Ausblick auf den Ablauf der Inbetriebnahme von XWaffe 2.9 am 31.10.2026

XWaffe Version 2.9 wird am 31.10.2026 in Betrieb gehen.

Das NWR wird mit dem Release XWaffe 2.9 um verschiedene Funktionen erweitert und bestehende Prozesse werden optimiert. Die Änderungen bringen sowohl technische Verbesserungen als auch neue fachliche Möglichkeiten für die tägliche Arbeit mit dem NWR. Für die Waffenbehörden, abfrageberechtigte Stellen sowie die Händler und Hersteller sind folgende Punkte von besonderer Bedeutung:


1. Änderungen mit Bezug zu XWaffe 2.9

CR301: Speicherung früherer Vornamen
Zielgruppe: ÖWS und ÖAS
Mit der Einführung der Funktionalitäten der Registermodernisierung (RegMo) werden künftig die Personendaten natürlicher Personen ausschließlich durch das BZSt gepflegt. Dies umfasst den aktuellen Namen und Vornamen, frühere Namen werden vom BZSt beim Datenabruf jedoch nicht zurückgemeldet.
Um den abfragenden Behörden weiterhin die Möglichkeit zu geben, im NWR auch unter Kenntnis eines früheren Namens die Daten der Person zu finden, wird die Speicherung früherer Namen angepasst. Der frühere Vorname wird künftig in einem eigenständigen Feld gespeichert.
Zur Vereinfachung der Sachbearbeitung in den Waffenbehörden wird eine einheitliche Funktionalität über die drei Konstellationen
  • Natürliche Personen in Hoheit des BZSt
  • Natürliche Personen in Hoheit der WaffB
  • Nicht Natürliche Personen (in Hoheit der WaffB)
umgesetzt.
Diese umfasst:
  • Die früheren Namen werden in allen Konstellationen durch die ZK ergänzt, wenn eine Abweichung zwischen dem aktuell gespeicherten Stand und dem Stand der Nachricht (ÖWS/BZSt) erkannt wird.
  • Die Liste der früheren Namen wird nicht gesperrt, sondern kann durch die WaffB geändert bzw. Einträge können gelöscht werden.
  • Die Rücklieferung der früheren Namen beim Lesen oder der Recherche nach Personen erfolgt grundsätzlich nur auf explizite Anforderung.
Somit wird die Liste der früheren Namen künftig beim Lesen oder der Suche zu Personendaten mit der Standardabfrage nicht mehr zurückgeliefert. Besteht fachlicher Bedarf, kann bei der Lese-/Suchnachricht der Schalter „mitFrueherenNamen“ gesetzt werden. In diesem Fall enthält die durch das NWR zurückgelieferte Antwort auch die Liste der früheren Namen.
CR313: Zulassung kyrillischer Zeichen in ausgewählten Waffendaten
Zielgruppe: ÖWS, ÖAS, HuH
Künftig können in den Feldern Seriennummer, Modellbezeichnung, HerstellerbezeichnungText und HerstellerSynonyme Zeichen, aus dem in DIN-ISO 91379 definierten Datentyp E verwendet werden (kyrillische Zeichen, die im Euro‑Raum genutzt werden). Die WaffB sowie Hersteller und Händler können entsprechende Angaben übermitteln. Seitens des NWR können im Herstellersynonymkatalog Herstellersynonyme mit entsprechenden kyrillischen Bezeichnungen gepflegt werden.
CR321: Rückerwerb nach erfolglosem Paketversand
Zielgruppe: HuH
Das NWR unterstützt künftig auch die Dokumentation eines erfolglosen Versandes einer Waffe. In diesem Fall kann künftig der (Rück) Erwerb dieser Waffe durch den HuH ohne Anzeigepflicht unter Angabe von „Rückerwerb nach erfolglosem Versand (Unzustellbarkeit)“ gemeldet werden.
CR323:  Abweisung Unbrauchbarmachung einzelnstehender Waffenteile
Zielgruppe: ÖWS, HuH
Die EU-Feuerwaffenrichtlinie, die EU-Deaktivierungsdurchführungsverordnung und das nationale Waffenrecht knüpfen bei deaktivierten Schusswaffen an die Waffe als Gesamtobjekt („Neu-Dekorationswaffe“) an. Ein eigenständiger rechtlicher Tatbestand für „Neu-Dekorations-Waffenteile“ ist nicht vorgesehen. Einzelnstehende wesentliche Teile bleiben waffenrechtlich wesentliche Teile und werden nach der EU-Deaktivierungsdurchführungsverordnung nicht als eigenständige deaktivierte Feuerwaffen behandelt. Vor diesem Hintergrund wird die Unbrauchbarmachung einzelnstehender Waffenteile im NWR nicht mehr als eigener Vorgang unterstützt. Meldungen, die eine Unbrauchbarmachung einzelnstehender Waffenteile anzeigen, werden daher künftig fachlich abgewiesen. Die technische Unbrauchbarmachung wesentlicher Teile wird im NWR ausschließlich über die Meldung der deaktivierten Schusswaffe (Neu-Dekorationswaffe) in Übereinstimmung mit den Vorgaben der EU-Deaktivierungsregelungen und des WaffG abgebildet.
CR325:  Umbenennung „unbekannter Verbleib“
Zielgruppe: ÖWS
Um den temporären Charakter dieses Wertes für Sachbearbeiter deutlicher erkennbar zu machen, wird die bisher lediglich im Beschreibungstext dokumentierte Aussage künftig in der Wertbezeichnung selbst wiedergegeben. Der bisherige Wert „unbekannter Verbleib“ erhält dazu die neue Bezeichnung „Verbleib derzeit noch in Klärung“.


2. Änderungen ohne Bezug zu XWaffe

 
CR314: Schärfung Regelwerk zu Anträgen
Zielgruppe: WaffB
Die Übermittlung von Erlaubnisdatensätzen mit den folgenden Statusangaben wird künftig per Regelwerk abgewiesen:
  • Status #1 „Antrag gestellt“, wenn das Statusdatum vor dem 01.01.2019 liegt,
  • Status #2 „Antrag zurückgezogen“ (unabhängig vom Statusdatum),
  • Status #5 „versagt“, wenn das Statusdatum vor dem 01.01.2019 liegt.
Diese Abweisung gilt für alle Erlaubnisarten.
Darüber hinaus wird die Übermittlung von Waffenverboten (Erlaubnisse vom Typ #20) abgewiesen, wenn als Status
  • #15 „Antrag gestellt“ oder
  • #16 „(Antrag) versagt“
übermittelt wird. Für Waffenverbote sollen im NWR nur rechtskräftige Verbotsentscheidungen gespeichert werden, nicht deren Antragsphasen.
CR322: Anpassung auf Waffenkategorie C bei Unbrauchbarmachung
Zielgruppe: WaffB, HuH

Im Rahmen der Verarbeitung der Meldung „Unbrauchbarmachen“ durch Hersteller und Händler wird die waffentechnische Ausführung der Waffe auf „Neu-Dekorationswaffe“ (#10) geändert. (Bestandsfunktionalität). Künftig wird darüber hinaus die Waffenkategorie der betroffenen Waffe und aller enthaltenen Waffenteile durch die ZK auf „C“ fortgeschrieben.
Die Kopfstelle lehnt künftig folgende Meldungen ab, wenn die betroffene Waffe im NWR mit der waffentechnischen Ausführung „Neu-Dekorationswaffe/-waffenteil“ (#10) gespeichert ist:
  • Entnahme eines Waffenteils,
  • Austausch eines Waffenteils,
  • Einbau eines Waffenteils,
  • Zerlegen einer Waffe,
  • Blockierung einer Waffe,
  • Deblockierung einer Waffe,
  • Nachmeldung,
  • Umbau,
  • Datenkorrektur.
Die ZK lehnt künftig ebenfalls die nachfolgenden Mitteilungen ab, wenn sich diese auf als Neu-Dekorationswaffe/-waffenteil (#10) gespeicherte Waffen beziehen:
  • Fortschreibung und Korrektur von Waffendaten,
  • Zerlegung einer Waffe,
  • Waffe fortschreiben und korrigieren,
  • Einbau eines Waffenteils,
  • Entnahme eines Waffenteils.
Eine Bereinigung bereits gespeicherter Daten erfolgt im Rahmen dieser Änderung nicht.


3. Vorgesehene zentrale Datenkorrekturen

CR312: Löschen von gespeicherten Anträgen des NWR I
Zielgruppe: WaffB

Erst mit dem Inkrafttreten des 2. Waffenrechtsänderungsgesetzes am 06. Juli 2017 wurde eine ausdrückliche Speichergrundlage für Anträge im Nationalen Waffenregister geschaffen. Um die vor diesem Stichtag gespeicherten Altdaten aus dem NWR zu bereinigen, löscht die Registerbehörde alle Anträge, deren Statusdatum vor dem 06. Juli 2017 liegt. Ebenso werden alle den betroffenen Anträgen zugeordneten Waffendatensätze gelöscht.


4. Auszug aus der Ergänzung der „Erweiterung der Informationen für ÖWS-Hersteller zur Unterstützung der Sachbearbeiter bei der Bearbeitung von Hinweisen“

Auf Basis der Rückmeldungen der ÖWS-Hersteller wird das Dokument „Erweiterung der Informationen für ÖWS-Hersteller zur Unterstützung der Sachbearbeiter bei der Bearbeitung von Hinweisen“, dass in der aktuellen Version 2.0 veröffentlicht wurde, aktuell überarbeitet. Anbei erhalten Sie den Auszug mit den Empfehlungen zum Umgang von Hinweisen zu Personen, insbesondere im Rahmen der Einführung der Funktionalitäten der Registermodernisierung.

Übernahme der behördlichen Zuständigkeit / Umzug eines Erlaubnisinhabers
Im Falle der Übernahme der Zuständigkeit für den Erlaubnisinhaber i.d.R. durch Zuzug, zeigt die neue WaffB aktiv ihre neue Zuständigkeit an. Im Rahmen der Verarbeitung des Zuständigkeitswechsels von natürlichen Personen erfolgt durch das NWR ein Datenabgleich/-aktualisierung mit den Daten des BZSt.
Die folgenden Hinweise werden im Rahmen des Zuständigkeitswechsels von Daten zu Personen zur Verfügung gestellt:

# Kat. Wer WaffB Hinweistext Hinweise zur Situation
[27] B ZK Zukünftig zuständige WaffB Ihre Behörde ist in Zukunft verantwortlich. Eine andere Behörde hat den Zuständigkeitswechsel im Auftrag übermittelt. Zum Beispiel weil die bisherige WaffB einen Umzug erfasst und den Wechsel meldet, bevor die neue WaffB selbst aktiv geworden ist.
[28] B ZK Bisher zuständige WaffB Ihre Behörde war bisher für dieses Datenobjekt zuständig. Der Zuständigkeitswechsel an eine andere WaffB ist erfolgt.
[56] B ZK Zukünftig zuständige WaffB Datenaktualisierung mit BZSt abgeschlossen. Die im Hinweis gelisteten Personendaten weichen ab. Bitte prüfen und übernehmen Sie die Personendaten. Wird nur versendet, wenn entsprechender Sachverhalt vorliegt.
[57] B ZK Bisher zuständige WaffB Diese Person hatte mehrere Hauptanschriften (Anschrifttyp #1 und #2). Im Zuge der Übernahme der Personendaten aus dem BZSt wurden diese ehemaligen Hauptanschriften mit dem Anschrifttyp #9993 (Anschrift obsolet, bitte bereinigen) gekennzeichnet. Bitte prüfen und bereinigen Sie diese Anschriften. Wird nur versendet, wenn entsprechender Sachverhalt vorliegt.


→ Empfehlung zum Vorgehen – zukünftig zuständige Waffenbehörde

Hinweis #56 – Datenabweichung nach BZSt‑Aktualisierung
Bedeutung: Beim Zuständigkeitswechsel wurden die Personendaten mit dem BZSt abgeglichen. Dabei wurden Abweichungen zum bisherigen NWR‑Datenstand festgestellt.
Empfehlung: Lesen Sie den Personendatensatz mit den aktuellen Daten und legen Sie einen Vorgang zur Sachbearbeitung an. Prüfen Sie die waffenrechtlichen Konsequenzen (z. B. Umzug, geänderte Anschrift, Namensänderung, Kenntnisnahme des Todes).
Hinweis #57 – Mehrere Hauptanschriften nach BZSt‑Übernahme
Bedeutung: Die Person hatte mehrere Hauptanschriften. Frühere Hauptanschriften wurden nach der BZSt‑Übernahme mit dem Anschrifttyp #9993 („Anschrift obsolet, bitte bereinigen“) gekennzeichnet.
Empfehlung: Ordnen Sie diesen Hinweis demselben Vorgang wie #56 zu und bereinigen Sie die gekennzeichneten Anschriften.
Hinweis #27 – Bestätigung der Zuständigkeitsübernahme („Ihre Behörde ist in Zukunft verantwortlich“)
Bedeutung: Dieser Hinweis wird nur dann versendet, wenn der Zuständigkeitswechsel auf Antrag Ihrer Behörde beim BVA erfolgt ist. Er bestätigt die erfolgreiche Umsetzung. Bitte übernehmen Sie die Daten in ihr ÖWS.
Empfehlung: Wurde durch Hinweise #56 / #57 bereits ein Vorgang angelegt, ordnen Sie Hinweis #27 diesem Vorgang zu. Liegt noch kein Vorgang vor, legen Sie für Hinweis #27 einen neuen Vorgang zur Sachbearbeitung an.
Ergänzender Hinweis
Prüfen Sie zusätzlich die „Hinweise für ÖWS‑H“, sofern die betroffene Person zugleich als Erlaubnisinhaber bei einem Hersteller oder Händler gemeldet ist.
→ Empfehlung zum Vorgehen – zukünftig zuständige Waffenbehörde

Hinweis #28 – Zuständigkeit abgegeben
Bedeutung: Dieser Hinweis wird versendet, wenn der Zuständigkeitswechsel durch die neue zuständige WaffB oder auf Veranlassung der Registerbehörde erfolgt ist.
Empfehlung: Legen Sie einen Vorgang zur Sachbearbeitung an. Prüfen Sie den Sachverhalt, schließen Sie die Akte in Ihrem Bereich ab und versenden Sie diese ggf. an die neu zuständige Waffenbehörde.
Prozesse zur Datenpflege von Personen
Anforderung der Datenaktualisierung durch die WaffB
Den WaffB steht die Möglichkeit zur aktiven selbst initiierten Prüfung / ggf. Aktualisierung der Daten zu natürlichen Personen zur Verfügung. Bei der selbst initiierten Aktualisierung werden keine Hinweise versendet. Die Aktualisierung kann nur von der für die Person zuständigen WaffB durchgeführt werden. Die Antwortnachricht auf die Aktualisierung enthält bereits alle aktualisierten Personendaten.
Korrigieren von Daten zu Personen
Im Falle der Fortschreibung der durch die WaffB verantworteten Daten zur natürlichen Person erfolgt im Rahmen der Verarbeitung in der ZK eine Abfrage der aktuellen Daten zur Person beim BZSt.
Die folgenden Hinweise werden im Rahmen der Pflege von Daten zu Personen zur Verfügung gestellt:
# Kat. Wer WaffB Hinweistext Hinweise zur Situation
[22] B ZK Waffenbehörde mit eigenem Personen datensatz zu gleicher StammID Ihre Behörde ist über eine Dublettenkonstellation mit dieser Person verbunden. Wird nur versendet, wenn entsprechender Sachverhalt vorliegt. In diesem Fall sind mehrere Personendatensätze über die PersonenstammID mit dem zu aktualisierenden Personendatensatz verknüpft.
[26] B ZK WaffB mit Nicht identisch mit Verknüpfung Eine Person ihres Zuständigkeitsbereiches ist mit der Person über die Nicht-Identisch-Mit Verknüpfung betroffen. Wird nur versendet, wenn entsprechender Sachverhalt vorliegt. In diesem Fall sind mehrere Personendatensätze über die Kennzeichnung „nicht identisch mit“, mit dem zu aktualisierenden Personendatensatz verknüpft.
[56] B ZK Zuständige WaffB Person Datenaktualisierung mit BZSt abgeschlossen. Die im Hinweis gelisteten Personendaten weichen ab. Bitte prüfen und übernehmen Sie die Personendaten. Wird nur versendet, wenn entsprechender Sachverhalt vorliegt.
[57] B ZK Zuständige WaffB Person Diese Person hatte mehrere Hauptanschriften (Anschrifttyp #1 und #2). Im Zuge der Übernahme der Personendaten aus dem BZSt wurden diese ehemaligen Hauptanschriften mit dem Anschrifttyp #9993 (Anschrift obsolet, bitte bereinigen) gekennzeichnet. Bitte prüfen und bereinigen Sie diese Anschriften. Wird nur versendet, wenn entsprechender Sachverhalt vorliegt.
[58] B KS Zuständige WaffB Person Datenaktualisierung mit BZSt abgeschlossen. Das BZSt konnte die im NWR hinterlegten Personendaten nicht zuordnen. Bitte prüfen Sie die Personendaten auf Korrektheit. Sind die eingegebenen Personendaten korrekt, ist entweder die eindeutige Zuordnung der Personendaten nicht möglich oder es liegt eine Übermittlungssperre vor. Wird nur versendet, wenn entsprechender Sachverhalt vorliegt.


→ Empfehlung zum Vorgehen – zuständige Waffenbehörde des Personendatensatzes

Hinweis #56 – Datenabweichung nach BZSt-Aktualisierung

Bedeutung: Im Rahmen der Korrektur von Personendaten durch Ihre Behörde wurde bei der Abfrage der Personendaten beim BZSt eine Abweichung zum bisherigen NWR-Datenstand festgestellt.

Empfehlung: Legen Sie einen Vorgang zur Sachbearbeitung an, ordnen Sie den Hinweis der betroffenen Person zu (Feld betroffenePersonID) und prüfen Sie die waffenrechtlichen Konsequenzen (Umzug, geänderte Anschrift, Namensänderung, Kenntnisnahme des Todes).

Hinweis #57 – Mehrere Hauptanschriften nach BZSt-Übernahme

Bedeutung: Frühere Hauptanschriften der Person wurden im Zuge der BZSt-Übernahme mit dem Anschrifttyp #9993 gekennzeichnet.

Empfehlung: Ordnen Sie den Hinweis demselben Vorgang wie Hinweis #56 zu und bereinigen Sie die gekennzeichneten Anschriften.

Hinweis #58 – Person beim BZSt nicht (mehr) zuordenbar

Bedeutung: Das BZSt konnte die im NWR hinterlegten Personendaten nicht eindeutig zuordnen; mögliche Ursachen sind fehlerhafte Personendaten oder eine Übermittlungssperre.

Empfehlung: Prüfen Sie die im NWR hinterlegten Personendaten auf Korrektheit. Sind diese korrekt, klären Sie mit dem BZSt, ob eine eindeutige Zuordnung möglich ist oder eine Übermittlungssperre vorliegt.



→ Empfehlung zum Vorgehen – Waffenbehörde mit eigenem Personendatensatz zu gleicher StammID

Hinweis #22 – Personendublette bei eigenem Personendatensatz (ausgelöst durch mitteilung.person.korrigieren)

Bedeutung: Im Zuge einer Korrekturmitteilung einer anderen WaffB zu Personendaten wurde festgestellt, dass Ihre Behörde einen eigenständigen Personendatensatz führt, der über die PersonenstammID mit dem korrigierten Personendatensatz verknüpft ist.

