Der Auftrag
Nach der europäischen Waffenrichtlinie sind alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, ab 01.01.2015 ein computergestütztes Waffenregister auf nationaler Ebene zu betreiben. Der deutsche Gesetzgeber hat geregelt, dass das NWR ab 2013 betrieben wird (§ 43a Waffengesetz a.F.).
Mit der Errichtung des Nationalen Waffenregisters (NWR) wurden unter Beibehaltung der föderalen Strukturen die in den damals ca. 550 lokalen Waffenbehörden erfassten relevanten Informationen zu Waffen, Erlaubnissen und Erlaubnisinhabern standardisiert in ein Waffenregister beim Bundesverwaltungsamt (BVA) überführt. Die Waffenverwaltungssysteme der örtlichen Waffenbehörden kommunizieren synchron über Verwaltungsnetze und unter Nutzung des für das NWR entwickelten Datenaustauschstandards XWaffe mit dem zentralen Waffenregister. Anbindung und Zugriff der weiteren NWR-Nutzer, insbesondere den Polizei- und Sicherheitsbehörden, kann über eine Portalanwendung (via Webbrowser) erfolgen.
Das Ziel
Für jede erlaubnispflichtige Schusswaffe ist so zeitnah nachvollziehbar, wer Besitzer der Waffe ist, seit wann er die Waffe besitzt und von wem sie erworben wurde. Für alle berechtigten Behörden, die im Rahmen ihrer Aufgaben und Zuständigkeit waffenrechtliche Daten benötigen, wird erstmals ein jederzeitiger Zugriff auf diese Daten ermöglicht. Mit dem Ausbau des NWR wird seit dem 01.09.2020 der vollständige Lebenszyklus einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe sowie der dazugehörigen wesentlichen Teile im NWR registriert und so für Waffen- und Sicherheitsbehörden rund um die Uhr elektronisch rückverfolgbar. Waffenhersteller und Waffenhändler sind gesetzlich verpflichtet, bestimmten Umgang mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen und wesentlichen Teilen (wie z.B. Herstellung, Überlassung, Erwerb, Umbauten und Unbrauchbarmachungen) den zuständigen Waffenbehörden elektronisch und XWaffe-konform unter Nutzung eines automatisierten Fachverfahrens (Internetportal oder elektronische Schnittstelle) anzuzeigen. Weitere Informationen sind unter Hersteller, Händler und Verbände zu finden.
Das NWR schafft damit eine sichere Tatsachengrundlage für die Waffenbehörden zum Vollzug des Waffengesetzes und für die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern bei der Beurteilung und Bewältigung von Einsatzlagen. Es leistet dabei auch einen Beitrag zur Strafverfolgung und zur Bekämpfung überregionaler, länderübergreifender sowie international grenzüberschreitender Kriminalität.
Informationen zum XWaffe Standard

Der Standard
Für die Errichtung und den Betrieb des Nationalen Waffenregisters ist die Einführung verbindlicher Standards zur Beschreibung und zum Austausch waffenrechtlicher Daten mit Geltung für die gesamte Waffenverwaltung erforderlich. Zu diesem Zweck wurde der Datenaustauschstandard XWaffe entwickelt. XWaffe ist eine für alle Beteiligten vereinheitlichte Beschreibung waffenrechtlich bedeutsamer Daten und enthält verbindliche Festlegungen zugehöriger Fachkataloge. Eine besondere Bedeutung haben hierbei der Hersteller- und der Munitions-/Kaliberkatalog.
Mit dem Standard XWaffe steht erstmals ein einheitlicher Standard für waffenrechtliche Daten zur Verfügung. Der Standard basiert auf dem vom BMI herauszugebenden einheitlichen Datensatz DS Waffe. Die Aktualisierung des Standards wird von der XWaffe-Pflegestelle übernommen, die Bestandteil der Fachlichen Leitstelle NWR ist.
Die Kataloge
NWR Kataloge sind standardisierte Codelisten, die im Nationalen Waffenregister zur einheitlichen Erfassung und Verwaltung von Waffendaten verwendet werden. Diese Kataloge enthalten strukturierte Datensammlungen mit Codes, Bezeichnungen und Beschreibungen für verschiedene waffenrechtliche Bereiche.
