Ausblick: XWaffe 2.7

XWaffe Version 2.7 wird am 26. Oktober 2024 im Betrieb gehen.

Die Änderungen und Neuerungen möchten wir Ihnen hier in wenigen Sätzen nahebringen:

Für die Waffenbehörden sowie die Händler und Hersteller sind dabei die folgenden Punkte von besonderer Bedeutung:

  • Relevant für Waffen- und Sicherheitsbehörden und deren Softwarehersteler:
    • CR230: Hinweis an WaffB bei Erwerb aus Ausland durch HuH
      Der Versand des Hinweises #35 im Falle der Registrierung einer importierten Waffe aus dem Ausland entfällt. Im Rahmen der Umsetzung wurde hierzu eine neue Erstregistrierungsart #23 - Importwaffe/-waffenteil eingeführt.
    • CR235: Entfall Waffe.neu
      Zur Registrierung von Waffen und Waffenteilen ist dann ausschließlich mitteilung.waffe.neuregistrieren.668 bzw. mitteilung.waffenteil.neuregistrieren.1668 zu nutzen. Zur Abbildung aller Anlässe zur Neuregistrierung wurden weitere Erstregistrierungsarten (Fundwaffe, Importwaffe, Wiedererfassung) ergänzt.
      Ab Oktober 2024 sind die neuen Erstregistrierungsarten aktiv und ab April 2025 wird Waffe.neu aus XWaffe entfernt.
    • CR236: Abbildung der Gültigkeiten von Erlaubnissen
      Die Übermittlung von Angaben zur Gültigkeit ist künftig nur noch im Gültigkeitsfeld der Erlaubnis möglich. Bei einer Übermittlung von Verlängerungsdaten wird die Meldung abgewiesen. Im Register gespeicherte Angaben werden weiterhin zurückgegeben.
    • CR238: Anpassung XWaffe-URL
      Über die in der Angabe SchemaLocation hinterlegten WebAdressen erreichen Sie die zugehörige technische Datei. Beispielhaft hier anhand von XWaffe-herstellerhaendler.xsd dargestellt.
      Bitte beachten Sie, dass seitens der Betreiber der jeweiligen Seite keinerlei Serviceversprechen bzgl. der Verfügbarkeit des Systems gewährleistet werden.
    • CR262: Änderungen Registermodernisierung (RegMO)
      Im Fall des unbekannten Verzuges soll die vorherige/bisherige inländische Anschrift weiterhin im NWR gespeichert und für die abfragenden Behörden zur Verfügung gestellt werden. Diese Anschrift wird künftig unter dem Anschriftencode #64 gespeichert. Ergänzt wurde der Bedeutungscode #47 Staatsangehörigkeit ergänzt, um in den Hinweisen bei Aktualisierung der Angabe Staatsangehörigkeit diese anzuzeigen.
    • CR263: Ablehnung der Speicherung mehrerer kleiner Waffenscheine pro Person
      Die Neuanlage einer Erlaubnis vom Typ Kleiner Waffenschein (#8) mit einer PersonID in der Erlaubnisrolle #1 wird von der ZK abgewiesen, wenn ein kleiner Waffenschein im Status erteilt (#4) vorhanden ist und dieser in der Rolle #1 diese PersonenID zugeordnet ist.
    • CR247: Taggleiche Überlassung und Vernichtung
      Bei der Vernichtungsmeldung eines Händlers ist nun die Angabe des Vernichtungsdatums am Tag des Erwerbes bzw. dem vom privaten Waffenbesitzers gemeldeten Überlassungsdatum möglich.
  • Relevant für Händler, Hersteller und deren Softwarehersteller
    • CR243: Unterscheidung Fehleingabe Datenkorrektur (FC26) / Neue Nachricht Datenpflege
      Für die eigenständigen Korrektur von Waffendaten wird die neue Nachricht meldung.waffeWaffenteil.waffenteilKorrigieren.1681 den HuH zur Verfügung gestellt. Diese ermöglicht den HuH eine Datenkorrektur unter bestimmten Bedingungen.
    • CR260: Sinnvolle Seriennummern bei Registrierung neuer Waffen - Waffenteile und Umbau
      Im Rahmen der Verarbeitung von Meldungen mit Neuregistrierung oder Umbau von Waffen und Waffenteilen werden diese abgewiesen, wenn die bestimmte Regeln erfüllt sind.
    • CR258: Kaliberzwang bei Signal - SRS und Druckluftwaffen
      Im Rahmen der Verarbeitung von Meldungen mit Neuregistrierung von Waffen und Waffenteilen erfolgt die Abweisung der Verarbeitung unter Anwendung bestimmter Regeln.
    • CR259: Meldung abweisen bei vollständig abweichenden Identitätsdaten
      Die Kopfstelle weißt künftigen Meldung mit identifizierenden Daten zur Waffe / Waffenteil ab, wenn diese vollständig von den im Register zur Waffe gespeicherten Daten abweichen.
  • Relevant sowohl für Waffen- Sicherheitsbehörden als auch für Händler und Hersteller bzw. deren Softwarehersteller
    • CR240: Änderungen der Beschreibungen der Katalogwerte
      In den Katalogen Anschrifttyp, WaffenrechtlicherVerwaltungsaktStatus, Munitionsarten, Waffenkategorie, WaffentypAnlage1, WaffentypFeingliederung, Waffenstatus, WaffentechnischeAusfuehrung, WesentlichesWaffenteil, Zuordnungsart, Überlassungsart, Erwerbsart, ArtAustausch, Meldungsart, GrundEntfallAnzeigepflichtUeberlassung. GrundEntfallAnzeigepflichtErwerb wurde eine umfangreiche Überarbeitung der Beschreibungen der Katalogwerte durchgeführt. Ziel der Überarbeitung waren aussagekräftige Texte, die den Sachbearbeitern im ÖWS angezeigt werden können (bspw. als Tool-Tip) um eine sachgerechtere Nutzung der Katalogwerte zu ermöglichen.
    • CR242: Harmonisierung der Anschriftsdaten
      Die Feldlängen und Feldtypen der Anschrift von nicht natürlichen Personen wurden an die Definitionen der Anschrift zur natürlichen Person angepasst. Ebenso wurde die im Suchprofil „#8 – Anschriftensuche Personendaten“ anzugebenden Anschrift angepasst.
    • CR261: Pflichtfeld Softwarekennung im Kopf
      Zur Verbesserung der Arbeit in der Betriebsorganisation und zur Adressierung konkreter Verbesserungsvorschläge soll die Bezeichnung des technischen anliefernden technische Systems in allen Nachrichten enthalten sein. Mit der IBN 10.2024 ist die Angabe der Bezeichnung im Nachrichtenkopf verpflichtend anzugeben.
Näheres finden Sie in der Änderungsdokumentation.

