Ausblick auf den Ablauf der Inbetriebnahme von XWaffe 2.8.1 am 25. April 2026

XWaffe Version 2.8.1 wird am 25. April 2026 in Betrieb gehen.

Das NWR wird mit dem Release XWaffe 2.8.1 um verschiedene Funktionen erweitert und bestehende Prozesse werden optimiert. Die Änderungen bringen sowohl technische Verbesserungen als auch neue fachliche Möglichkeiten für die tägliche Arbeit mit dem NWR. Für die Waffenbehörden, abfrageberechtigte Stellen sowie die Händler und Hersteller sind folgende Punkte von besonderer Bedeutung:

1. Änderungen mit Bezug zu XWaffe 2.8.1

Relevant für Softwarehersteller der Händler und Hersteller sowie der Waffenbehörden
CR317: Redaktionelle Pflege der Kataloge
Zur besseren Unterstützung der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in den Waffenbehörden wurden die Beschreibungen zahlreicher Katalogwerte umfassend fortgeschrieben und fachlich präzisiert. In allen Systemen, wie zum Beispiel den ÖWS, den Softwareanwendungen der Händler und Hersteller und im Meldeportal der NWR Kopfstelle können diese erweiterten Beschreibungstexte, sofern durch die jeweilige Anwendung als Tooltips oder Hilfetexte umgesetzt, eine sachgerechtere Auswahl und Nutzung der Katalogwerte ermöglichen.
Dadurch ist die Aktualisierungen gleichermaßen für die Hersteller von HuH-Software relevant. Es wird empfohlen, die neuen bzw. geänderten Beschreibungstexte in den Oberflächen der Fachverfahren und HuH-Systeme (z. B. als Mouse-Over, Kontext-Hilfen oder Online-Dokumentation) bereitzustellen, um Fehleingaben zu reduzieren.

2. Änderungen ohne Bezug zu XWaffe

Relevant für Waffenbehörden
CR283: Papierkorbfunktion
Künftig können gelöschte Waffen und Waffenteile auf Antrag der WaffB durch das BVA bis zu 15 Monate nach der Löschung im kompletten Datenumfang wiederhergestellt werden.
Relevant für Händler und Hersteller sowie die Waffenbehörden
CR290: Regelprozess Auflösung nicht im Katalog aufgeführter Hersteller
Beginnend mit der Inbetriebnahme Mai 2026 erfolgt künftig eine Umschlüsselung der Waffen- und Waffenteilobjekte, die mit dem Herstellercode #9996 gespeichert sind.
Der Herstellerkatalog wird zusammen mit einer neuen XWaffe Version aktualisiert. Der Redaktionsschluss, um neue Hersteller in den Katalog aufzunehmen ist drei Monate vor dem Release der XWaffe Version. Für einen neuen Hersteller kann es dementsprechend einige Zeit dauern, bis dieser im Herstellerkatalog aufgenommen werden kann. Aus diesem Grund gibt es folgende Vereinbarung: Die FL NWR (XWaffe Pflegestelle) vergibt die neue Herstellernummer sofort und meldet diese an den Hersteller. Der Hersteller kann nun bei der Neuregistrierung eines Waffenobjekts wie folgt melden:
  • Herstellercode: #9996 (Codename: nicht im Katalog aufgeführter Hersteller)
  • herstellerbezeichnungText: NameDesHerstellers (#6047) → 6047 entspricht dabei der neuen Herstellernummer
Unter Einhaltung dieser Schreibweise kann eine automatische Ersetzung garantiert werden.
Darüber hinaus wird zusätzlich eine Case-insensitive Prüfung auf Katalogwerte und deren Synonyme gemacht, um vollumfängliche Umschlüsselung alter Angaben zu ermöglichen.
CR297: Abweisung von Waffen an Verbringungserlaubnissen
Die Registerkomponente des Nationale Waffenregisters (ZK) bricht künftig in den folgenden Fällen die Verarbeitung ab, wenn ein Erwerb oder eine Rücküberlassung ohne Anzeigepflicht auf eine Erlaubnis mit einem der folgenden Codes übermittelt wird.

