Das NWR wird mit dem Release XWaffe 2.8.1 um verschiedene Funktionen erweitert und bestehende Prozesse werden optimiert. Die Änderungen bringen sowohl technische Verbesserungen als auch neue fachliche Möglichkeiten für die tägliche Arbeit mit dem NWR. Für die Waffenbehörden, abfrageberechtigte Stellen sowie die Händler und Hersteller sind folgende Punkte von besonderer Bedeutung:
1. Änderungen mit Bezug zu XWaffe 2.8.1
Relevant für Softwarehersteller der Händler und Hersteller sowie der Waffenbehörden
CR317: Redaktionelle Pflege der Kataloge
Zur besseren Unterstützung der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in den Waffenbehörden wurden die Beschreibungen zahlreicher Katalogwerte umfassend fortgeschrieben und fachlich präzisiert. In allen Systemen, wie zum Beispiel den ÖWS, den Softwareanwendungen der Händler und Hersteller und im Meldeportal der NWR Kopfstelle können diese erweiterten Beschreibungstexte, sofern durch die jeweilige Anwendung als Tooltips oder Hilfetexte umgesetzt, eine sachgerechtere Auswahl und Nutzung der Katalogwerte ermöglichen.
Dadurch ist die Aktualisierungen gleichermaßen für die Hersteller von HuH-Software relevant. Es wird empfohlen, die neuen bzw. geänderten Beschreibungstexte in den Oberflächen der Fachverfahren und HuH-Systeme (z. B. als Mouse-Over, Kontext-Hilfen oder Online-Dokumentation) bereitzustellen, um Fehleingaben zu reduzieren.
2. Änderungen ohne Bezug zu XWaffe
Relevant für Waffenbehörden
CR283: Papierkorbfunktion
Künftig können gelöschte Waffen und Waffenteile auf Antrag der WaffB durch das BVA bis zu 15 Monate nach der Löschung im kompletten Datenumfang wiederhergestellt werden.
Relevant für Händler und Hersteller sowie die Waffenbehörden
CR290: Regelprozess Auflösung nicht im Katalog aufgeführter Hersteller
Beginnend mit der Inbetriebnahme Mai 2026 erfolgt künftig eine Umschlüsselung der Waffen- und Waffenteilobjekte, die mit dem Herstellercode #9996 gespeichert sind.
Der Herstellerkatalog wird zusammen mit einer neuen XWaffe Version aktualisiert. Der Redaktionsschluss, um neue Hersteller in den Katalog aufzunehmen ist drei Monate vor dem Release der XWaffe Version. Für einen neuen Hersteller kann es dementsprechend einige Zeit dauern, bis dieser im Herstellerkatalog aufgenommen werden kann. Aus diesem Grund gibt es folgende Vereinbarung: Die FL NWR (XWaffe Pflegestelle) vergibt die neue Herstellernummer sofort und meldet diese an den Hersteller. Der Hersteller kann nun bei der Neuregistrierung eines Waffenobjekts wie folgt melden:
- Herstellercode: #9996 (Codename: nicht im Katalog aufgeführter Hersteller)
- herstellerbezeichnungText: NameDesHerstellers (#6047) → 6047 entspricht dabei der neuen Herstellernummer
Unter Einhaltung dieser Schreibweise kann eine automatische Ersetzung garantiert werden.
Darüber hinaus wird zusätzlich eine Case-insensitive Prüfung auf Katalogwerte und deren Synonyme gemacht, um vollumfängliche Umschlüsselung alter Angaben zu ermöglichen.
