Werden auch Munitionshersteller in den Herstellerkatalog des NWR aufgenommen?

Derzeit erfolgt nur eine Aufnahme von Waffenherstellern. Sollte für bestimmte Erlaubnisse (z.B. für Munitionssammler) eine Firmenbezeichnung erforderlich sein, so ist diese als „einfacher Text“ in das jeweilige Datenfeld einzugeben.
Im Falle einer NWR-Erweiterung um die strukturierte Abbildung von Munition (z.B. im Zusammenhang mit dem Rechtskomplex der Verbringungen) wird die FL eine entsprechende Katalogerweiterung prüfen.

Impressum
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres und Sport
Fachliche Leitstelle NWR
Steckelhörn 12
20457 Hamburg
E-Mail: nwr-fl@bis.hamburg.de
Links
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(Bundesministerium des Innern
und Heimat)
www.bva.bund.de
(Bundesverwaltungsamt)
www.nwr-fl.de
(Fachliche Leitstelle NWR)
Quellenverzeichnis
Bilder:
Peter Smola
Rainer Sturm
alle pixelio.de