Die wichtigsten NWR Kataloge umfassen:
-
Herstellerbezeichnungen - Codes und Namen von Waffenherstellern
-
Munitionsbezeichnungen und Kaliber - Standardisierte Kaliberangaben und Munitionsarten
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Waffentypen und Feingliederungen - Kategorisierung verschiedener Waffentypen
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Erlaubnistypen - Verschiedene waffenrechtliche Erlaubnisarten
-
Wesentliche Waffenteile - Klassifizierung von Waffenteilarten
-
Aktivitätstypen - Codes für verschiedene Meldearten und Geschäftsvorfälle
Weitere Informationen und Arbeitshilfen zu XWaffe und den NWR-Katalogen finden Sie hier:
XWaffe 2.8.1
Das NWR wurde mit dem Release XWaffe 2.8.1 um verschiedene Funktionen erweitert und bestehende Prozesse werden optimiert. Die Änderungen bringen sowohl technische Verbesserungen als auch neue fachliche Möglichkeiten für die tägliche Arbeit mit dem NWR. Für die Waffenbehörden, abfrageberechtigte Stellen sowie die Händler und Hersteller sind folgende Punkte von besonderer Bedeutung:
1. Änderungen mit Bezug zu XWaffe 2.8.1
Relevant für Softwarehersteller der Händler und Hersteller sowie der Waffenbehörden
2. Änderungen ohne Bezug zu XWaffe
Relevant für Waffenbehörden
Relevant für Händler und Hersteller sowie die Waffenbehörden
- Herstellercode: #9996 (Codename: nicht im Katalog aufgeführter Hersteller)
- herstellerbezeichnungText: NameDesHerstellers (#6047) → 6047 entspricht dabei der neuen Herstellernummer
| Code | Erlaubnis | Waffe erlaubt |
| #25 | Erlaubnis zum Verbringen in den Geltungsbereich des Waffengesetzes | Nein |
| #26 | Erlaubnis zum Verbringen aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes in einen anderen Mitgliedstaat | Nein |
| #27 | Allgemeine Erlaubnis zum Verbringen aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes in einen anderen Mitgliedstaat | Nein |
| #28 | Europäischer Feuerwaffenpass | Nein* (nur Verweise) |
| #29 | Mitnahmeerlaubnis | Nein |
Relevant für Waffenbehörden
- Erteilt (#4)
- Aufgehoben (#9)
- Durch Zeitablauf erledigt (#10)
- Auf andere Art und Weise erledigt (12).
Waffenverbot außerhalb der sofortigen Vollziehung (§8 Abs. 1 S3 WaffRG)
| Arbeitsschritt | Erlaubnisstatus im NWR |
| Die Erteilung eines Waffenverbots wird in der WaffB geprüft (ggf. aufgrund externer Veranlassung) | keine Speicherung |
| Das Waffenverbot wird ausgesprochen und dem Erlaubnisinhaber zugestellt. | keine Speicherung |
| Der Erlaubnisinhaber erhebt Widerspruch gegen das Waffenverbot. | keine Speicherung |
| Der Erlaubnisinhaber erhebt Klage gegen das Waffenverbot. | keine Speicherung |
| Der Klage wird in letzter Instanz stattgegeben, das Waffenverbot für rechtswidrig erklärt und aufgehoben. | keine Speicherung |
| Der Klage wird in letzter Instanz abgewiesen und das Waffenverbot bleibt in Kraft. | erteilt |
| Das erteilte Waffenverbot wird – mit oder ohne Widerspruch oder Klage, nach Ablauf der entsprechenden Rechtsbehelfs-/Rechtsmittelfristen – bestandskräftig und ist daher unanfechtbar. | erteilt |
| Das befristet erteilte Waffenverbot ist ausgelaufen. | durch Zeitablauf erledigt |
Waffenverbot mit der sofortigen Vollziehung (§8 Abs. 1 S3 WaffRG)
Der Prozess zur Erteilung eines Waffenverbotes wird folgenderweise im NWR abgebildet, berücksichtigt, wenn eine sofortige Vollziehung angeordnet wurde.
