Informationen zum XWaffe Standard
Der Standard
Für die Errichtung und den Betrieb des Nationalen Waffenregisters ist die Einführung verbindlicher Standards zur Beschreibung und zum Austausch waffenrechtlicher Daten mit Geltung für die gesamte Waffenverwaltung erforderlich. Zu diesem Zweck wurde der Datenaustauschstandard XWaffe entwickelt. XWaffe ist eine für alle Beteiligten vereinheitlichte Beschreibung waffenrechtlich bedeutsamer Daten und enthält verbindliche Festlegungen zugehöriger Fachkataloge. Eine besondere Bedeutung haben hierbei der Hersteller- und der Munitions-/Kaliberkatalog.
Mit dem Standard XWaffe steht erstmals ein einheitlicher Standard für waffenrechtliche Daten zur Verfügung. Der Standard basiert auf dem vom BMI herauszugebenden einheitlichen Datensatz DS Waffe. Die Aktualisierung des Standards wird von der XWaffe-Pflegestelle übernommen, die Bestandteil der Fachlichen Leitstelle NWR ist.
Die Kataloge
NWR Kataloge sind standardisierte Codelisten, die im Nationalen Waffenregister zur einheitlichen Erfassung und Verwaltung von Waffendaten verwendet werden. Diese Kataloge enthalten strukturierte Datensammlungen mit Codes, Bezeichnungen und Beschreibungen für verschiedene waffenrechtliche Bereiche.
Die wichtigsten NWR Kataloge umfassen:
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Herstellerbezeichnungen - Codes und Namen von Waffenherstellern
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Munitionsbezeichnungen und Kaliber - Standardisierte Kaliberangaben und Munitionsarten
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Waffentypen und Feingliederungen - Kategorisierung verschiedener Waffentypen
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Erlaubnistypen - Verschiedene waffenrechtliche Erlaubnisarten
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Wesentliche Waffenteile - Klassifizierung von Waffenteilarten
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Aktivitätstypen - Codes für verschiedene Meldearten und Geschäftsvorfälle
Weitere Informationen und Arbeitshilfen zu XWaffe und den NWR-Katalogen finden Sie hier:
XWaffe 2.7.1
XWaffe Version 2.7.1 ist am 10. Mai 2025 in Betrieb gegangen.
Die Änderungen und Neuerungen möchten wir Ihnen hier in wenigen Sätzen nahebringen:
Für die Waffenbehörden sowie die Händler und Hersteller sind dabei die folgenden Punkte von besonderer Bedeutung:
- Relevant für Waffen- und Sicherheitsbehörden und deren Softwarehersteller:
- CR235: Entfall Waffe.neu
Die Registrierung von Waffen und Waffenteilen ist künftig ausschließlich mitteilung.waffe.neuregistrieren.668 bzw. mitteilung.waffenteil.neuregistrieren.1668 möglich. Es können alle Erstregistrierungsarten verwendet werden. Mit Inbetriebnahme von XWaffe 2.7.1 wird mitteilung.waffe.neu.600 und mitteilung.waffeteil.neu.1100 zunächst aus der WSDL und mit der nächsten Version dann komplett aus XWaffe entfernt. - CR272: Maritime Sicherheit
Die Benennung des für den Sachverhalt der zur gewerbsmäßigen Verteidigung von Hochseeschiffen, die die Bundesflagge führen, geschaffenen Bedürfnisgrundes war irreführend, so dass oftmals unter diesem Bedürfnisgrund auch der Besitz von (Seenot-)signalwaffen an das NWR übermittelt wurde.
Die Bezeichnung des Bedürfnisgrundes wird angepasst auf „Maritime Bewachung von Hochseeschiffen“. Zusätzlich erfolgt durch die Registerbehörde eine automatisierte Änderung des Bedürfnisgrundes auf „Sonstiges“ für alle Waffen mit dem Bedürfnisgrund „maritime Sicherheit“, der als Waffentypfeingliederung „Signalpistole“ oder „Signalgewehr“ sowie in der Munitionsbezeichnung den Text „Signal“ enthält.
