Was ist das Nationale Waffenregister?

Der Auftrag

Nach der europäischen Waffenrichtlinie sind alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, ab 01.01.2015 ein computergestütztes Waffenregister auf nationaler Ebene zu betreiben. Der deutsche Gesetzgeber hat geregelt, dass das NWR ab 2013 betrieben wird (§ 43a Waffengesetz a.F.).

Mit der Errichtung des nationalen Waffenregisters (NWR) wurden unter Beibehaltung der föderalen Strukturen die in den damals ca. 550 lokalen Waffenbehörden erfassten relevanten Informationen zu Waffen, Erlaubnissen und Erlaubnisinhabern standardisiert in ein Zentrales Waffenregister (ZWR) beim Bundesverwaltungsamt (BVA) überführt. Die Waffenverwaltungssysteme der örtlichen Waffenbehörden kommunizieren synchron über Verwaltungsnetze und unter Nutzung des für das NWR entwickelten Datenaustauschstandards XWaffe mit dem Zentralen Waffenregister. Anbindung und Zugriff der weiteren NWR-Nutzer, insbesondere den Polizei- und Sicherheitsbehörden, kann über eine Portalanwendung (via Webbrowser) erfolgen.

Das Ziel

Für jede erlaubnispflichtige Schusswaffe ist so zeitnah nachvollziehbar, wer Besitzer der Waffe ist, seit wann er die Waffe besitzt und von wem sie erworben wurde. Für alle berechtigten Behörden, die im Rahmen ihrer Aufgaben und Zuständigkeit waffenrechtliche Daten benötigen, wird erstmals ein jederzeitiger Zugriff auf diese Daten ermöglicht. Mit dem Ausbau des NWR wird seit dem 01.09.2020 der vollständige Lebenszyklus einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe sowie der dazugehörigen wesentlichen Teile im NWR registriert und so für Waffen- und Sicherheitsbehörden rund um die Uhr elektronisch rückverfolgbar. Waffenhersteller und Waffenhändler sind gesetzlich verpflichtet, bestimmten Umgang mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen und wesentlichen Teilen (wie z.B. Herstellung, Überlassung, Erwerb, Umbauten und Unbrauchbarmachungen) den zuständigen Waffenbehörden elektronisch und XWaffe-konform unter Nutzung eines automatisierten Fachverfahrens (Internetportal oder elektronische Schnittstelle) anzuzeigen. Weitere Informationen sind unter zu finden.

Das NWR schafft damit eine sichere Tatsachengrundlage für die Waffenbehörden zum Vollzug des Waffengesetzes und für die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern bei der Beurteilung und Bewältigung von Einsatzlagen. Es leistet dabei auch einen Beitrag zur Strafverfolgung und zur Bekämpfung überregionaler, länderübergreifender sowie international grenzüberschreitender Kriminalität.

Informationen zum XWaffe Standard

Logo von Xwaffe

Der Standard

Für die Errichtung und den Betrieb des Nationalen Waffenregisters ist die Einführung verbindlicher Standards zur Beschreibung und zum Austausch waffenrechtlicher Daten mit Geltung für die gesamte Waffenverwaltung erforderlich. Zu diesem Zweck wurde der Datenaustauschstandard XWaffe entwickelt. XWaffe ist eine für alle Beteiligten vereinheitlichte Beschreibung waffenrechtlich bedeutsamer Daten und enthält verbindliche Festlegungen zugehöriger Fachkataloge. Eine besondere Bedeutung haben hierbei der Hersteller- und der Munitions-/Kaliberkatalog.

Mit dem Standard XWaffe steht erstmals ein einheitlicher Standard für waffenrechtliche Daten zur Verfügung. Der Standard basiert auf dem vom BMI herauszugebenden einheitlichen Datensatz DS Waffe. Die Aktualisierung des Standards wird von der XWaffe-Pflegestelle übernommen, die Bestandteil der Fachlichen Leitstelle NWR ist.

Die Kataloge

Die Kataloge des NWR und von XWaffe werden in die örtlichen Waffenverwaltungssysteme integriert, die mit Einführung des NWR in den Waffenbehörden eingesetzt werden. Weitere Informationen und Arbeitshilfen zu XWaffe und den NWR-Katalogen finden Sie hier:

XWaffe 2.7

XWaffe Version 2.7 ist am 26. Oktober 2024 in Betrieb gegangen.