| Arbeitsschritt | Erlaubnisstatus im NWR |
| Die Erteilung eines Waffenverbots wird in der WaffB geprüft (ggf. aufgrund externer Veranlassung) | keine Speicherung |
| Das Waffenverbot wird ausgesprochen und dem Erlaubnisinhaber zugestellt. | erteilt |
| Der Erlaubnisinhaber erhebt Widerspruch gegen das Waffenverbot. | erteilt |
| Der Erlaubnisinhaber erhebt Klage gegen das Waffenverbot. | erteilt |
| Der Klage wird in letzter Instanz stattgegeben, das Waffenverbot für rechtswidrig erklärt und aufgehoben. | Aufgehoben |
| Der Klage wird in letzter Instanz abgewiesen und das Waffenverbot bleibt in Kraft | erteilt |
| Das erteilte Waffenverbot wird – mit oder ohne Widerspruch oder Klage, nach Ablauf der entsprechenden Rechtsbehelfs-/Rechtsmittelfristen – bestandskräftig und ist daher unanfechtbar. | erteilt |
| Das befristet erteilte Waffenverbot ist ausgelaufen. | durch Zeitablauf erledigt |
| # | Bezeichnung | Beschreibung |
| 4 | Erteilt | Die waffenrechtliche Erlaubnis ist erteilt. Alle formellen und materiellen Voraussetzungen sind erfüllt. |
| 6 | Widerrufen | |
| 7 | Zurückgenommen | Verwaltungsakt der sich nachträglich als fehlerhaft herausgestellt hat, wobei die Rücknahme i.d.R. mit Wirkung für die Vergangenheit verfügt wird. Die rechtliche Würdigung verbleibt bei der zuständigen Waffenbehörde. |
| 11 | Durch Zeitablauf erledigt | |
| 12 | Auf andere Weise erledigt | |
| 13 | Erlaubnis während eines Widerrufs- /Rücknahmeverfahrens durch Verzicht erledigt | Der Erlaubnisinhaber erklärt den Verzicht während eines laufenden Widerrufs-/Rücknahmeverfahrens. |
| 14 | Erlaubnis außerhalb eines Widerrufs- /Rücknahmeverfahrens durch Verzicht erledigt | Der Erlaubnisinhaber erklärt den Verzicht unabhängig von einem Widerrufs- oder Rücknahmeverfahren. |
| 15 | Antrag gestellt | |
| 16 | Versagt | Behörde versagt die Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis. |
| Code | Erlaubnis |
| #14 | im Besitz - Ausland – keine Erledigung der waffenrechtlichen Erlaubnis |
| #32 | im Besitz - Ausland – Erledigung der waffenrechtlichen Erlaubnis |
| # | Situation | Zuständige WaffB | Status / Abbildung |
| 1 | Der Waffenbesitzer hat einen Wohnsitz im Ausland, eine deutsche gültige waffenrechtliche Erlaubnis und die Waffe dauerhaft im Ausland (an seinem ausländischen Wohnsitz) sicher verwahrt. | WaffB BVA | im Besitz - Ausland - keine Erledigung der waffenrechtlichen Erlaubnis (#14) |
| 2 | Der Waffenbesitzer hat einen Wohnsitz im Ausland, eine deutsche gültige waffenrechtliche Erlaubnis und die Waffe im Inland (an einem Ort seiner Wahl, bspw. Jagdhütte) sicher verwahrt. | WaffB BVA | Im Besitz Inland (#1) |
| 3 | Der Waffenbesitzer hat einen Wohnsitz im Ausland, und seine deutsche waffenrechtliche Erlaubnis aufgegeben und eine ausländische waffenrechtliche Erlaubnis erhalten. | WaffB BVA | im Besitz - Ausland - Erledigung der waffenrechtlichen Erlaubnis (#32) |
| 4 | Der Waffenbesitzer hat einen Wohnsitz im Inland, eine deutsche gültige waffenrechtliche Erlaubnis und die Waffe im Ausland (an einem Ort seiner Wahl, bspw. Jagdhütte im naheliegenden Nachbarland) sicher verwahrt. Im Rahmen der Aufbewahrungskontrolle ist diese Waffe nicht nachzuweisen. | Zust. WaffB außer WaffB BVA |
Verbringung |