CR297: Abweisung von Waffen an Verbringungserlaubnissen
Die Registerkomponente des Nationale Waffenregisters (ZK) bricht künftig in den folgenden Fällen die Verarbeitung ab, wenn ein Erwerb oder eine Rücküberlassung ohne Anzeigepflicht auf eine Erlaubnis mit einem der folgenden Codes übermittelt wird.
| Code | Erlaubnis | Waffe erlaubt |
| #25 | Erlaubnis zum Verbringen in den Geltungsbereich des Waffengesetzes | Nein |
| #26 | Erlaubnis zum Verbringen aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes in einen anderen Mitgliedstaat | Nein |
| #27 | Allgemeine Erlaubnis zum Verbringen aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes in einen anderen Mitgliedstaat | Nein |
| #28 | Europäischer Feuerwaffenpass | Nein* (nur Verweise) |
| #29 | Mitnahmeerlaubnis | Nein |
Relevant für Waffenbehörden
CR300: Erlaubnisstatus für Waffenverbote
Ausgehend von der folgenden Abbildung der Sachverhalte im Kontext von Waffenverboten, sind künftig für Waffenverbote (Erlaubnistyp: #20) nur noch folgende Status zur Übermittlung zugelassen:
Waffenverbot außerhalb der sofortigen Vollziehung (§8 Abs. 1 S3 WaffRG)
Waffenverbot außerhalb der sofortigen Vollziehung (§8 Abs. 1 S3 WaffRG)
Der Prozess zur Erteilung eines Waffenverbotes wird folgenderweise im NWR abgebildet, berücksichtigt, wenn eine sofortige Vollziehung angeordnet wurde.
- Erteilt (#4)
- Aufgehoben (#9)
- Durch Zeitablauf erledigt (#10)
- Auf andere Art und Weise erledigt (12).
Waffenverbot außerhalb der sofortigen Vollziehung (§8 Abs. 1 S3 WaffRG)
| Arbeitsschritt | Erlaubnisstatus im NWR |
| Die Erteilung eines Waffenverbots wird in der WaffB geprüft (ggf. aufgrund externer Veranlassung) | keine Speicherung |
| Das Waffenverbot wird ausgesprochen und dem Erlaubnisinhaber zugestellt. | keine Speicherung |
| Der Erlaubnisinhaber erhebt Widerspruch gegen das Waffenverbot. | keine Speicherung |
| Der Erlaubnisinhaber erhebt Klage gegen das Waffenverbot. | keine Speicherung |
| Der Klage wird in letzter Instanz stattgegeben, das Waffenverbot für rechtswidrig erklärt und aufgehoben. | keine Speicherung |
| Der Klage wird in letzter Instanz abgewiesen und das Waffenverbot bleibt in Kraft. | erteilt |
| Das erteilte Waffenverbot wird – mit oder ohne Widerspruch oder Klage, nach Ablauf der entsprechenden Rechtsbehelfs-/Rechtsmittelfristen – bestandskräftig und ist daher unanfechtbar. | erteilt |
| Das befristet erteilte Waffenverbot ist ausgelaufen. | durch Zeitablauf erledigt |
Waffenverbot außerhalb der sofortigen Vollziehung (§8 Abs. 1 S3 WaffRG)
Der Prozess zur Erteilung eines Waffenverbotes wird folgenderweise im NWR abgebildet, berücksichtigt, wenn eine sofortige Vollziehung angeordnet wurde.
| Arbeitsschritt | Erlaubnisstatus im NWR |
| Die Erteilung eines Waffenverbots wird in der WaffB geprüft (ggf. aufgrund externer Veranlassung) | keine Speicherung |
| Das Waffenverbot wird ausgesprochen und dem Erlaubnisinhaber zugestellt. | erteilt |
| Der Erlaubnisinhaber erhebt Widerspruch gegen das Waffenverbot. | erteilt |
| Der Erlaubnisinhaber erhebt Klage gegen das Waffenverbot. | erteilt |
| Der Klage wird in letzter Instanz stattgegeben, das Waffenverbot für rechtswidrig erklärt und aufgehoben. | Aufgehoben |
| Der Klage wird in letzter Instanz abgewiesen und das Waffenverbot bleibt in Kraft | erteilt |
| Das erteilte Waffenverbot wird – mit oder ohne Widerspruch oder Klage, nach Ablauf der entsprechenden Rechtsbehelfs-/Rechtsmittelfristen – bestandskräftig und ist daher unanfechtbar. | erteilt |
| Das befristet erteilte Waffenverbot ist ausgelaufen. | durch Zeitablauf erledigt |
CR302: Neufassung Erlaubnisstatus „Aufgehoben“
Der Status „aufgehoben“ ist ein Oberbegriff für die Status Widerrufen (#6) und Zurückgenommen (#7). Da die Unterscheidung für die Sicherheitsbehörden relevant ist wird künftig auf den Oberstatus „aufgehoben“ und „anderweitig aufgehoben“ verzichtet.
