Was ist das Nationale Waffenregister?

Der Auftrag

Nach der europäischen Waffenrichtlinie sind alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, ab 01.01.2015 ein computergestütztes Waffenregister auf nationaler Ebene zu betreiben. Der deutsche Gesetzgeber hat geregelt, dass das NWR ab 2013 betrieben wird (§ 43a Waffengesetz a.F.).

Mit der Errichtung des nationalen Waffenregisters (NWR) wurden unter Beibehaltung der föderalen Strukturen die in den damals ca. 550 lokalen Waffenbehörden erfassten relevanten Informationen zu Waffen, Erlaubnissen und Erlaubnisinhabern standardisiert in ein Zentrales Waffenregister (ZWR) beim Bundesverwaltungsamt (BVA) überführt. Die Waffenverwaltungssysteme der örtlichen Waffenbehörden kommunizieren synchron über Verwaltungsnetze und unter Nutzung des für das NWR entwickelten Datenaustauschstandards XWaffe mit dem Zentralen Waffenregister. Anbindung und Zugriff der weiteren NWR-Nutzer, insbesondere den Polizei- und Sicherheitsbehörden, kann über eine Portalanwendung (via Webbrowser) erfolgen.

Das Ziel

Für jede erlaubnispflichtige Schusswaffe ist so zeitnah nachvollziehbar, wer Besitzer der Waffe ist, seit wann er die Waffe besitzt und von wem sie erworben wurde. Für alle berechtigten Behörden, die im Rahmen ihrer Aufgaben und Zuständigkeit waffenrechtliche Daten benötigen, wird erstmals ein jederzeitiger Zugriff auf diese Daten ermöglicht. Mit dem Ausbau des NWR wird seit dem 01.09.2020 der vollständige Lebenszyklus einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe sowie der dazugehörigen wesentlichen Teile im NWR registriert und so für Waffen- und Sicherheitsbehörden rund um die Uhr elektronisch rückverfolgbar. Waffenhersteller und Waffenhändler sind gesetzlich verpflichtet, bestimmten Umgang mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen und wesentlichen Teilen (wie z.B. Herstellung, Überlassung, Erwerb, Umbauten und Unbrauchbarmachungen) den zuständigen Waffenbehörden elektronisch und XWaffe-konform unter Nutzung eines automatisierten Fachverfahrens (Internetportal oder elektronische Schnittstelle) anzuzeigen. Weitere Informationen sind unter zu finden.

Das NWR schafft damit eine sichere Tatsachengrundlage für die Waffenbehörden zum Vollzug des Waffengesetzes und für die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern bei der Beurteilung und Bewältigung von Einsatzlagen. Es leistet dabei auch einen Beitrag zur Strafverfolgung und zur Bekämpfung überregionaler, länderübergreifender sowie international grenzüberschreitender Kriminalität.

Informationen zum XWaffe Standard

Logo von Xwaffe

Der Standard

Für die Errichtung und den Betrieb des Nationalen Waffenregisters ist die Einführung verbindlicher Standards zur Beschreibung und zum Austausch waffenrechtlicher Daten mit Geltung für die gesamte Waffenverwaltung erforderlich. Zu diesem Zweck wurde der Datenaustauschstandard XWaffe entwickelt. XWaffe ist eine für alle Beteiligten vereinheitlichte Beschreibung waffenrechtlich bedeutsamer Daten und enthält verbindliche Festlegungen zugehöriger Fachkataloge. Eine besondere Bedeutung haben hierbei der Hersteller- und der Munitions-/Kaliberkatalog.

Mit dem Standard XWaffe steht erstmals ein einheitlicher Standard für waffenrechtliche Daten zur Verfügung. Der Standard basiert auf dem vom BMI herauszugebenden einheitlichen Datensatz DS Waffe. Die Aktualisierung des Standards wird von der XWaffe-Pflegestelle übernommen, die Bestandteil der Fachlichen Leitstelle NWR ist.

Die Kataloge

Die Kataloge des NWR und von XWaffe werden in die örtlichen Waffenverwaltungssysteme integriert, die mit Einführung des NWR in den Waffenbehörden eingesetzt werden. Weitere Informationen und Arbeitshilfen zu XWaffe und den NWR-Katalogen finden Sie hier:

XWaffe 2.6

XWaffe Version 2.6 ist am 27. April 2024 in Betrieb gegangen.

