NWR-Identifikationsnummer (NWR-ID)
Die NWR-ID ist eine unverwechselbare technische Identifikationsnummer (ID) des NWR. Sie wird einmalig zur technischen Beschreibung von Daten vergeben, die im NWR gespeichert sind, unter anderem für Daten zu Personen, Erlaubnissen bzw. Erlaubnisdokumente und Waffen / Waffenteilen (wesentliche Teile). Die NWR-ID gewährleistet die eindeutige Identifikation und Zuordnung von Daten im NWR.Zusammensetzung der NWR-ID
Die NWR-ID besteht aus einer 21-stelligen Buchstaben- und Ziffernfolge.
Der erste Buchstabe beschreibt die Art der NWR-ID
P = natürliche Person
F = nichtnatürliche Person
E = Erlaubnis
W = Waffe
T = Waffenteil (wesentliche Teile)
Der erste Buchstabe beschreibt die Art der NWR-ID
P = natürliche Person
F = nichtnatürliche Person
E = Erlaubnis
W = Waffe
T = Waffenteil (wesentliche Teile)
Beispiel:
Voraussetzung der elektronischen Anzeigen über die Kopfstelle
Die gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler werden verpflichtet, ihre Geschäftsvorfälle elektronisch über die sog. Kopfstelle abzugeben. Die Anzeigen werden von der Kopfstelle automatisiert entgegengenommen, an das NWR weitergeleitet und dort gespeichert. Um bei dieser automatisierten Datenverarbeitung die eindeutige Identifikation und Zuordnung der Daten sicherzustellen, haben die gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler bei der Anzeige jeweils die NWRIDs der betroffenen Person, der Erlaubnis, der Waffe und der wesentlichen Teile anzugeben. Mit Hilfe der NWR-ID wird gewährleistet, dass die angezeigten Daten den richtigen Daten im NWR zugeordnet werden.
Bei jeder Anzeige sind folgende NWR-IDs anzugeben:
Bei jeder Anzeige sind folgende NWR-IDs anzugeben:
- Ihre eigene Personen-NWR-ID (P oder F),
- ihre eigene Erlaubnis-NWR-ID und
- die NWR-ID der Waffe/des Waffenteils, die Gegenstand der Anzeige ist.
Besitzwechsel
Bei der Anzeige eines Besitzwechsels sind zusätzlich die NWR-IDs des Geschäftspartners (Erwerber / Überlasser) anzugeben (Personen-NWR-ID und Erlaubnis-NWR-ID).
Beispiel: Ein gewerblicher Waffenhändler überlässt eine Waffe an einen privaten Waffenbesitzer In der Überlassungsanzeige sind anzugeben:
Beispiel: Ein gewerblicher Waffenhändler überlässt eine Waffe an einen privaten Waffenbesitzer In der Überlassungsanzeige sind anzugeben:
- Personen- und Erlaubnis-NWR-ID des gewerblichen Waffenhändlers (Überlassender),
- Personen- und Erlaubnis-NWR-ID des privaten Waffenbesitzers (Erwerber) und
- Waffen-NWR-ID.
Ausnahme:
Sind Erwerber oder Waffe/wesentliches Teil nicht im NWR registriert, sind nicht die NWR-IDs anzugeben, sondern die Klardaten. Dies ist zum Beispiel bei einem Ersterwerb durch einen Jungjäger der Fall.
Bekanntgabe der NWR-IDs
Die für die Registrierung bei der Kopfstelle benötigten finalen NWR-IDs der Händler und Hersteller werden spätestens zum Registrierungsprozess vorliegen. Auf Anfragen zur NWR-ID bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde im Vorfeld dieser Registrierung sollten Sie daher verzichten.
Bekanntgabe an gewerbliche Waffenhersteller oder Waffenhändler
Sie erhalten Personen- und Erlaubnis-NWR-IDs bei der Registrierung für die Nutzung der NWR-Kopfstelle
Bekanntgabe an private Waffenbesitzer beim nächsten Besuch der Waffenbehörde
Personen- und Erlaubnis-NWR-IDs:
- Eindruck in die Erlaubnisdokumente (WBK) Vorteil: Beide IDs sind immer
sofort im Erlaubnisdokument verfügbar!
- Ausdruck Stammdatenblatt.
Hinweise zur Bekanntgabe für die Waffenbehörden
Beispiele des Eindrucks von Personen- und Erlaubnis-NWR-IDs in das Erlaubnisdokument
oder
Beispiel eines Stammdatenblattes (Druckfunktion wird von den ÖWS-Herstellern bereitgestellt):