Aktuell und in der Vergangenheit können Sie bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde ein „Stammdatenblatt“ anfordern. Dieses Stammdatenblatt ist deutschlandweit uneinheitlich und enthält je nach Software der Waffenbehörde verschiedene Informationen, die unterschiedlich präsentiert werden.
Die Waffenhändler, Büchsenmacher und Hersteller sind bei Ihrer Arbeit und insbesondere beim Erwerb von Waffen und Waffenteilen darauf angewiesen, die Waffen(teile) eindeutig zu identifizieren, um sie dem Nationalen Waffenregister melden zu können. Aus diesem Grund wurde der „Ausdruck für Waffenbesitzer: Ergänzende Angaben zu Waffen und Waffenteilen“ entworfen und den Softwareherstellern vorgestellt.
In naher Zukunft können Sie den neuen „Ausdruck für Waffenbesitzer: Ergänzende Angaben zu Waffen und Waffenteilen“, der alle Informationen zu Ihren Waffen und Waffenteilen enthält, bei Ihrer Waffenbehörde anfordern.
Informationen zu NWR-IDs und zu deren Nutzung bei privaten Waffenkäufen und -verkäufen sowie bei Reparaturen entnehmen Sie bitte dem Flyer 8: