Bekanntmachung und Bedeutung der NWR-ID für private Waffenbesitzer

Im NWR-Benutzerservice erreichen uns immer noch Hinweise, insbesondere aus dem Kreis der anzeigepflichtigen Waffenhersteller und -händler, dass vielen Waffenbesitzern die NWR-ID und ihre Bedeutung noch nicht bekannt sei. Vor diesem Hintergrund weisen wir noch einmal auf den im Zentralen Informationssystem des NWR veröffentlichten hin. Dieser dient zur Information aller privaten Waffenbesitzer im Zusammenhang mit privaten Waffenankäufen und -verkäufen. Seit Inkrafttreten des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes zum 01.09.2020 sind Inhaber einer Waffenherstellungs- oder Waffenhandelserlaubnis nach § 21 Waffengesetz (WaffG) verpflichtet, insbesondere Erwerb und Überlassung, aber auch den Umbau von erlaubnispflichtigen fertiggestellten Schusswaffen elektronisch anzuzeigen (vgl. § 37 WaffG). Das hat auch Auswirkungen auf die An- und Verkäufe von privaten Waffenbesitzern bei Händlern. Insbesondere ist hierbei die Kenntnis und Mitteilung der sog. NWR-Identifikationsnummer (NWR-ID) durch private Waffenbesitzer von Bedeutung. Hierzu enthält der Flyer 8 alle wesentlichen Informationen. Es wird angeregt, diesen Flyer als Waffenbehörde, aber auch als Waffenhändler, ihren Kundinnen und Kunden als Ausdruck zur Verfügung zu stellen und ggf. wenn möglich auch auf Ihrer Homepage zu veröffentlichen. Druckexemplare dieses Flyers liegen uns aktuell nicht vor, so dass wir Ihnen leider keine gedruckten Ausfertigungen zur Verfügung stellen können.
Impressum
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres und Sport
Fachliche Leitstelle NWR
Steckelhörn 12
20457 Hamburg
E-Mail: nwr-fl@bis.hamburg.de
Links
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(Bundesministerium des Innern
und Heimat)
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(Fachliche Leitstelle NWR)
Quellenverzeichnis
Bilder:
Peter Smola
Rainer Sturm
alle pixelio.de