe des Abhandenkommen für die Sachbearbeiter nicht praxistauglich ist. Künftig wird nur unterschieden zwischen: "Abhandenkommen mit Meldung einer Straftat" und "Abhandenkommen nicht durch Straftat".
  • Entfall Geburtsstaat: Mit dem 3. Waffenrechtsänderungsgesetz wurde die Rechtsgrundlage für die Übermittlung und Speicherung des Geburtsstaats im NWR gestrichen. Die Angaben wurden aus dem Übermittlungsumfang entfernt und werden im Register im Rahmen der Inbetriebnahme vollständig gelöscht.
  • Behandlung private Herstellungserlaubnis: Der Umgang mit privaten Herstellungserlaubnissen war nicht ausreichend dokumentiert. Zur klareren Dokumentation wurden folgende textuelle Ergänzungen vorgenommen.
  • Neues Rechercheprofil: Im Rahmen der Erwerbsmeldungen erhält der Meldende HuH seit der IBN 04.2023 die enthaltenen Waffenteile zurückgemeldet. In der Praxis hat sich gezeigt, dass in den Registerdaten auch verbaute Waffenteile in Waffenteilen gespeichert sind. Mit dem neuen Rechercheprofil kann nun mit einer Recherche der gesamte Baum der Waffenteile mit ihrer verbauten Waffenteilen über bis zu vier Ebenen abgerufen werden.
  • Eigenständige Hinweise bei Prüfung Überlassungsabsicht: Im Rahmen des Feedbacks der Waffenbehörde wurde erkennbar, das die bisherige Möglichkeit zur Unterscheidung der Quelle von Hinweise zwischen Überlassung und Überlassungsabsicht durch die ergänzende Angabe der auslösenden Nachricht nicht praxisgerecht ist. Vor diesem Hintergrund werden nun im Rahmen der Meldung Überlassungsabsicht neue eigenständigen Hinweise erzeugt.
  • Besondere Hinweise zu Datenumstellungen in der Zentralen Komponente: Die Inbetriebnahme erfolgt am Wochenende 27./28.10.2023. Im Rahmen der Inbetriebnahme erfolgen zentral durch die Registerbehörde Veränderungen von Daten, die zu einer Abweichung des Datenstandes zwischen Zentraler Komponente und ÖWS führen. Die Veränderung erfolgt unter Historisierung des alten Datenstandes. Der neue Datenstand erhält eine neue Objektversionsnummer, sodass die ÖWS im Rahmen des vorbereitenden Lesens einer Sachbearbeitung einen veränderten Datenstand erkennen können.

Die technische Dokumentation zu XWaffe finden Sie hier:

XWaffe Spezifikation Version 2.5.1 beschreibt das Informations- und Nachrichtenmodell für XWaffe 2.5.1
Hier finden Sie XWaffe 2.5.1 Technische Dateien (XML Schemata)
Hier finden Sie  und Codelisten zu XWaffe 2.5.1 und externe Kataloge (Version_31)
Hier finden Sie die Dokumentation zu den Änderungen an XWaffe 2.5.1:

Die vorstehenden Informationen sind seit 26.06.2023 im Link15 XRepository veröffentlicht.

Die  wurden im August 2023 veröffentlicht.

Hier können Sie die jeweils aktuellen  herunterladen.


An dieser Stelle geben wir Ihnen einen Ausblick auf die kommende Version:

Ausblick: XWaffe 2.6

XWaffe Version 2.6 wird am 27. April 2024 im Betrieb gehen.

Die Änderungen und Neuerungen möchten wir Ihnen hier in wenigen Sätzen nahebringen:

Für die Waffenbehörden sowie die Händler und Hersteller sind dabei die folgenden Punkte von besonderer Bedeutung:

