§§ 3, 4 NWRG
2.5.1 (Neu-) Anlage eines Datensatzes
Beim Anlegen einer neuen Waffe oder eines wesentlichen Waffenteils sowie bei Änderungen einer vorhandenen Waffe oder eines wesentlichen Waffenteils dürfen nachfolgende Statuswerte nicht (mehr) verwendet werden:
„als abhandengekommen gemeldet“
„ausgeführt“
„in Produktion“
2.5.2 Verlust einer Waffe oder eines Waffenteils
Eine abhandengekommene Waffe oder Waffenteil soll durch die Verlust-Nachricht „Waffe verlo-ren“ bzw. „Waffenteil verloren“ gemeldet werden. In der Nachricht ist der Grund für das Abhan-denkommen anzugeben, indem einer der nachfolgenden Statuswerte gewählt wird:
„abhandengekommen durch Straftat gemeldet“ (z.B.: Diebstahl, Raub…)
„abhandengekommen durch Verlust“ (z.B.: vergessen, verlieren…)
„abhandengekommen auf sonstige Weise“ (z.B.: höhere Gewalt, Fortgabe durch Geschäftsunfähige…)


Die Fachliche Leitstelle hat eine Liste der Statuswerte mit Erklärungen im Zentralen In-formationssystem (ZI) hinterlegt, welche Sie bei der Wahl des richtigen Statuswertes un-terstützt.
2.5.3 Zulässige Statuswerte für Überlassungen
Waffen bzw. Waffenteile, für die eine Überlassung gemeldet wird, müssen in einem der
nachfolgenden Waffenstatus sein:
„im Besitz – Inland“
„überlassen an WBK- oder Jagdscheininhaber“
„überlassen an Händler/Hersteller“
„ausgeführt“
„in Besitz –Ausland- keine Erledigung der waffenrechtlichen Erlaubnis“ 

„in Besitz –Ausland- Erledigung der waffenrechtlichen Erlaubnis“ 

„verwertet“
„überlassen an Inhaber einer Ersatzbescheinigung“
„ überlassen an sonstige Berechtigte“
„inaktiv, weil nicht eintragungspflichtig“ 

„überlassen an Erwerber in europäischen Mitgliedstaat “ 

„überlassen an Erwerber in Drittstaat“ 

„überlassen an die zuständige Waffenbehörde“ 

„überlassen an vom Geltungsbereich ausgenommene Behörden und Institutionen“ 

Für Waffen oder Waffenteile die andere Statuswerte besitzen, kann keine Überlassung durchgeführt werden. Diese müssen zuvor durch einen entsprechenden Statuswechsel fortgeschrieben werden.