Der neue Flyer 8 dient zur Information aller privaten Waffenbesitzer im Zusammenhang mit privaten Waffenankäufen und -verkäufen. Seit Inkrafttreten des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes zum 01.09.2020 sind Inhaber einer Waffenherstellungs- oder Waffenhandelserlaubnis nach § 21 Waffengesetz (WaffG) verpflichtet, insbesondere Erwerb und Überlassung, aber auch den Umbau von erlaubnispflichtigen fertiggestellten Schusswaffen elektronisch anzuzeigen (vgl. § 37 WaffG). Das hat auch Auswirkungen auf die An- und Verkäufe von privaten Waffenbesitzern bei Händlern. Insbesondere ist hierbei, aber auch bei Überlassungen zwischen privaten Waffenbesitzern, die Kenntnis und Verwendung der sog. NWR-Identifikationsnummer (NWR-ID) von Bedeutung. Hierzu enthält der Flyer 8 alle wesentlichen Informationen. Neben der Verbreitung über das Zentrale Informationssystem des NWR (www.nwr-fl.de) wird angeregt, diesen Flyer als Waffenbehörde, aber auch als Waffenhändler, ihren Kundinnen und Kunden als Ausdruck zur Verfügung zu stellen und ggf. wenn möglich auch auf Ihrer Homepage zu veröffentlichen.