Für Erlaubnisse (alle Katalogwerte außer Waffenverbot) werden nur noch die folgenden Katalogwerte zur Übermittlung zugelassen.
| # | Bezeichnung | Beschreibung |
| 4 | Erteilt | Die waffenrechtliche Erlaubnis ist erteilt. Alle formellen und materiellen Voraussetzungen sind erfüllt. |
| 6 | Widerrufen | |
| 7 | Zurückgenommen | Verwaltungsakt der sich nachträglich als fehlerhaft herausgestellt hat, wobei die Rücknahme i.d.R. mit Wirkung für die Vergangenheit verfügt wird. Die rechtliche Würdigung verbleibt bei der zuständigen Waffenbehörde. |
| 11 | Durch Zeitablauf erledigt | |
| 12 | Auf andere Weise erledigt | |
| 13 | Erlaubnis während eines Widerrufs- /Rücknahmeverfahrens durch Verzicht erledigt | Der Erlaubnisinhaber erklärt den Verzicht während eines laufenden Widerrufs-/Rücknahmeverfahrens. |
| 14 | Erlaubnis außerhalb eines Widerrufs- /Rücknahmeverfahrens durch Verzicht erledigt | Der Erlaubnisinhaber erklärt den Verzicht unabhängig von einem Widerrufs- oder Rücknahmeverfahren. |
| 15 | Antrag gestellt | |
| 16 | Versagt | Behörde versagt die Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis. |
CR306: Waffenstatus ‚Im Besitz Ausland‘
Die Übermittlung der Waffenstatus:
| Code | Erlaubnis |
| #14 | im Besitz - Ausland – keine Erledigung der waffenrechtlichen Erlaubnis |
| #32 | im Besitz - Ausland – Erledigung der waffenrechtlichen Erlaubnis |
ist künftig ausschließlich für die WaffB BVA zulässig.
In Zusammenhang mit Waffen deutscher Waffenbesitzer im Ausland ergeben sich folgende Situationen und die erwartete Abbildung über den Waffenstatus:
| # | Situation | Zuständige WaffB | Status / Abbildung |
| 1 | Der Waffenbesitzer hat einen Wohnsitz im Ausland, eine deutsche gültige waffenrechtliche Erlaubnis und die Waffe dauerhaft im Ausland (an seinem ausländischen Wohnsitz) sicher verwahrt. | WaffB BVA | im Besitz - Ausland - keine Erledigung der waffenrechtlichen Erlaubnis (#14) |
| 2 | Der Waffenbesitzer hat einen Wohnsitz im Ausland, eine deutsche gültige waffenrechtliche Erlaubnis und die Waffe im Inland (an einem Ort seiner Wahl, bspw. Jagdhütte) sicher verwahrt. | WaffB BVA | Im Besitz Inland (#1) |
| 3 | Der Waffenbesitzer hat einen Wohnsitz im Ausland, und seine deutsche waffenrechtliche Erlaubnis aufgegeben und eine ausländische waffenrechtliche Erlaubnis erhalten. | WaffB BVA | im Besitz - Ausland - Erledigung der waffenrechtlichen Erlaubnis (#32) |
| 4 | Der Waffenbesitzer hat einen Wohnsitz im Inland, eine deutsche gültige waffenrechtliche Erlaubnis und die Waffe im Ausland (an einem Ort seiner Wahl, bspw. Jagdhütte im naheliegenden Nachbarland) sicher verwahrt. Im Rahmen der Aufbewahrungskontrolle ist diese Waffe nicht nachzuweisen. | Zust. WaffB außer WaffB BVA |
Verbringung |
| 5 | in Waffenbesitzer hat eine gültige Waffenrechtliche Besitzererlaubnis und möchte die Waffe temporär im Ausland ohne seine gleichzeitige Anwesenheit im Ausland aufbewahren | Zust. WaffB | Verbringung – Überlassung an …Staat (wenn vorübergehend kann die Waffe auf der Papier-WBK bleiben |