Die technische Dokumentation zu XWaffe finden Sie hier:

XWaffe Spezifikation Version 2.7 beschreibt das Informations- und Nachrichtenmodell für XWaffe 2.7
Hier finden Sie XWaffe 2.7 Technische Dateien (XML Schemata)
Hier finden Sie  und Codelisten zu XWaffe 2.7 und externe Kataloge (Version_33)
Hier finden Sie die Dokumentation zu den Änderungen an XWaffe 2.6:

Die vorstehenden Informationen sind seit 25.07.2024 im Link15 XRepository veröffentlicht.

Die 
pdf25. Ausgabe_DSWaffe zu XWaffe 2.7
wird voraussichtlich im September 2024 veröffentlicht.

Hier können Sie die jeweils aktuellen  herunterladen.

Folgende Terminabläufe gelten dabei für die Inbetriebnahme in der NWR Kopfstelle:

25.10.2024 22:30 Uhr Es werden keine neuen Meldungen mehr im XWaffe 2.6 Format entgegengenommen. Dies betrifft sowohl das Meldeportal, als auch die Webservice-Schnittstelle für elektronische Waffenbücher. Der Abruf von Verarbeitungsergebnissen im XWaffe 2.6 Format, sowie das Arbeiten im Meldeportal ist weiterhin möglich.

25.10.2024 23:30 Uhr Es wird zusätzlich der Abruf von Verarbeitungsergebnissen deaktiviert. Dies betrifft sowohl das Meldeportal, als auch die Webservice-Schnittstelle für elektronische Waffenbücher.

25.10.2024 23:30 Uhr - 23:59 Uhr Es werden Wartungsarbeiten im System durchgeführt. Während der Wartungsarbeiten sind das Meldeportal, sowie die Webservice-Schnittstelle nicht verfügbar.

26.10.2024 00:00 Uhr Mit Inbetriebnahme von XWaffe 2.7 werden nur noch Meldungen im XWaffe 2.7 Format akzeptiert. Meldungen werden ab diesem Moment zwar angenommen, jedoch noch nicht verarbeitet. Eine Verarbeitung findet statt, wenn die zentrale Registerkomponente auf XWaffe 2.7 aktualisiert wurde. Dies wird im Laufe des 26.10.2024 erfolgen. Anschließend werden Ihre angenommenen Meldungen verarbeitet und Sie können Ihre Verarbeitungsergebnisse wie gewohnt abrufen

 

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Steckelhörn 12
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(Bundesverwaltungsamt)
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(Fachliche Leitstelle NWR)
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Bilder:
Peter Smola
Rainer Sturm
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