| 5 | in Waffenbesitzer hat eine gültige Waffenrechtliche Besitzererlaubnis und möchte die Waffe temporär im Ausland ohne seine gleichzeitige Anwesenheit im Ausland aufbewahren | Zust. WaffB | Verbringung – Überlassung an …Staat (wenn vorübergehend kann die Waffe auf der Papier-WBK bleiben |
| 6 | Ein deutsche Waffenbesitzer hat eine gültige deutsche waffenrechtliche Erlaubnis und möchte die Waffe vorübergehend im Ausland reparieren lassen (Aufgabe der tatsächliche Gewalt über die Waffe). | Zust. WaffB außer WaffB BVA |
Verbringung Überlassung an …Staat (wenn vorübergehend kann die Waffe auf der Papier-WBK bleiben) |
| 7 | Soldat der ausländischen Streitkräfte verlässt dauerhaft den Geltungsbereich des deutschen Waffenrechts. | WaffB BVA | Verbringung Überlassung an …Staat (Überlassung an sich selbst mit Adresse im Ausland) |
| 8 | Bewachungsunternehmer bewacht ein seegehendes Schiff unter fremder Flagge vorübergehend im Ausland. | Zust. WaffB außer WaffB BVA |
Mitnahme (Verweis und Waffe bleibt auf WBK) |
Die technische Dokumentation und weitere Informationen zu XWaffe finden Sie hier:
- XWaffe Spezifikation Version 2.8.1 beschreibt das Informations- und Nachrichtenmodell für XWaffe
- Hier finden Sie die technischen Dateien (XML Schemata) zu XWaffe
- Hier finden Sie das und Codelisten zu XWaffe 2.8.1 und externe Kataloge (Version_36)
- Die vorstehenden Informationen sind im
XRepository veröffentlicht. - Die wird in wenigen Tagen im Bundesanzeiger veröffentlicht.
- Das Dokument informiert Sie umfassend und technisch detailliert über alle Neuerungen.
- Hinweise zum Umgang mit Fehlercodes finden Sie in diesem Dokument:
- Hier können Sie die jeweils aktuellen herunterladen.
- Beachten Sie bitte auch die Regelwerke für Händler und Hersteller im Nationalen Waffenregister
Ausblick auf den Ablauf der Inbetriebnahme von XWaffe 2.9 am 31.10.2026
Das NWR wird mit dem Release XWaffe 2.9 um verschiedene Funktionen erweitert und bestehende Prozesse werden optimiert. Die Änderungen bringen sowohl technische Verbesserungen als auch neue fachliche Möglichkeiten für die tägliche Arbeit mit dem NWR. Für die Waffenbehörden, abfrageberechtigte Stellen sowie die Händler und Hersteller sind folgende Punkte von besonderer Bedeutung:
1. Änderungen mit Bezug zu XWaffe 2.9
Zielgruppe: ÖWS und ÖAS
- Natürliche Personen in Hoheit des BZSt
- Natürliche Personen in Hoheit der WaffB
- Nicht Natürliche Personen (in Hoheit der WaffB)
- Die früheren Namen werden in allen Konstellationen durch die ZK ergänzt, wenn eine Abweichung zwischen dem aktuell gespeicherten Stand und dem Stand der Nachricht (ÖWS/BZSt) erkannt wird.
- Die Liste der früheren Namen wird nicht gesperrt, sondern kann durch die WaffB geändert bzw. Einträge können gelöscht werden.
- Die Rücklieferung der früheren Namen beim Lesen oder der Recherche nach Personen erfolgt grundsätzlich nur auf explizite Anforderung.
Zielgruppe: ÖWS, ÖAS, HuH
Zielgruppe: HuH
Zielgruppe: ÖWS, HuH
Zielgruppe: ÖWS
2. Änderungen ohne Bezug zu XWaffe
Zielgruppe: WaffB
- Status #1 „Antrag gestellt“, wenn das Statusdatum vor dem 01.01.2019 liegt,
- Status #2 „Antrag zurückgezogen“ (unabhängig vom Statusdatum),
- Status #5 „versagt“, wenn das Statusdatum vor dem 01.01.2019 liegt.
