Für die Festsetzung bzw. Vergabe von Seriennummern in den Fällen des § 25 Abs. 2 WaffG sind in den Bundesländern die Beschussämter oder LKAs zuständig (in einigen Bundesländer die Waffenbehörden selbst). Dieses wurde durch einen Erlass der Innenministerien 1980 festgelegt.