Die Änderungen und Neuerungen möchten wir Ihnen hier in wenigen Sätzen nahebringen:

Für die Waffenbehörden sowie die Händler und Hersteller sind dabei die folgenden Punkte von besonderer Bedeutung:

  • Relevant für Waffen- und Sicherheitsbehörden und deren Softwarehersteller:
    • CR230: Hinweis an WaffB bei Erwerb aus Ausland durch HuH
      Der Versand des Hinweises #35 im Falle der Registrierung einer importierten Waffe aus dem Ausland entfällt. Im Rahmen der Umsetzung wurde hierzu eine neue Erstregistrierungsart #23 - Importwaffe/-waffenteil eingeführt.
    • CR235: Entfall Waffe.neu
      Zur Registrierung von Waffen und Waffenteilen ist dann ausschließlich mitteilung.waffe.neuregistrieren.668 bzw. mitteilung.waffenteil.neuregistrieren.1668 zu nutzen. Zur Abbildung aller Anlässe zur Neuregistrierung wurden weitere Erstregistrierungsarten (Fundwaffe, Importwaffe, Wiedererfassung) ergänzt.
      Ab Oktober 2024 sind die neuen Erstregistrierungsarten aktiv und ab April 2025 wird Waffe.neu aus XWaffe entfernt.
    • CR236: Abbildung der Gültigkeiten von Erlaubnissen
      Die Übermittlung von Angaben zur Gültigkeit ist künftig nur noch im Gültigkeitsfeld der Erlaubnis möglich. Bei einer Übermittlung von Verlängerungsdaten wird die Meldung abgewiesen. Im Register gespeicherte Angaben werden weiterhin zurückgegeben.
    • CR238: Anpassung XWaffe-URL
      Über die in der Angabe SchemaLocation hinterlegten WebAdressen erreichen Sie die zugehörige technische Datei. Beispielhaft hier anhand von XWaffe-herstellerhaendler.xsd dargestellt.
      Bitte beachten Sie, dass seitens der Betreiber der jeweiligen Seite keinerlei Serviceversprechen bzgl. der Verfügbarkeit des Systems gewährleistet werden.
    • CR262: Änderungen Registermodernisierung (RegMO)
      Im Fall des unbekannten Verzuges soll die vorherige/bisherige inländische Anschrift weiterhin im NWR gespeichert und für die abfragenden Behörden zur Verfügung gestellt werden. Diese Anschrift wird künftig unter dem Anschriftencode #64 gespeichert. Ergänzt wurde der Bedeutungscode #47 Staatsangehörigkeit ergänzt, um in den Hinweisen bei Aktualisierung der Angabe Staatsangehörigkeit diese anzuzeigen.
    • CR263: Ablehnung der Speicherung mehrerer kleiner Waffenscheine pro Person
      Die Neuanlage einer Erlaubnis vom Typ Kleiner Waffenschein (#8) mit einer PersonID in der Erlaubnisrolle #1 wird von der ZK abgewiesen, wenn ein kleiner Waffenschein im Status erteilt (#4) vorhanden ist und dieser in der Rolle #1 diese PersonenID zugeordnet ist.
    • CR247: Taggleiche Überlassung und Vernichtung
      Bei der Vernichtungsmeldung eines Händlers ist nun die Angabe des Vernichtungsdatums am Tag des Erwerbes bzw. dem vom privaten Waffenbesitzers gemeldeten Überlassungsdatum möglich.
  • Relevant für Händler, Hersteller und deren Softwarehersteller
    • CR243: Unterscheidung Fehleingabe Datenkorrektur (FC26) / Neue Nachricht Datenpflege
      Für eigenständige Korrekturen von Waffendaten wird die neue Nachricht meldung.waffeWaffenteil.waffenteilKorrigieren.1681 den HuH zur Verfügung gestellt. Diese ermöglicht den HuH eine Datenkorrektur unter bestimmten Bedingungen.
    • CR250: Plausibilitätsregeln für den Verbau von Waffenteilen
      Mit der Inbetriebnahme von XWaffe 2.7 werden in der Kopfstelle des Nationalen Waffenregisters (NWR) neue Plausibilitätsprüfungen für Waffen und Waffenteile implementiert. Weitere Informationen zu diesen und weiteren Regelwerken finden Sie unter Regelwerke für Händler und Hersteller im Nationalen Waffenregister.
    • CR258: Kaliberzwang bei Signal - SRS und Druckluftwaffen
      Im Rahmen der Verarbeitung von Meldungen mit Neuregistrierung von Waffen und Waffenteilen erfolgt die Abweisung der Verarbeitung unter Anwendung bestimmter Regeln.
    • CR259: Meldung abweisen bei vollständig abweichenden Identitätsdaten
      Die Kopfstelle weist künftigen Meldung mit identifizierenden Daten zur Waffe / Waffenteil ab, wenn diese vollständig von den im Register zur Waffe gespeicherten Daten abweichen.
    • CR260: Sinnvolle Seriennummern bei Registrierung neuer Waffen - Waffenteile und Umbau
      Im Rahmen der Verarbeitung von Meldungen mit Neuregistrierung oder Umbau von Waffen und Waffenteilen werden diese abgewiesen, wenn bestimmte Regeln erfüllt sind.
  • Relevant sowohl für Waffen- Sicherheitsbehörden als auch für Händler und Hersteller bzw. deren Softwarehersteller
    • CR240: Änderungen der Beschreibungen der Katalogwerte
      In den Katalogen Anschrifttyp, WaffenrechtlicherVerwaltungsaktStatus, Munitionsarten, Waffenkategorie, WaffentypAnlage1, WaffentypFeingliederung, Waffenstatus, WaffentechnischeAusfuehrung, WesentlichesWaffenteil, Zuordnungsart, Überlassungsart, Erwerbsart, ArtAustausch, Meldungsart, GrundEntfallAnzeigepflichtUeberlassung. GrundEntfallAnzeigepflichtErwerb wurde eine umfangreiche Überarbeitung der Beschreibungen der Katalogwerte durchgeführt. Ziel der Überarbeitung waren aussagekräftige Texte, die den Sachbearbeitern im ÖWS angezeigt werden können (bspw. als Tool-Tip) um eine sachgerechtere Nutzung der Katalogwerte zu ermöglichen.
    • CR242: Harmonisierung der Anschriftsdaten
      Die Feldlängen und Feldtypen der Anschrift von nicht natürlichen Personen wurden an die Definitionen der Anschrift zur natürlichen Person angepasst. Ebenso wurde die im Suchprofil „#8 – Anschriftensuche Personendaten“ anzugebenden Anschrift angepasst.
    • CR251: Verbau in verbauten Waffenteilen
      Der Austausch, die Entnahme und der Verbau eines Waffenteils kann nun auch direkt bei bereits verbauten Teilen durchgeführt werden, ohne dass das „übergeordnete“ und bereits verbaute Waffenteil zuvor entnommen werden muss. Damit ist beispielsweise keine vorherige Entnahmemeldung eines Wechselsystems aus der Waffe notwendig, wenn Sie den Austausch eines Verschluss/-kopfes im Wechselsystem durchführen.
    • CR257: Verlängerung der Rückabwicklungs- / Sofortstornofrist
      Die Rückabwicklungsfrist wurde unabhängig von XWaffe 2.7 bereits am 01.08.2024 von 14 auf 100 Tage verlängert.
    • CR261: Pflichtfeld Softwarekennung im Kopf
      Zur Verbesserung der Arbeit in der Betriebsorganisation und zur Adressierung konkreter Verbesserungsvorschläge soll die Bezeichnung des technischen anliefernden technische Systems in allen Nachrichten enthalten sein. Mit der IBN 10.2024 ist die Angabe der Bezeichnung im Nachrichtenkopf verpflichtend anzugeben.