Die Änderungen und Neuerungen möchten wir Ihnen hier in wenigen Sätzen nahebringen:

Für die Waffenbehörden sowie die Händler und Hersteller sind dabei die folgenden Punkte von besonderer Bedeutung:

  • Polizeiliche Abfragegründe - In den redaktionellen Texten zu den Abfragegründe wurden bei den nicht mehr zu nutzenden Katalogwerten die künftig zu nutzenden Werte angepasst. Insbesondere entfällt der gesonderte Abfragegrund für die Aufsichtsbehörden (#46, #200). Für Abfragen der Aufsichtsbehörden ist der Katalogwert „#100 WAFFENBEHÖRDEN: Vollzug WaffG“ anzuwenden.
  • Nachregistrierung enthaltener Bestandswaffenteile - Zur Nachregistrierung enthaltener Bestandswaffenteile einer schon registrierten Waffe wird die Nachricht „meldung.waffeWaffenteil.waffenteilNachmelden.1680“ zur Verfügung gestellt. Unter Angabe der identifizierenden Daten zu Waffe (bzw. eigenständigen Waffenteil) können die enthaltenen und bisher nicht registrierten Waffenteile im NWR registriert werden.
  • Konkretisierung der Erwerbs- und Überlassungsmeldungen ohne Anzeigepflicht - Gegenstand, insbesondere der Meldungen von Herstellern und Händlern, sind Erwerbs- und Überlassungsmeldungen, bei denen die WBK-Besitzer keine Anzeigepflicht trifft. Dieses ist in den Fallkonstellationen der Reparatur, der Verwahrung, des Kommissionsgeschäftes, der Leihe, beim Handel mit Sachverständigen und bei nicht eintragungsplichtigen Waffenteilen der Fall. Für die Waffenbehörden war bisher die rechtliche Grundlage für den Entfall der Anzeigepflicht nicht erkennbar. Künftig ist bei der Meldung eines Erwerbs oder einer Überlassung, sowohl in der Waffenbehörde als auch durch einen Händler und Hersteller, im Falle des Entfalls der Anzeigepflicht durch den privaten Waffenbesitzer zusätzlich die Grundlage für den Entfall der Anzeigepflicht anzugeben.
  • RegMo – Rückbau RegMo Iteration 2 - Details finden Sie in der Änderungsdokumentation
  • Neues Rechercheprofil - Details finden Sie in der Änderungsdokumentation
  • RegMo - Strukturänderungen - Details finden Sie in der Änderungsdokumentation
  • Übergabe Transaktionsnummern an die ZK - Details finden Sie in der Änderungsdokumentation
  • Entfernung nicht mehr unterstützter Nachrichten - Details finden Sie in der Änderungsdokumentation
  • RegMo-Hinweise bei Änderung - Details finden Sie in der Änderungsdokumentation
  • Ausweitung der Meldung Waffenteil zusammenbauen - Der Meldeanlass Zusammenbau einer modularen Waffe wurde um die Möglichkeit erweitert, auch den Zusammenbau von modularen Waffenteilen, wie beispielsweise einem Wechselsystem mit Lauf und Verschluss zu ermöglichen. Wie schon bei dem Zusammenbau einer Waffe muss auch das Waffenteil und die zusammengefügten Waffenteile vom gleichen Hersteller sein.

    Die technische Schnittstelle (Webservice) lehnt Meldungen mit dem Fehlercode 39 ab, wenn ein modulares Waffenteil ohne Angabe mindestens eines verbautesWaffenteil zusammengebaut werden soll.

    Diese Änderung wurde in einem Zwischenrelease am 01.12.2023 in Betrieb genommen.

Die technische Dokumentation zu XWaffe finden Sie hier:

XWaffe Spezifikation Version 2.6 beschreibt das Informations- und Nachrichtenmodell für XWaffe 2.6
Hier finden Sie XWaffe 2.6 Technische Dateien (XML Schemata)
Hier finden Sie  und Codelisten zu XWaffe 2.6 und externe Kataloge (Version_32)
Hier finden Sie die Dokumentation zu den Änderungen an XWaffe 2.6:

Die vorstehenden Informationen sind seit 15.12.2023 im Link15 XRepository veröffentlicht.

Die 
pdf24. Ausgabe_DSWaffe zu XWaffe 2.6
ist seit Februar 2024 veröffentlicht.

Hier können Sie die jeweils aktuelle herunterladen.

An dieser Stelle geben wir Ihnen, sobald verfügbar, einen Ausblick auf die kommende Version:



Impressum
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres und Sport
Fachliche Leitstelle NWR
Steckelhörn 12
20457 Hamburg
E-Mail: nwr-fl@bis.hamburg.de
Links
www.bmi.bund.de
(Bundesministerium des Innern
und Heimat)
www.bva.bund.de
(Bundesverwaltungsamt)
www.nwr-fl.de
(Fachliche Leitstelle NWR)
Quellenverzeichnis
Bilder:
Peter Smola
Rainer Sturm
alle pixelio.de