2.9 Einheitliche Abbildung der Erlaubnisse zur Waffenherstellung und zum Waffenhandel

Rechtsgrundlage:       § 21 WaffG    

                                  

Allgemeines

Mit dem Ausbau des NWR Nationalen Waffenregisters (NWR) und der daraus resultierenden Anbindung der Hersteller und Händler, werden künftig diesen Erlaubnisinhabern Waffen direkt zugeordnet. Um dies zu gewährleisten, bedarf es einer einheitlichen Abbildung der Erlaubnisse und deren Inhaber.

2.9.1      Betroffene Erlaubnistypen nach § 21 Absatz 1 Satz1 WaffG

Dies gilt für folgende Erlaubnisse:

  1. „Waffenhandelserlaubnis
  2. „Stellvertretererlaubnis Waffenhandel“
  3. „Gewerbliche Waffenherstellungserlaubnis“
  4. „Stellvertretererlaubnis Waffenherstellung“

Um bei einem Wechsel, der für das Unternehmen verantwortlichen Person, die jeweils zugeordneten Waffen nicht umhängen zu müssen, werden solche Anpassungen durch die Zuordnung von Personenrollen sichergestellt. Zudem wird durch die einheitliche Abbildung sichergestellt, dass bei Speicherung der Firmenbezeichnung, auch die Kaufleute im NWR gefunden werden.

Siehe hierzu den Leitfaden „Einheitliche Erfassung und Bereinigung von gewerblichen Erlaubnissen im NWR“ vom 18.05.2018. Informationen hierüber sowie den aktuellen Leitfaden finden Sie im Zentralen Informationssystem (ZI) der Fachlichen Leitstelle Hamburg.

2.9.2      Abbildung der natürlichen Personen mittels Personenrollen

Bei der Abbildung einer Erlaubnis an eine nichtnatürliche Person (Status: „Erlaubnisinhaber oder wirtschaftlich berechtigter Kaufmann bzw. Unternehmen) muss zwingend zusätzlich eine natürliche Person mit einer Personenrolle eingetragen werden. Die bisherigen Personenrollen erhalten textuell Ergänzungen und lauten neu:

  1. „Erlaubnisinhaber oder wirtschaftlich berechtigter Kaufmann bzw. Unternehmen“
  2. „Verantwortlicher oder Erlaubnisinhaber nach § 21 Absatz 1 Satz 1 WaffG“
achtung           Erst nach Zuordnung einer entsprechenden Personenrolle kann die Erlaubnis in den Status „erteilt“ gesetzt werden!!!

achtung           Die Personenrolle „Waffenhändler“(Code 11) darf nur noch bei Verbringungen benutzt werden.

Kontakt
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres und Sport
Fachliche Leitstelle NWR
Steckelhörn 12
20457 Hamburg
E-Mail: nwr-fl@bis.hamburg.de
Links (extern)
www.bmi.bund.de
(Bundesministerium des Innern
und Heimat)
www.bva.bund.de
(Bundesverwaltungsamt)
www.nwr-fl.de
(Fachliche Leitstelle NWR)
Quellenverzeichnis
Bilder:
Peter Smola
Rainer Sturm
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