Ja, das NWR-Gesetz und die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes eines Nationalen Waffenregisters (NWRG-Durchführungsverordnung NWRG-DV) regeln umfassend alle Fragen zur Gewährleistung einer sicheren Datenübermittlung und IT-Sicherheit. Ziel ist ein durchgängig hohes Sicherheitsniveau für den Datenaustausch zwischen Waffenbehörden und Registerbehörde und die Datenspeicherung.