Empfehlung:

  • Liegt die Datenführung der Person beim BZSt, initiieren Sie eine Aktualisierung Ihres Personendatensatzes mit den BZSt-Daten und bearbeiten Sie die daraus folgenden Hinweise; der Hinweis #22 wird in diesem Fall automatisch archiviert.
  • Liegt die Zuständigkeit bei Ihrer eigenen WaffB, legen Sie einen Vorgang zur Sachbearbeitung an.


→ Empfehlung zum Vorgehen – Waffenbehörde mit eigenem Personendatensatz mit nicht identisch-mit-Verknüpfung

Hinweis #26 – Nicht-identisch-mit-Verknüpfung bei eigenem Personendatensatz

Bedeutung: Im Zuge einer Korrekturmitteilung einer anderen WaffB zu Personendaten wurde festgestellt, dass in der Zuständigkeit ihrer Behörde einen Personendatensatz liegt, der über eine „Nicht-identisch-mit“-Verknüpfung mit der abgefragten Person verbunden.

Empfehlung:

  • Liegt die Datenführung der Person beim BZSt, initiieren Sie eine Aktualisierung Ihres Personendatensatzes mit den BZSt-Daten und bearbeiten Sie die daraus folgenden Hinweise; der Hinweis #26 wird grundsätzlich archiviert.
  • Liegt die Zuständigkeit bei Ihrer eigenen WaffB, prüfen Sie den Sachverhalt im Rahmen eines eigenen Vorgangs.
  • Prüfen, sie ob die Personen möglicherweise doch identisch sind. Verbinden Sie die Personendatensätze bei Bedarf über die PersonenstammID,
  • Prüfen, Sie ob die Personendaten mittlerweile erkennbar eine Unterscheidung der Personen ermöglicht. Löschen sie bei Bedarf die Nicht-identisch-mit“-Verknüpfung.
Zentrale periodische Aktualisierung durch die Registerbehörde

In periodischen Abständen, aktuell halbjährlich, erfragt das NWR, auf Basis der im internen Datenbestand des NWR gespeicherten IDNr zu einer natürlichen Person, vom BZSt die aktuellen Daten zur Person.

Unabhängig vom Ergebnis der Abfrage erfolgt eine Korrektur des aktuellen Datensatzes zur natürlichen Person, wobei mindestens das Datum der letzten Abfrage beim BZSt geändert wird.

Die folgenden Hinweise können im Falle der periodischen Datenabgleichs des NWR mit dem BZSt erstellt werden

# Kat. Wer WaffB Hinweistext Hinweise zur Situation
[56] B ZK Zuständige WaffB Person Datenaktualisierung mit BZSt abgeschlossen. Die im Hinweis gelisteten Personendaten weichen ab. Bitte prüfen und übernehmen Sie die Personendaten. Wird nur versendet, wenn entsprechender Sachverhalt vorliegt.
[57] B ZK Zuständige WaffB Person Diese Person hatte mehrere Hauptanschriften (Anschrifttyp #1 und #2). Im Zuge der Übernahme der Personendaten aus dem BZSt wurden diese ehemaligen Hauptanschriften mit dem Anschrifttyp #9993 (Anschrift obsolet, bitte bereinigen) gekennzeichnet. Bitte prüfen und bereinigen Sie diese Anschriften. Wird nur versendet, wenn entsprechender Sachverhalt vorliegt.
[58] B ZK Zuständige WaffB Person Datenaktualisierung mit BZSt abgeschlossen. Das BZSt konnte die im NWR hinterlegten Personendaten nicht zuordnen. Bitte prüfen Sie die Personendaten auf Korrektheit. Sind die eingegebenen Personendaten korrekt, ist entweder die eindeutige Zuordnung der Personendaten nicht möglich oder es liegt eine Übermittlungssperre vor. Wird nur versendet, wenn entsprechender Sachverhalt vorliegt.


