Wann und wie erhalte ich meine finale Erlaubnis-NWR-ID als Erlaubnisinhaber nach § 21 WaffG?

Die Erlaubnis-NWR-ID spielt eine entscheidende Rolle für Inhaber einer Waffenherstellungs- oder Waffenhandelserlaubnis nach § 21 WaffG bei der Registrierung im Nationalen Waffenregister. Entgegen einiger Fehlinformationen im Internet muss diese ID bereits vor dem Registrierungsprozess bei der zuständigen Waffenbehörde beantragt und im Antragsformular angegeben werden.

Um die Erlaubnis-NWR-ID zu erhalten, müssen Erlaubnisinhaber nach § 21 WaffG folgende Schritte unternehmen:

  • Kontaktieren Sie frühzeitig Ihre zuständige Waffenbehörde
  • Stellen Sie eine formlose Anfrage per Telefon oder E-Mail
  • In manchen Fällen kann ein persönliches Erscheinen bei der Behörde erforderlich sein

Unterstützung bei Schwierigkeiten

Bei Problemen mit dem Erhalt der Erlaubnis-NWR-ID können sich Betroffene an zusätzliche Unterstützungsquellen wenden:
  • Die zuständige Waffenbehörde sollte der erste Ansprechpartner für spezifische Fragen oder Verzögerungen sein.
  • Der NWR Benutzerservice ist immer für Sie da. Sie erreichen uns jederzeit unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Impressum
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres und Sport
Fachliche Leitstelle NWR
Steckelhörn 12
20457 Hamburg
E-Mail: nwr-fl@bis.hamburg.de
Links
www.bmi.bund.de
(Bundesministerium des Innern
und Heimat)
www.bva.bund.de
(Bundesverwaltungsamt)
www.nwr-fl.de
(Fachliche Leitstelle NWR)
Quellenverzeichnis
Bilder:
Peter Smola
Rainer Sturm
alle pixelio.de