| 6 | Ein deutsche Waffenbesitzer hat eine gültige deutsche waffenrechtliche Erlaubnis und möchte die Waffe vorübergehend im Ausland reparieren lassen (Aufgabe der tatsächliche Gewalt über die Waffe). | Zust. WaffB außer WaffB BVA |
Verbringung Überlassung an …Staat (wenn vorübergehend kann die Waffe auf der Papier-WBK bleiben) |
| 7 | Soldat der ausländischen Streitkräfte verlässt dauerhaft den Geltungsbereich des deutschen Waffenrechts. | WaffB BVA | Verbringung Überlassung an …Staat (Überlassung an sich selbst mit Adresse im Ausland) |
| 8 | Bewachungsunternehmer bewacht ein seegehendes Schiff unter fremder Flagge vorübergehend im Ausland. | Zust. WaffB außer WaffB BVA |
Mitnahme (Verweis und Waffe bleibt auf WBK) |
Die technische Dokumentation und weitere Informationen zu XWaffe finden Sie hier:
- XWaffe Spezifikation Version 2.8.1 beschreibt das Informations- und Nachrichtenmodell für XWaffe
- Hier finden Sie die Technische Dateien (XML Schemata) zu XWaffe
- Hier finden Sie das und Codelisten zu XWaffe 2.8.1 und externe Kataloge (Version_36)
- Die vorstehenden Informationen sind im
XRepository veröffentlicht. - Die wird in wenigen Tagen im Bundesanzeiger veröffentlicht.
- Das Dokument informiert Sie umfassend und technisch detailliert über alle Neuerungen.
- Hinweise zum Umgang mit Fehlercodes finden Sie in diesem Dokument:
- Hier können Sie die jeweils aktuellen herunterladen.
Schnittstellenspezifikation der NWR Kopfstelle - XWaffe 2.8.1
Bitte beachten Sie diesmal besonders die neuen Endpunkte der Webservice-Schnittstelle! - Beachten Sie bitte auch die Regelwerke für Händler und Hersteller im Nationalen Waffenregister
Folgende Terminabläufe gelten dabei für die Inbetriebnahme in der NWR Kopfstelle:
- 24.04.2026 22:30 Uhr
Es werden keine neuen Meldungen mehr im XWaffe 2.8 Format entgegengenommen. Dies betrifft sowohl das NWR Meldeportal, als auch die Webservice-Schnittstelle für elektronische Waffenbücher. Der Abruf von Verarbeitungsergebnissen im XWaffe 2.8 Format, sowie das Arbeiten im NWR Meldeportal ist weiterhin möglich. - 24.04.2026 23:30 Uhr
Es wird zusätzlich der Abruf von Verarbeitungsergebnissen deaktiviert. Dies betrifft sowohl das NWR Meldeportal, als auch die Webservice-Schnittstelle für elektronische Waffenbücher. - 24.04.2026 23:30 Uhr - 23:59 Uhr
Es werden Wartungsarbeiten im System durchgeführt. Während der Wartungsarbeiten sind das NWR Meldeportal, sowie die Webservice-Schnittstelle nicht verfügbar. - 25.04.2026 00:00 Uhr
Mit Inbetriebnahme von XWaffe 2.8.1 werden nur noch Meldungen im XWaffe 2.8.1 Format akzeptiert. Meldungen werden ab diesem Moment zwar angenommen, jedoch noch nicht verarbeitet. Eine Verarbeitung findet statt, wenn die zentrale Registerkomponente auf XWaffe 2.8.1 aktualisiert wurde. Dies wird im Laufe des Tages erfolgen. Anschließend werden Ihre angenommenen Meldungen verarbeitet und Sie können Ihre Verarbeitungsergebnisse wie gewohnt abrufen.