  • Polizeiliche Abfragegründe - In den redaktionellen Texten zu den Abfragegründe wurden bei den nicht mehr zu nutzenden Katalogwerten die künftig zu nutzenden Werte angepasst. Insbesondere entfällt der gesonderte Abfragegrund für die Aufsichtsbehörden (#46, #200). Für Abfragen der Aufsichtsbehörden ist der Katalogwert „#100 WAFFENBEHÖRDEN: Vollzug WaffG“ anzuwenden.
  • Nachregistrierung enthaltener Bestandswaffenteile - Zur Nachregistrierung enthaltener Bestandswaffenteile einer schon registrierten Waffe wird die Nachricht „meldung.waffeWaffenteil.waffenteilNachmelden.1680“ zur Verfügung gestellt. Unter Angabe der identifizierenden Daten zu Waffe (bzw. eigenständigen Waffenteil) können die enthaltenen und bisher nicht registrierten Waffenteile im NWR registriert werden.
  • Konkretisierung der Erwerbs- und Überlassungsmeldungen ohne Anzeigepflicht - Gegenstand, insbesondere der Meldungen von Herstellern und Händlern, sind Erwerbs- und Überlassungsmeldungen, bei denen die WBK-Besitzer keine Anzeigepflicht trifft. Dieses ist in den Fallkonstellationen der Reparatur, der Verwahrung, des Kommissionsgeschäftes, der Leihe, beim Handel mit Sachverständigen und bei nicht eintragungsplichtigen Waffenteilen der Fall. Für die Waffenbehörden war bisher die rechtliche Grundlage für den Entfall der Anzeigepflicht nicht erkennbar. Künftig ist bei der Meldung eines Erwerbs oder einer Überlassung, sowohl in der Waffenbehörde als auch durch einen Händler und Hersteller, im Falle des Entfalls der Anzeigepflicht durch den privaten Waffenbesitzer zusätzlich die Grundlage für den Entfall der Anzeigepflicht anzugeben.
  • RegMo – Rückbau RegMo Iteration 2 - Details finden Sie in der Änderungsdokumentation
  • Neues Rechercheprofil - Details finden Sie in der Änderungsdokumentation
  • RegMo - Strukturänderungen - Details finden Sie in der Änderungsdokumentation
  • Übergabe Transaktionsnummern an die ZK - Details finden Sie in der Änderungsdokumentation
  • Entfernung nicht mehr unterstützter Nachrichten - Details finden Sie in der Änderungsdokumentation
  • RegMo-Hinweise bei Änderung - Details finden Sie in der Änderungsdokumentation
  • Ausweitung der Meldung Waffenteil zusammenbauen - Der Meldeanlass Zusammenbau einer modularen Waffe wurde um die Möglichkeit erweitert, auch den Zusammenbau von modularen Waffenteilen, wie beispielsweise einem Wechselsystem mit Lauf und Verschluss zu ermöglichen. Wie schon bei dem Zusammenbau einer Waffe muss auch das Waffenteil und die zusammengefügten Waffenteile vom gleichen Hersteller sein.

    Die technische Schnittstelle (Webservice) lehnt Meldungen mit dem Fehlercode 39 ab, wenn ein modulares Waffenteil ohne Angabe mindestens eines verbautesWaffenteil zusammengebaut werden soll.

    Diese Änderung wurde in einem Zwischenrelease am 01.12.2023 in Betrieb genommen.

Die technische Dokumentation zu XWaffe finden Sie hier:

XWaffe Spezifikation Version 2.6 beschreibt das Informations- und Nachrichtenmodell für XWaffe 2.6
Hier finden Sie XWaffe 2.6 Technische Dateien (XML Schemata)
Hier finden Sie  und Codelisten zu XWaffe 2.6 und externe Kataloge (Version_32)
Hier finden Sie die Dokumentation zu den Änderungen an XWaffe 2.6:

Die vorstehenden Informationen sind seit 15.12.2023 im Link15 XRepository veröffentlicht.

Die 
pdf24. Ausgabe_DSWaffe zu XWaffe 2.6
wird voraussichtlich im Februar 2024 veröffentlicht.

Hier können Sie die jeweils aktuellen  herunterladen.

Folgende Terminabläufe gelten dabei für die Inbetriebnahme in der NWR Kopfstelle:

26.04.2024 22:30 Uhr Es werden keine neuen Meldungen mehr im XWaffe 2.5.1 Format entgegengenommen. Dies betrifft sowohl das Meldeportal, als auch die Webservice-Schnittstelle für elektronische Waffenbücher. Der Abruf von Verarbeitungsergebnissen im XWaffe 2.5.1 Format, sowie das Arbeiten im Meldeportal ist weiterhin möglich.

26.04.2024  23:30 Uhr Es wird zusätzlich der Abruf von Verarbeitungsergebnissen deaktiviert. Dies betrifft sowohl das Meldeportal, als auch die Webservice-Schnittstelle für elektronische Waffenbücher.

26.04.2024 23:30 Uhr - 23:59 Uhr Es werden Wartungsarbeiten im System durchgeführt. Während der Wartungsarbeiten sind das Meldeportal, sowie die Webservice-Schnittstelle nicht verfügbar.

27.04.2024 00:00 Uhr Mit Inbetriebnahme von XWaffe 2.6 werden nur noch Meldungen im XWaffe 2.6 Format akzeptiert. Meldungen werden ab diesem Moment zwar angenommen, jedoch NOCH NICHT verarbeitet. Eine Verarbeitung findet statt, wenn die zentrale Registerkomponente auf XWaffe 2.6 aktualisiert wurde. Dies wird im Laufe des 27.04.2024 erfolgen. Anschließend werden Ihre angenommenen Meldungen verarbeitet und Sie können Ihre Verarbeitungsergebnisse wie gewohnt abrufen.



Impressum
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres und Sport
Fachliche Leitstelle NWR
Steckelhörn 12
20457 Hamburg
E-Mail: nwr-fl@bis.hamburg.de
Links
www.bmi.bund.de
(Bundesministerium des Innern
und Heimat)
www.bva.bund.de
(Bundesverwaltungsamt)
www.nwr-fl.de
(Fachliche Leitstelle NWR)
Quellenverzeichnis
Bilder:
Peter Smola
Rainer Sturm
alle pixelio.de