Näheres finden Sie in der Änderungsdokumentation zu XWaffe 2.7. Als Softwarehersteller für Händler und Hersteller beachten Sie bitte unbedingt die Schnittstellenspezifikation der NWR Kopfstelle.

Die technische Dokumentation zu XWaffe finden Sie hier:

XWaffe Spezifikation Version 2.7 beschreibt das Informations- und Nachrichtenmodell für XWaffe 2.7
Hier finden Sie XWaffe 2.7 Technische Dateien (XML Schemata)
Hier finden Sie 

und Codelisten zu XWaffe 2.7 und externe Kataloge (Version_33)
Hier finden Sie die Dokumentation zu den Änderungen an XWaffe 2.7:

Die vorstehenden Informationen sind seit 25.07.2024 im Link15 XRepository veröffentlicht.

Die  wurde im September 2024 veröffentlicht.

Hier können Sie die jeweils aktuellen  herunterladen.


An dieser Stelle geben wir Ihnen, sobald verfügbar, einen Ausblick auf die kommende Version:


Impressum
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres und Sport
Fachliche Leitstelle NWR
Steckelhörn 12
20457 Hamburg
E-Mail: nwr-fl@bis.hamburg.de
Links
www.bmi.bund.de
(Bundesministerium des Innern
und Heimat)
www.bva.bund.de
(Bundesverwaltungsamt)
www.nwr-fl.de
(Fachliche Leitstelle NWR)
Quellenverzeichnis
Bilder:
Peter Smola
Rainer Sturm
alle pixelio.de