Was passiert wenn ich als Waffenbesitzer nicht die geforderten Auskünfte erteilen kann?

In solchen Fällen helfen in Absprache mit der zuständigen Waffenbehörde evtl. Fotos der Waffe. Möglicherweise können die Daten auch durch die Vorlage der Waffe bei Ihrer Waffenbehörde (nur nach Absprache mit dieser) oder dem Waffenhändler Ihres Vertrauens erfasst werden. Wenn Ihre Waffenbehörde evt. dann auch nicht mehr weiter weiß stehen wir den Kolleginnen und Kollegen und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Impressum
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres und Sport
Fachliche Leitstelle NWR
Steckelhörn 12
20457 Hamburg
E-Mail: nwr-fl@bis.hamburg.de
Links
www.bmi.bund.de
(Bundesministerium des Innern
und Heimat)
www.bva.bund.de
(Bundesverwaltungsamt)
www.nwr-fl.de
(Fachliche Leitstelle NWR)
Quellenverzeichnis
Bilder:
Peter Smola
Rainer Sturm
alle pixelio.de