- #15 „Antrag gestellt“ oder
- #16 „(Antrag) versagt“
Zielgruppe: WaffB, HuH
- Entnahme eines Waffenteils,
- Austausch eines Waffenteils,
- Einbau eines Waffenteils,
- Zerlegen einer Waffe,
- Blockierung einer Waffe,
- Deblockierung einer Waffe,
- Nachmeldung,
- Umbau,
- Datenkorrektur.
- Fortschreibung und Korrektur von Waffendaten,
- Zerlegung einer Waffe,
- Waffe fortschreiben und korrigieren,
- Einbau eines Waffenteils,
- Entnahme eines Waffenteils.
3. Vorgesehene zentrale Datenkorrekturen
Zielgruppe: WaffB
4. Auszug aus der Ergänzung der „Erweiterung der Informationen für ÖWS-Hersteller zur Unterstützung der Sachbearbeiter bei der Bearbeitung von Hinweisen“
Auf Basis der Rückmeldungen der ÖWS-Hersteller wird das Dokument „Erweiterung der Informationen für ÖWS-Hersteller zur Unterstützung der Sachbearbeiter bei der Bearbeitung von Hinweisen“, dass in der aktuellen Version 2.0 veröffentlicht wurde, aktuell überarbeitet. Anbei erhalten Sie den Auszug mit den Empfehlungen zum Umgang von Hinweisen zu Personen, insbesondere im Rahmen der Einführung der Funktionalitäten der Registermodernisierung.
| # | Kat. | Wer | WaffB | Hinweistext | Hinweise zur Situation |
| [27] | B | ZK | Zukünftig zuständige WaffB | Ihre Behörde ist in Zukunft verantwortlich. | Eine andere Behörde hat den Zuständigkeitswechsel im Auftrag übermittelt. Zum Beispiel weil die bisherige WaffB einen Umzug erfasst und den Wechsel meldet, bevor die neue WaffB selbst aktiv geworden ist. |
| [28] | B | ZK | Bisher zuständige WaffB | Ihre Behörde war bisher für dieses Datenobjekt zuständig. | Der Zuständigkeitswechsel an eine andere WaffB ist erfolgt. |
| [56] | B | ZK | Zukünftig zuständige WaffB | Datenaktualisierung mit BZSt abgeschlossen. Die im Hinweis gelisteten Personendaten weichen ab. Bitte prüfen und übernehmen Sie die Personendaten. | Wird nur versendet, wenn entsprechender Sachverhalt vorliegt. |
| [57] | B | ZK | Bisher zuständige WaffB | Diese Person hatte mehrere Hauptanschriften (Anschrifttyp #1 und #2). Im Zuge der Übernahme der Personendaten aus dem BZSt wurden diese ehemaligen Hauptanschriften mit dem Anschrifttyp #9993 (Anschrift obsolet, bitte bereinigen) gekennzeichnet. Bitte prüfen und bereinigen Sie diese Anschriften. | Wird nur versendet, wenn entsprechender Sachverhalt vorliegt. |
→ Empfehlung zum Vorgehen – zukünftig zuständige Waffenbehörde
Hinweis #56 – Datenabweichung nach BZSt‑Aktualisierung
Bedeutung: Beim Zuständigkeitswechsel wurden die Personendaten mit dem BZSt abgeglichen. Dabei wurden Abweichungen zum bisherigen NWR‑Datenstand festgestellt.
→ Empfehlung zum Vorgehen – zukünftig zuständige Waffenbehörde
Den WaffB steht die Möglichkeit zur aktiven selbst initiierten Prüfung / ggf. Aktualisierung der Daten zu natürlichen Personen zur Verfügung. Bei der selbst initiierten Aktualisierung werden keine Hinweise versendet. Die Aktualisierung kann nur von der für die Person zuständigen WaffB durchgeführt werden. Die Antwortnachricht auf die Aktualisierung enthält bereits alle aktualisierten Personendaten.