Code Erlaubnis Waffe erlaubt
#25 Erlaubnis zum Verbringen in den Geltungsbereich des Waffengesetzes Nein
#26 Erlaubnis zum Verbringen aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes in einen anderen Mitgliedstaat Nein
#27 Allgemeine Erlaubnis zum Verbringen aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes in einen anderen Mitgliedstaat Nein
#28 Europäischer Feuerwaffenpass Nein* (nur Verweise)
#29 Mitnahmeerlaubnis Nein
Relevant für Waffenbehörden
CR300: Erlaubnisstatus für Waffenverbote
Ausgehend von der folgenden Abbildung der Sachverhalte im Kontext von Waffenverboten, sind künftig für Waffenverbote (Erlaubnistyp: #20) nur noch folgende Status zur Übermittlung zugelassen:
  • Erteilt (#4)
  • Aufgehoben (#9)
  • Durch Zeitablauf erledigt (#10)
  • Auf andere Art und Weise erledigt (12).
Die folgenden Tabellen zeigen für diverse Fälle die fachlich korrekten Erlaubnisstatus:
Waffenverbot außerhalb der sofortigen Vollziehung (§8 Abs. 1 S3 WaffRG)
Arbeitsschritt Erlaubnisstatus im NWR
Die Erteilung eines Waffenverbots wird in der WaffB geprüft (ggf. aufgrund externer Veranlassung) keine Speicherung
Das Waffenverbot wird ausgesprochen und dem Erlaubnisinhaber zugestellt. keine Speicherung
Der Erlaubnisinhaber erhebt Widerspruch gegen das Waffenverbot. keine Speicherung
Der Erlaubnisinhaber erhebt Klage gegen das Waffenverbot. keine Speicherung
Der Klage wird in letzter Instanz stattgegeben, das Waffenverbot für rechtswidrig erklärt und aufgehoben. keine Speicherung
Der Klage wird in letzter Instanz abgewiesen und das Waffenverbot bleibt in Kraft. erteilt
Das erteilte Waffenverbot wird – mit oder ohne Widerspruch oder Klage, nach Ablauf der entsprechenden Rechtsbehelfs-/Rechtsmittelfristen – bestandskräftig und ist daher unanfechtbar. erteilt
Das befristet erteilte Waffenverbot ist ausgelaufen. durch Zeitablauf erledigt

Waffenverbot außerhalb der sofortigen Vollziehung (§8 Abs. 1 S3 WaffRG)
Der Prozess zur Erteilung eines Waffenverbotes wird folgenderweise im NWR abgebildet, berücksichtigt, wenn eine sofortige Vollziehung angeordnet wurde.
Arbeitsschritt Erlaubnisstatus im NWR
Die Erteilung eines Waffenverbots wird in der WaffB geprüft (ggf. aufgrund externer Veranlassung) keine Speicherung
Das Waffenverbot wird ausgesprochen und dem Erlaubnisinhaber zugestellt. erteilt
Der Erlaubnisinhaber erhebt Widerspruch gegen das Waffenverbot. erteilt
Der Erlaubnisinhaber erhebt Klage gegen das Waffenverbot. erteilt
Der Klage wird in letzter Instanz stattgegeben, das Waffenverbot für rechtswidrig erklärt und aufgehoben. Aufgehoben
Der Klage wird in letzter Instanz abgewiesen und das Waffenverbot bleibt in Kraft erteilt
Das erteilte Waffenverbot wird – mit oder ohne Widerspruch oder Klage, nach Ablauf der entsprechenden Rechtsbehelfs-/Rechtsmittelfristen – bestandskräftig und ist daher unanfechtbar. erteilt
Das befristet erteilte Waffenverbot ist ausgelaufen. durch Zeitablauf erledigt

