Allgemeines
Bisher wurden Datenaktualisierungshinweise (DAH) automatisch an die betreffenden
Waffenbehörden per E-Mail versendet. Mit Einführung des NWR II wird dieses Verfahren geändert, indem die Waffenbehörden die Datenaktualisierungshinweise als „XWaffe-Nachrichten“ im ÖWS aktiv abholen. Diese „XWaffe-Nachrichten“ heißen dann
„HINWEISE“.
2.8.1 Folgende grundlegenden Eckpunkte sind dabei zu beachten:
Diese Hinweise können nur durch die Zentrale Komponente (ZK) und durch die (für die Hersteller und Händler neu eingerichtete) Kopfstelle erzeugt werden.

Die Behörden, die durch einen Hinweis adressiert werden, müssen die Hinweise aktiv (mit dem jeweils eingesetzten örtlichen Waffenverwaltungssystem ÖWS) abfragen.

Hinweise können ausschließlich bei der ZK mit Hilfe von XWaffe-Nachrichten (i.d.R. durch das ÖWS) abgefragt werden.
Folgende Hinweistexte werden Ihnen nach aktivem Abruf zur Verfügung gestellt:
Code |
Hinweistext |
21 |
Ihre Behörde hat diese Aktion veranlasst. |
22 |
Ihre Behörde ist über eine Dubletten Konstellation mit dieser Person verbunden. |
23 |
Nach § 40 Abs. 4 WaffG ist das BKA für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für diese Waffe zuständig. |
24 |
Auf diese Waffe wird von einer von Ihnen verwalteten gültigen Erlaubnis verwiesen. Die Waffendaten haben sich geändert. Bitte prüfen Sie die Auswirkungen bezüglich der von Ihnen erstellten Erlaubnis einschließlich der Erteilungsvoraussetzungen und des eventuellen Anpassungsbedarfes beim erteilten Erlaubnisdokument. |
25 |
Ein Waffenbesitzer in ihrer Zuständigkeit hat eine Waffe / ein Waffenteil erworben. |
26 |
Eine Person ihres Zuständigkeitsbereiches ist mit der Person über die Nicht-Identisch-Mit Verknüpfung betroffen. |
27 |
Ihre Behörde ist in Zukunft verantwortlich |
28 |
Ihre Behörde war bisher für dieses Datenobjekt zuständig. |
29 |
Auf diese Waffe / dieses Waffenteil wird von einer von Ihnen verwalteten gültigen Erlaubnis verwiesen. Bitte prüfen Sie die Auswirkungen bezüglich der von Ihnen erteilten Erlaubnis. |
30 |
Die Waffe wurde von einer anderen Waffenbehörde übernommen. |
31 |
Das Waffenteil wurde von einer anderen Waffenbehörde übernommen. |
32 |
Dem vom Erwerber erworbenen Objekt ist ein Waffenteil als zugehörig zur Basiswaffe zugeordnet. Das Waffenteil befindet sich in Ihrer Zuständigkeit. |
33 |
Das vom Erwerber erworbene Waffenteil ist einer Waffe als zugehörig zur Basiswaffe zugeordnet. Die Waffe befindet sich in Ihrer Zuständigkeit. |
34 |
Auf diese Waffe / dieses Waffenteil wird von einer von Ihnen verwalteten gültigen Erlaubnis verwiesen. Der Waffe / dem Waffenteil wurde ein neues Waffenteil hinzugefügt oder das Waffenteil wurde einer Waffe / einem Waffenteil hinzugefügt. Bitte prüfen Sie die Auswirkungen bezüglich der von Ihnen erstellten Erlaubnis einschließlich der Erteilungsvoraussetzungen und des eventuellen Anpassungsbedarfes beim erteilten Erlaubnisdokument. |
35 |
Die Waffe / das Waffenteil wurde von einem Erwerber erworben. Der Überlasser oder der aktuelle Erlaubnisinhaber befinden sich in Ihrem Zuständigkeitsbereich. |
36 |
Die Aktivität wurde erfolgreich rückabgewickelt. |
37 |
Die Aktivität konnte nicht rückabgewickelt werden. |