Nachträgliche Festsetzung oder Vergabe von Seriennummern?

Für die Festsetzung bzw. Vergabe von Seriennummern in den Fällen des § 25 Abs. 2 WaffG sind in den Bundesländern die Beschussämter oder LKAs zuständig (in einigen Bundesländer die Waffenbehörden selbst). Dieses wurde durch einen Erlass der Innenministerien 1980 festgelegt.

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Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres und Sport
Fachliche Leitstelle NWR
Caffamacherreihe 1-3
20355 Hamburg
E-Mail: nwr-fl@bis.hamburg.de
Links (extern)
www.bmi.bund.de
(Bundesministerium des Innern
und Heimat)
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(Bundesverwaltungsamt)
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(Fachliche Leitstelle NWR)
Quellenverzeichnis
Bilder:
Peter Smola
Rainer Sturm
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