| # | Kat. | Wer | WaffB | Hinweistext | Hinweise zur Situation |
| [22] | B | ZK | Waffenbehörde mit eigenem Personen datensatz zu gleicher StammID | Ihre Behörde ist über eine Dublettenkonstellation mit dieser Person verbunden. | Wird nur versendet, wenn entsprechender Sachverhalt vorliegt. In diesem Fall sind mehrere Personendatensätze über die PersonenstammID mit dem zu aktualisierenden Personendatensatz verknüpft. |
| [26] | B | ZK | WaffB mit Nicht identisch mit Verknüpfung | Eine Person ihres Zuständigkeitsbereiches ist mit der Person über die Nicht-Identisch-Mit Verknüpfung betroffen. | Wird nur versendet, wenn entsprechender Sachverhalt vorliegt. In diesem Fall sind mehrere Personendatensätze über die Kennzeichnung „nicht identisch mit“, mit dem zu aktualisierenden Personendatensatz verknüpft. |
| [56] | B | ZK | Zuständige WaffB Person | Datenaktualisierung mit BZSt abgeschlossen. Die im Hinweis gelisteten Personendaten weichen ab. Bitte prüfen und übernehmen Sie die Personendaten. | Wird nur versendet, wenn entsprechender Sachverhalt vorliegt. |
| [57] | B | ZK | Zuständige WaffB Person | Diese Person hatte mehrere Hauptanschriften (Anschrifttyp #1 und #2). Im Zuge der Übernahme der Personendaten aus dem BZSt wurden diese ehemaligen Hauptanschriften mit dem Anschrifttyp #9993 (Anschrift obsolet, bitte bereinigen) gekennzeichnet. Bitte prüfen und bereinigen Sie diese Anschriften. | Wird nur versendet, wenn entsprechender Sachverhalt vorliegt. |
| [58] | B | KS | Zuständige WaffB Person | Datenaktualisierung mit BZSt abgeschlossen. Das BZSt konnte die im NWR hinterlegten Personendaten nicht zuordnen. Bitte prüfen Sie die Personendaten auf Korrektheit. Sind die eingegebenen Personendaten korrekt, ist entweder die eindeutige Zuordnung der Personendaten nicht möglich oder es liegt eine Übermittlungssperre vor. | Wird nur versendet, wenn entsprechender Sachverhalt vorliegt. |
→ Empfehlung zum Vorgehen – zuständige Waffenbehörde des Personendatensatzes
Bedeutung: Im Rahmen der Korrektur von Personendaten durch Ihre Behörde wurde bei der Abfrage der Personendaten beim BZSt eine Abweichung zum bisherigen NWR-Datenstand festgestellt.
Empfehlung: Legen Sie einen Vorgang zur Sachbearbeitung an, ordnen Sie den Hinweis der betroffenen Person zu (Feld betroffenePersonID) und prüfen Sie die waffenrechtlichen Konsequenzen (Umzug, geänderte Anschrift, Namensänderung, Kenntnisnahme des Todes).
Hinweis #57 – Mehrere Hauptanschriften nach BZSt-Übernahme
Bedeutung: Frühere Hauptanschriften der Person wurden im Zuge der BZSt-Übernahme mit dem Anschrifttyp #9993 gekennzeichnet.
Empfehlung: Ordnen Sie den Hinweis demselben Vorgang wie Hinweis #56 zu und bereinigen Sie die gekennzeichneten Anschriften.
Hinweis #58 – Person beim BZSt nicht (mehr) zuordenbar
Bedeutung: Das BZSt konnte die im NWR hinterlegten Personendaten nicht eindeutig zuordnen; mögliche Ursachen sind fehlerhafte Personendaten oder eine Übermittlungssperre.
Empfehlung: Prüfen Sie die im NWR hinterlegten Personendaten auf Korrektheit. Sind diese korrekt, klären Sie mit dem BZSt, ob eine eindeutige Zuordnung möglich ist oder eine Übermittlungssperre vorliegt.
→ Empfehlung zum Vorgehen – Waffenbehörde mit eigenem Personendatensatz zu gleicher StammID
Hinweis #22 – Personendublette bei eigenem Personendatensatz (ausgelöst durch mitteilung.person.korrigieren)
Bedeutung: Im Zuge einer Korrekturmitteilung einer anderen WaffB zu Personendaten wurde festgestellt, dass Ihre Behörde einen eigenständigen Personendatensatz führt, der über die PersonenstammID mit dem korrigierten Personendatensatz verknüpft ist.
