Derzeit erfolgt nur eine Aufnahme von Waffenherstellern. Sollte für bestimmte Erlaubnisse (z.B. für Munitionssammler) eine Firmenbezeichnung erforderlich sein, so ist diese als einfacher Text in das jeweilige Datenfeld einzugeben.
Im Falle einer NWR-Erweiterung um die strukturierte Abbildung von Munition (z.B. im Zusammenhang mit dem Rechtskomplex der Verbringungen) wird die FL eine entsprechende Katalogerweiterung prüfen.