Kopfbild-Montage mit Logo des NWR, einem Revolver, eine Aktenablage und ein Zielscheibe

Der Auftrag

Nach der europäischen Waffenrichtlinie sind alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, ab 01.01.2015 ein computergestütztes Waffenregister auf nationaler Ebene zu betreiben. Der deutsche Gesetzgeber hat geregelt, dass das NWR ab 2013 betrieben wird (§ 43a Waffengesetz a.F.).

Mit der Errichtung des nationalen Waffenregisters (NWR) wurden unter Beibehaltung der föderalen Strukturen die in den damals ca. 550 lokalen Waffenbehörden erfassten relevanten Informationen zu Waffen, Erlaubnissen und Erlaubnisinhabern standardisiert in ein Zentrales Waffenregister (ZWR) beim Bundesverwaltungsamt (BVA) überführt. Die Waffenverwaltungssysteme der örtlichen Waffenbehörden kommunizieren synchron über Verwaltungsnetze und unter Nutzung des für das NWR entwickelten Datenaustauschstandards XWaffe mit dem Zentralen Waffenregister. Anbindung und Zugriff der weiteren NWR-Nutzer, insbesondere den Polizei- und Sicherheitsbehörden, kann über eine Portalanwendung (via Webbrowser) erfolgen.

Das Ziel

Für jede erlaubnispflichtige Schusswaffe ist so zeitnah nachvollziehbar, wer Besitzer der Waffe ist, seit wann er die Waffe besitzt und von wem sie erworben wurde. Für alle berechtigten Behörden, die im Rahmen ihrer Aufgaben und Zuständigkeit waffenrechtliche Daten benötigen, wird erstmals ein jederzeitiger Zugriff auf diese Daten ermöglicht. Mit dem Ausbau des NWR wird seit dem 01.09.2020 der vollständige Lebenszyklus einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe sowie der dazugehörigen wesentlichen Teile im NWR registriert und so für Waffen- und Sicherheitsbehörden rund um die Uhr elektronisch rückverfolgbar. Waffenhersteller und Waffenhändler sind gesetzlich verpflichtet, bestimmten Umgang mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen und wesentlichen Teilen (wie z.B. Herstellung, Überlassung, Erwerb, Umbauten und Unbrauchbarmachungen) den zuständigen Waffenbehörden elektronisch und XWaffe-konform unter Nutzung eines automatisierten Fachverfahrens (Internetportal oder elektronische Schnittstelle) anzuzeigen. Weitere Informationen sind unter Hersteller, Händler und Verbände zu finden.

Das NWR schafft damit eine sichere Tatsachengrundlage für die Waffenbehörden zum Vollzug des Waffengesetzes und für die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern bei der Beurteilung und Bewältigung von Einsatzlagen. Es leistet dabei auch einen Beitrag zur Strafverfolgung und zur Bekämpfung überregionaler, länderübergreifender sowie international grenzüberschreitender Kriminalität.

Logo von Xwaffe

Der Standard

Für die Errichtung und den Betrieb des Nationalen Waffenregisters ist die Einführung verbindlicher Standards zur Beschreibung und zum Austausch waffenrechtlicher Daten mit Geltung für die gesamte Waffenverwaltung erforderlich. Zu diesem Zweck wurde der Datenaustauschstandard XWaffe entwickelt. XWaffe ist eine für alle Beteiligten vereinheitlichte Beschreibung waffenrechtlich bedeutsamer Daten und enthält verbindliche Festlegungen zugehöriger Fachkataloge. Eine besondere Bedeutung haben hierbei der Hersteller- und der Munitions-/Kaliberkatalog.

Mit dem Standard XWaffe steht erstmals ein einheitlicher Standard für waffenrechtliche Daten zur Verfügung. Der Standard basiert auf dem vom BMI herauszugebenden einheitlichen Datensatz DS Waffe. Die Aktualisierung des Standards wird von der XWaffe-Pflegestelle übernommen, die Bestandteil der Fachlichen Leitstelle NWR ist.

Die Kataloge

Die Kataloge des NWR und von XWaffe werden in die örtlichen Waffenverwaltungssysteme integriert, die mit Einführung des NWR in den Waffenbehörden eingesetzt werden. Weitere Informationen und Arbeitshilfen zu XWaffe und den NWR-Katalogen finden Sie hier:

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Logo XWaffeXWaffe Version 2.5 ist am 29. April 2023 im Betrieb gegangen.

Die Änderungen und Neuerungen möchten wir Ihnen hier in wenigen Sätzen nahebringen:

Für die Waffenbehörden sowie die Händler und Hersteller sind dabei die folgenden Punkte von besonderer Bedeutung:

  • Zur Verhinderung der irrtümlichen Zerlegung sind künftig mit der Zerlegung alle enthaltenen registrierten Waffenteile anzugeben. Die entsprechenden Angaben, d.h. die in der Waffe enthaltenen Waffenteile, werden den meldenden HuH künftig als Ergebnis der Erwerbsmeldung mit den Angaben zu NWRID und Waffenteilart zurückgegeben.
  • Erweiterung des Kataloges "Waffentyp Feingliederung" um Katalogwerte #106 mehrläufige Repetierflinte, #107 mehrläufige Vorderschaftrepetierflinte
  • Rücküberlassung an ursprüngliche Erlaubnis: Zur Angabe der korrekten ErlaubnisID bei der Rücküberlassung ohne Anzeigepflicht, wird beim Erwerb ohne Anzeigepflicht die ErlaubnisID zurückgegeben, auf der die Waffe aktuell eingetragen ist.

Die technische Dokumentation zu XWaffe finden Sie hier:

XWaffe Spezifikation Version 2.5 beschreibt das Informations- und Nachrichtenmodell für XWaffe 2.5
Hier finden Sie XWaffe 2.5 Technische Dateien (XML Schemata)
Hier finden Sie  und Codelisten zu XWaffe 2.5 und externe Kataloge (Version_30)
Hier finden Sie die Dokumentation zu den Änderungen an XWaffe 2.5:

Die vorstehenden Informationen sind seit 26.01.2023 im Link15 XRepository veröffentlicht.

Die  ist seit dem 10. Januar 2023 veröffentlicht.

Hier können Sie die jeweils aktuellen  herunterladen.
 


Und an dieser Stelle möchten wir Ihnen schon jetzt einen Ausblick auf die kommende Version geben:
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