Betroffener Personenkreis: | Waffenhersteller und Waffenhändler |
Benötigte Daten: | Ihre NWR Firmen-ID (F-ID) Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID) Datum des Austausches Art des Austausches NWR-ID Waffe/Waffenteil (W-ID o. T-ID)
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Für diese Meldung (ausgebautes Waffenteil) benötigen Sie: | |
NWR-ID Waffenteil (T-ID) Herstellerbezeichnung Munitionsbezeichnung/Kaliber Waffentypfeingliederung optional Seriennummer |
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(eingebautes Waffenteil): | |
NWR-ID Waffenteil (T-ID) Herstellerbezeichnung Munitionsbezeichnung/Kaliber Waffentypfeingliederung optional Seriennummer |
Der Austausch sonstiger wesentlicher Teile oder die Umarbeitung bestehender wesentlicher Teile ist dagegen lediglich als Bearbeitung der bestehenden Schusswaffe anzusehen.
Diese Regelung impliziert, dass es nicht als Herstellung zu verstehen ist, wenn bei der Waffe das führende wesentliche Teil durch ein Teil ersetzt wird, das bereits in einer Waffe verbaut gewesen ist.
Bei der Austauschmeldung sind daher zwei Varianten zu unterscheiden, die jeweils unterschiedlich verarbeitet und registriert werden:
- Austausch eines führenden wesentlichen Waffenteils:
Durch den Austausch eines führenden Waffenteils gilt: Nach erfolgreicher Verarbeitung der Austausch-Meldung gibt das System dem Meldenden eine neue NWR-ID für die Waffe zurück, da in der Logik des NWR durch den Austausch eines führenden Waffenteils der Lebenszyklus der ursprünglichen Waffe/des Waffenteils endet und der Lebenszyklus einer neuen Waffe beginnt.
Bitte verwenden Sie diese Meldeart nur, wenn sie ein führendes wesentliches Waffenteil (in erster Linie Gehäuse) einbauen, das noch nie in einer Waffe verbaut gewesen ist. Im Übrigen verwenden Sie den folgenden Austauschprozess!
- Austausch eines sonstigen wesentlichen Waffenteils:
Beim Austausch eines sonstigen Waffenteils wird der Lebenszyklus der Waffe nicht beendet. Dementsprechend bleibt das Datenobjekt der ursprünglichen Waffe bestehen.
Nach erfolgtem Beschuss bzw. der Bereitstellung der Waffe oder des Waffenteils zum Verkauf / zur Überlassung, melden Sie unverzüglich dem Meldeportal den Austausch einer Waffe / wesentlichen / Waffenteils. Sofern sich NWR-relevante Eigenschaften der Waffen / Waffenteil ändern, sind diese über eine zusätzliche Umbau-Meldung anzuzeigen; z.B. die Änderung der Schussfolge, aber auch die Änderung der Kennzeichnung einer Waffe / Waffenteil (gem. § 37 Abs. 1 Nr. 4 a und b WaffG und § 37 a Nr. 3 a und b WaffG).
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