Empfehlung:
- Liegt die Datenführung der Person beim BZSt, initiieren Sie eine Aktualisierung Ihres Personendatensatzes mit den BZSt-Daten und bearbeiten Sie die daraus folgenden Hinweise; der Hinweis #22 wird in diesem Fall automatisch archiviert.
- Liegt die Zuständigkeit bei Ihrer eigenen WaffB, legen Sie einen Vorgang zur Sachbearbeitung an.
→ Empfehlung zum Vorgehen – Waffenbehörde mit eigenem Personendatensatz mit nicht identisch-mit-Verknüpfung
Hinweis #26 – Nicht-identisch-mit-Verknüpfung bei eigenem Personendatensatz
Bedeutung: Im Zuge einer Korrekturmitteilung einer anderen WaffB zu Personendaten wurde festgestellt, dass in der Zuständigkeit ihrer Behörde einen Personendatensatz liegt, der über eine „Nicht-identisch-mit“-Verknüpfung mit der abgefragten Person verbunden.
Empfehlung:
- Liegt die Datenführung der Person beim BZSt, initiieren Sie eine Aktualisierung Ihres Personendatensatzes mit den BZSt-Daten und bearbeiten Sie die daraus folgenden Hinweise; der Hinweis #26 wird grundsätzlich archiviert.
- Liegt die Zuständigkeit bei Ihrer eigenen WaffB, prüfen Sie den Sachverhalt im Rahmen eines eigenen Vorgangs.
- Prüfen, sie ob die Personen möglicherweise doch identisch sind. Verbinden Sie die Personendatensätze bei Bedarf über die PersonenstammID,
- Prüfen, Sie ob die Personendaten mittlerweile erkennbar eine Unterscheidung der Personen ermöglicht. Löschen sie bei Bedarf die Nicht-identisch-mit“-Verknüpfung.
In periodischen Abständen, aktuell halbjährlich, erfragt das NWR, auf Basis der im internen Datenbestand des NWR gespeicherten IDNr zu einer natürlichen Person, vom BZSt die aktuellen Daten zur Person.
Unabhängig vom Ergebnis der Abfrage erfolgt eine Korrektur des aktuellen Datensatzes zur natürlichen Person, wobei mindestens das Datum der letzten Abfrage beim BZSt geändert wird.
Die folgenden Hinweise können im Falle der periodischen Datenabgleichs des NWR mit dem BZSt erstellt werden
| # | Kat. | Wer | WaffB | Hinweistext | Hinweise zur Situation |
| [56] | B | ZK | Zuständige WaffB Person | Datenaktualisierung mit BZSt abgeschlossen. Die im Hinweis gelisteten Personendaten weichen ab. Bitte prüfen und übernehmen Sie die Personendaten. | Wird nur versendet, wenn entsprechender Sachverhalt vorliegt. |
| [57] | B | ZK | Zuständige WaffB Person | Diese Person hatte mehrere Hauptanschriften (Anschrifttyp #1 und #2). Im Zuge der Übernahme der Personendaten aus dem BZSt wurden diese ehemaligen Hauptanschriften mit dem Anschrifttyp #9993 (Anschrift obsolet, bitte bereinigen) gekennzeichnet. Bitte prüfen und bereinigen Sie diese Anschriften. | Wird nur versendet, wenn entsprechender Sachverhalt vorliegt. |
| [58] | B | ZK | Zuständige WaffB Person | Datenaktualisierung mit BZSt abgeschlossen. Das BZSt konnte die im NWR hinterlegten Personendaten nicht zuordnen. Bitte prüfen Sie die Personendaten auf Korrektheit. Sind die eingegebenen Personendaten korrekt, ist entweder die eindeutige Zuordnung der Personendaten nicht möglich oder es liegt eine Übermittlungssperre vor. | Wird nur versendet, wenn entsprechender Sachverhalt vorliegt. |
→ Empfehlung zum Vorgehen – zuständige Waffenbehörde des Personendatensatzes
Hinweis #56 – Datenabweichung nach periodischer BZSt-Aktualisierung
Bedeutung: Im Rahmen der halbjährlichen zentralen Aktualisierung wurde eine Abweichung zwischen den BZSt-Daten und dem bisherigen NWR-Datenstand festgestellt.
