Ja, die Verordnung zur Durchführung des Waffenregistergesetzes (Waffenregistergesetz-Durchführungsverordnung – WaffRGDV) trifft hierzu die erforderlichen Regelungen. § 7 WaffRGDV widmet sich umfassend den Fragen zur Gewährleistung einer sicheren Datenübermittlung und IT-Sicherheit. Ziel ist ein durchgängig hohes Sicherheitsniveau für den Datenaustausch zwischen den das NWR nutzenden Stellen sowie für die Datenspeicherung.