CR302: Neufassung Erlaubnisstatus „Aufgehoben“
Der Status „aufgehoben“ ist ein Oberbegriff für die Status Widerrufen (#6) und Zurückgenommen (#7). Da die Unterscheidung für die Sicherheitsbehörden relevant ist wird künftig auf den Oberstatus „aufgehoben“ und „anderweitig aufgehoben“ verzichtet.
Für Erlaubnisse (alle Katalogwerte außer Waffenverbot) werden nur noch die folgenden Katalogwerte zur Übermittlung zugelassen.
# Bezeichnung Beschreibung
4 Erteilt Die waffenrechtliche Erlaubnis ist erteilt. Alle formellen und materiellen Voraussetzungen sind erfüllt.
6 Widerrufen
7 Zurückgenommen Verwaltungsakt der sich nachträglich als fehlerhaft herausgestellt hat, wobei die Rücknahme i.d.R. mit Wirkung für die Vergangenheit verfügt wird. Die rechtliche Würdigung verbleibt bei der zuständigen Waffenbehörde.
11 Durch Zeitablauf erledigt
12 Auf andere Weise erledigt
13 Erlaubnis während eines Widerrufs- /Rücknahmeverfahrens durch Verzicht erledigt Der Erlaubnisinhaber erklärt den Verzicht während eines laufenden Widerrufs-/Rücknahmeverfahrens.
14 Erlaubnis außerhalb eines Widerrufs- /Rücknahmeverfahrens durch Verzicht erledigt Der Erlaubnisinhaber erklärt den Verzicht unabhängig von einem Widerrufs- oder Rücknahmeverfahren.
15 Antrag gestellt
16 Versagt Behörde versagt die Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis.
CR306: Waffenstatus ‚Im Besitz Ausland‘
Die Übermittlung der Waffenstatus:
Code Erlaubnis
#14 im Besitz - Ausland – keine Erledigung der waffenrechtlichen Erlaubnis
#32 im Besitz - Ausland – Erledigung der waffenrechtlichen Erlaubnis
ist künftig ausschließlich für die WaffB BVA zulässig.
In Zusammenhang mit Waffen deutscher Waffenbesitzer im Ausland ergeben sich folgende Situationen und die erwartete Abbildung über den Waffenstatus:
# Situation Zuständige WaffB Status / Abbildung
1 Der Waffenbesitzer hat einen Wohnsitz im Ausland, eine deutsche gültige waffenrechtliche Erlaubnis und die Waffe dauerhaft im Ausland (an seinem ausländischen Wohnsitz) sicher verwahrt. WaffB BVA im Besitz - Ausland - keine Erledigung der waffenrechtlichen Erlaubnis (#14)
2 Der Waffenbesitzer hat einen Wohnsitz im Ausland, eine deutsche gültige waffenrechtliche Erlaubnis und die Waffe im Inland (an einem Ort seiner Wahl, bspw. Jagdhütte) sicher verwahrt. WaffB BVA Im Besitz Inland (#1)
3 Der Waffenbesitzer hat einen Wohnsitz im Ausland, und seine deutsche waffenrechtliche Erlaubnis aufgegeben und eine ausländische waffenrechtliche Erlaubnis erhalten. WaffB BVA im Besitz - Ausland - Erledigung der waffenrechtlichen Erlaubnis (#32)
4 Der Waffenbesitzer hat einen Wohnsitz im Inland, eine deutsche gültige waffenrechtliche Erlaubnis und die Waffe im Ausland (an einem Ort seiner Wahl, bspw. Jagdhütte im naheliegenden Nachbarland) sicher verwahrt. Im Rahmen der Aufbewahrungskontrolle ist diese Waffe nicht nachzuweisen. Zust. WaffB außer
WaffB BVA
Verbringung
5 in Waffenbesitzer hat eine gültige Waffenrechtliche Besitzererlaubnis und möchte die Waffe temporär im Ausland ohne seine gleichzeitige Anwesenheit im Ausland aufbewahren Zust. WaffB Verbringung – Überlassung an …Staat (wenn vorübergehend kann die Waffe auf der Papier-WBK bleiben
6 Ein deutsche Waffenbesitzer hat eine gültige deutsche waffenrechtliche Erlaubnis und möchte die Waffe vorübergehend im Ausland reparieren lassen (Aufgabe der tatsächliche Gewalt über die Waffe). Zust. WaffB außer
WaffB BVA
Verbringung Überlassung an …Staat (wenn vorübergehend kann die Waffe auf der Papier-WBK bleiben)
7 Soldat der ausländischen Streitkräfte verlässt dauerhaft den Geltungsbereich des deutschen Waffenrechts. WaffB BVA Verbringung Überlassung an …Staat (Überlassung an sich selbst mit
Adresse im Ausland)
8 Bewachungsunternehmer bewacht ein seegehendes Schiff unter fremder Flagge vorübergehend im Ausland. Zust. WaffB außer
WaffB BVA
Mitnahme (Verweis und Waffe bleibt auf WBK)

Die technische Dokumentation und weitere Informationen zu XWaffe finden Sie hier:
Folgende Terminabläufe gelten dabei für die Inbetriebnahme in der NWR Kopfstelle:
  • 24.04.2026 22:30 Uhr
    Es werden keine neuen Meldungen mehr im XWaffe 2.8 Format entgegengenommen. Dies betrifft sowohl das NWR Meldeportal, als auch die Webservice-Schnittstelle für elektronische Waffenbücher. Der Abruf von Verarbeitungsergebnissen im XWaffe 2.8 Format, sowie das Arbeiten im NWR Meldeportal ist weiterhin möglich.
  • 24.04.2026 23:30 Uhr
    Es wird zusätzlich der Abruf von Verarbeitungsergebnissen deaktiviert. Dies betrifft sowohl das NWR Meldeportal, als auch die Webservice-Schnittstelle für elektronische Waffenbücher.
  • 24.04.2026 23:30 Uhr - 23:59 Uhr
    Es werden Wartungsarbeiten im System durchgeführt. Während der Wartungsarbeiten sind das NWR Meldeportal, sowie die Webservice-Schnittstelle nicht verfügbar.
  • 25.04.2026 00:00 Uhr
    Mit Inbetriebnahme von XWaffe 2.8.1 werden nur noch Meldungen im XWaffe 2.8.1 Format akzeptiert. Meldungen werden ab diesem Moment zwar angenommen, jedoch noch nicht verarbeitet. Eine Verarbeitung findet statt, wenn die zentrale Registerkomponente auf XWaffe 2.8.1 aktualisiert wurde. Dies wird im Laufe des Tages erfolgen. Anschließend werden Ihre angenommenen Meldungen verarbeitet und Sie können Ihre Verarbeitungsergebnisse wie gewohnt abrufen.

Kontakt
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres und Sport
Fachliche Leitstelle NWR
Steckelhörn 12
20457 Hamburg
E-Mail: nwr-fl@bis.hamburg.de
Links (extern)
www.bmi.bund.de
(Bundesministerium des Innern
und Heimat)
www.bva.bund.de
(Bundesverwaltungsamt)
www.nwr-fl.de
(Fachliche Leitstelle NWR)
Quellenverzeichnis
Bilder:
Peter Smola
Rainer Sturm
alle pixelio.de