In solchen Fällen helfen in Absprache mit der zuständigen Waffenbehörde evtl. Fotos der Waffe. Möglicherweise können die Daten auch durch die Vorlage der Waffe bei Ihrer Waffenbehörde (nur nach Absprache mit dieser) oder dem Waffenhändler Ihres Vertrauens erfasst werden. Wenn Ihre Waffenbehörde evt. dann auch nicht mehr weiter weiß stehen wir den Kolleginnen und Kollegen und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.