Sind die Daten sicher?

Ja, die Verordnung zur Durchführung des Waffenregistergesetzes (Waffenregistergesetz-Durchführungsverordnung WaffRGDV) trifft hierzu die erforderlichen Regelungen. § 7 WaffRGDV widmet sich umfassend den Fragen zur Gewährleistung einer sicheren Datenübermittlung und IT-Sicherheit. Ziel ist ein durchgängig hohes Sicherheitsniveau für den Datenaustausch zwischen den das NWR nutzenden Stellen sowie für die Datenspeicherung.

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Quellenverzeichnis
Bilder:
Peter Smola
Rainer Sturm
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