→ Empfehlung zum Vorgehen – zuständige Waffenbehörde des Personendatensatzes

Hinweis #56 – Datenabweichung nach periodischer BZSt-Aktualisierung

Bedeutung: Im Rahmen der halbjährlichen zentralen Aktualisierung wurde eine Abweichung zwischen den BZSt-Daten und dem bisherigen NWR-Datenstand festgestellt.

Empfehlung: Legen Sie einen Vorgang zur Sachbearbeitung an, ordnen Sie den Hinweis der betroffenen Person zu (Feld betroffenePersonID) und prüfen Sie die waffenrechtlichen Konsequenzen (Umzug, geänderte Anschrift, Namensänderung, Kenntnisnahme des Todes).

Hinweis #57 – Mehrere Hauptanschriften nach periodischer BZSt-Übernahme

Bedeutung: Frühere Hauptanschriften wurden im Zuge der periodischen Aktualisierung mit dem Anschrifttyp #9993 gekennzeichnet.

Empfehlung: Ordnen Sie den Hinweis demselben Vorgang wie #56 zu und bereinigen Sie die gekennzeichneten Anschriften.

Hinweis #58 – Person beim BZSt nicht zuordenbar

Bedeutung: Das BZSt konnte die im NWR hinterlegten Personendaten im Rahmen der periodischen Aktualisierung nicht eindeutig zuordnen.

Empfehlung: Prüfen Sie die im NWR hinterlegten Personendaten auf Korrektheit. Sind diese korrekt, klären Sie mit dem BZSt, ob eine eindeutige Zuordnung möglich ist oder eine Übermittlungssperre vorliegt.


Die technische Dokumentation und weitere Informationen zu XWaffe finden Sie hier:
Folgende Terminabläufe gelten dabei für die Inbetriebnahme in der NWR Kopfstelle:
  • 30.10.2026 22:30 Uhr
    Es werden keine neuen Meldungen mehr im XWaffe 2.8.1 Format entgegengenommen. Dies betrifft sowohl das NWR Meldeportal, als auch die Webservice-Schnittstelle für elektronische Waffenbücher. Der Abruf von Verarbeitungsergebnissen im XWaffe 2.8.1 Format, sowie das Arbeiten im NWR Meldeportal ist weiterhin möglich.
  • 30.010.2026 23:30 Uhr
    Es wird zusätzlich der Abruf von Verarbeitungsergebnissen deaktiviert. Dies betrifft sowohl das NWR Meldeportal, als auch die Webservice-Schnittstelle für elektronische Waffenbücher.
  • 30.10.2026 23:30 Uhr - 23:59 Uhr
    Es werden Wartungsarbeiten im System durchgeführt. Während der Wartungsarbeiten sind das NWR Meldeportal, sowie die Webservice-Schnittstelle nicht verfügbar.
  • 31.10.2026 00:00 Uhr
    Mit Inbetriebnahme von XWaffe 2.9 werden nur noch Meldungen im XWaffe 2.9 Format akzeptiert. Meldungen werden ab diesem Moment zwar angenommen, jedoch noch nicht verarbeitet. Eine Verarbeitung findet statt, wenn die zentrale Registerkomponente auf XWaffe 2.9 aktualisiert wurde. Dies wird im Laufe des Tages erfolgen. Anschließend werden Ihre angenommenen Meldungen verarbeitet und Sie können Ihre Verarbeitungsergebnisse wie gewohnt abrufen.
Kontakt
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres und Sport
Fachliche Leitstelle NWR
Caffamacherreihe 1-3
20355 Hamburg
E-Mail: nwr-fl@bis.hamburg.de
Links (extern)
www.bmi.bund.de
(Bundesministerium des Innern
und Heimat)
www.bva.bund.de
(Bundesverwaltungsamt)
www.nwr-fl.de
(Fachliche Leitstelle NWR)
Quellenverzeichnis
Bilder:
Peter Smola
Rainer Sturm
alle pixelio.de