Empfehlung: Legen Sie einen Vorgang zur Sachbearbeitung an, ordnen Sie den Hinweis der betroffenen Person zu (Feld betroffenePersonID) und prüfen Sie die waffenrechtlichen Konsequenzen (Umzug, geänderte Anschrift, Namensänderung, Kenntnisnahme des Todes).
Hinweis #57 – Mehrere Hauptanschriften nach periodischer BZSt-Übernahme
Bedeutung: Frühere Hauptanschriften wurden im Zuge der periodischen Aktualisierung mit dem Anschrifttyp #9993 gekennzeichnet.
Empfehlung: Ordnen Sie den Hinweis demselben Vorgang wie #56 zu und bereinigen Sie die gekennzeichneten Anschriften.
Hinweis #58 – Person beim BZSt nicht zuordenbar
Bedeutung: Das BZSt konnte die im NWR hinterlegten Personendaten im Rahmen der periodischen Aktualisierung nicht eindeutig zuordnen.
Empfehlung: Prüfen Sie die im NWR hinterlegten Personendaten auf Korrektheit. Sind diese korrekt, klären Sie mit dem BZSt, ob eine eindeutige Zuordnung möglich ist oder eine Übermittlungssperre vorliegt.
Die technische Dokumentation und weitere Informationen zu XWaffe finden Sie hier:
- XWaffe Spezifikation Version 2.9 beschreibt das Informations- und Nachrichtenmodell für XWaffe
- Hier finden Sie die Technische Dateien (XML Schemata) zu XWaffe
- Hier finden Sie in Kürze das und Codelisten zu XWaffe 2.9 und externe Kataloge (Version_37)
XWaffe Cockpit (Release 37) - Die vorstehenden Informationen sind im
XRepository veröffentlicht. - Die wird in wenigen Tagen im Bundesanzeiger veröffentlicht.
29. Ausgabe_DSWaffe zu XWaffe 2.9 - Das Dokument informiert Sie umfassend und technisch detailliert über alle Neuerungen.
- Hinweise zum Umgang mit Fehlercodes finden Sie in diesem Dokument:
- Hier können Sie in Kürze die jeweils aktuellen herunterladen.
Schnittstellenspezifikation der NWR Kopfstelle - XWaffe 2.9 - Beachten Sie bitte auch die Regelwerke für Händler und Hersteller im Nationalen Waffenregister
Folgende Terminabläufe gelten dabei für die Inbetriebnahme in der NWR Kopfstelle:
- 30.10.2026 22:30 Uhr
Es werden keine neuen Meldungen mehr im XWaffe 2.8.1 Format entgegengenommen. Dies betrifft sowohl das NWR Meldeportal, als auch die Webservice-Schnittstelle für elektronische Waffenbücher. Der Abruf von Verarbeitungsergebnissen im XWaffe 2.8.1 Format, sowie das Arbeiten im NWR Meldeportal ist weiterhin möglich. - 30.010.2026 23:30 Uhr
Es wird zusätzlich der Abruf von Verarbeitungsergebnissen deaktiviert. Dies betrifft sowohl das NWR Meldeportal, als auch die Webservice-Schnittstelle für elektronische Waffenbücher. - 30.10.2026 23:30 Uhr - 23:59 Uhr
Es werden Wartungsarbeiten im System durchgeführt. Während der Wartungsarbeiten sind das NWR Meldeportal, sowie die Webservice-Schnittstelle nicht verfügbar. - 31.10.2026 00:00 Uhr
Mit Inbetriebnahme von XWaffe 2.9 werden nur noch Meldungen im XWaffe 2.9 Format akzeptiert. Meldungen werden ab diesem Moment zwar angenommen, jedoch noch nicht verarbeitet. Eine Verarbeitung findet statt, wenn die zentrale Registerkomponente auf XWaffe 2.9 aktualisiert wurde. Dies wird im Laufe des Tages erfolgen. Anschließend werden Ihre angenommenen Meldungen verarbeitet und Sie können Ihre Verarbeitungsergebnisse wie gewohnt abrufen.