Zur Unterstützung der WaffB wird der Beschreibungstext für den Bedürfnisgrund „Sonstiges“ folgendermaßen hinterlegt: Sonstiges Bedürfnis (z.B. zum Besitz von Seenotsignalmitteln, Veterinär, Schlachtbetrieb, etc.). - CR273: Waffen und Waffenteile zur Person
Im Rahmen einer Recherche können künftig unter Angabe PersonenID und dem Objekttyp „Zugeordnete Waffen zur Person als Erlaubnisinhaber“ / „Zugeordnete Waffenteile zur Person als Erlaubnisinhaber“ innerhalb einer Recherche alle aktiven Waffen und eigenständigen Waffenteile abgefragt werden, die Erlaubnissen zugeordnet sind, bei denen die Person Erlaubnisinhaber in der Rolle #1 - Erlaubnisinhaber oder wirtschaftlich berechtigter Kaufmann bzw. Unternehmen ist. Weiterhin werden die Waffen im Erwerbsprozess zurückgeliefert, für die die Person noch einen Erwerb melden muss.
Achtung: Die Recherche liefert keine Waffen zurück, auf die die Person auf andere Art und Weise möglicherweise Zugriff hat (bspw. waffenrechtlich Verantwortliche zu einer Waffenbesitzkarte für Vereine, Waffenherstellungs- oder Handelserlaubnis).. - CR274: Anpassung Suchverfahren
In XWaffe wurden um die Suchkriterien/-felder "Fertigstellungsjahr" und "Jahr des Erwerbs aus dem Ausland" ergänzt. Die Suche wurde auf die gesetzlichen Vorgaben des aktuellen WaffRG angepasst (Mindestkriterien / Pflichtangaben, Suchkriterien). - CR281: Erstregistrierungsart für Waffen aus dem Erwerb von Sonstigem Überlasser
Künftig werden bei einem Erwerb von Sonstigem Überlasser im Register neuregistrierte Waffen mit einer eigenen Erstregistrierungsart „Erwerb von Sonstigem Überlasser“ angelegt. Die Erstregistrierungsart #26 wurde entsprechend ergänzt. - CR263: Ablehnung der Speicherung von mehreren kleinen Waffenscheinen pro Person
Die Zentrale Komponente lehnt künftig die Speicherung von mehreren aktiven kleinen Waffenscheinen zu einer PersonenID ab. - CR277: Verhinderung Erlaubnis löschen
Die Zentrale Komponente lehnt künftig die Löschung einer Erlaubnis auch ab, wenn dieser noch inaktive Waffen oder Waffenteile zugeordnet sind.
- CR235: Entfall Waffe.neu
- Relevant für Händler, Hersteller und deren Softwarehersteller:
- CR289: Waffen an nicht zulässigen Erlaubnistypen
Die NWR Kopfstelle lehnt künftig die Rücküberlassung einer Waffe / Waffenteil ohne Anzeigepflicht ab, wenn der Erlaubnistyp der Erwerbserlaubnis nicht einer der folgenden Erlaubnistypen ist:
- Standard-Waffenbesitzkarte (#1)
- Sportschützen-Waffenbesitzkarte (#2)
- Waffenbesitzkarte für Sammler (#3)
- Waffenbesitzkarte für Sachverständige (#4)
- Waffenbesitzkarte für Vereine (#5)
- private Waffenherstellungserlaubnis (#16)
- Sportschützen-Waffenbesitzkarte (bis 31.03.2003) (#37)
- Anzeigebescheinigung (#38)
- CR296: Verhinderung doppelter Herstellermeldung
Zur Verhinderung der Registrierung von Waffendubletten erhält der meldende Hersteller- oder Händler aktuell den Fehlercode #24 der Fehlerklasse II (Die als neu zu registrierend angegebene Waffe/Waffenteil ist bereits registriert) und die Meldung wird erfolgreich verarbeitet.
Künftig wird dies ein Fehler der Fehlerklasse I und die Verarbeitung der Meldung wird abgebrochen.
- CR289: Waffen an nicht zulässigen Erlaubnistypen
- Relevant sowohl für Waffen- Sicherheitsbehörden als auch für Händler und Hersteller bzw. deren Softwarehersteller:
- CR276: Weitere redaktionelle Änderungen in Katalogen
Bei den Codewerte #12 und #13 der Waffentyp Feingliederung wurden redaktionelle Anpassungen der Beschreibung vorgenommen.
- CR276: Weitere redaktionelle Änderungen in Katalogen
Näheres finden Sie in der Änderungsdokumentation zu XWaffe 2.7.1 Als Softwarehersteller für Händler und Hersteller beachten Sie bitte unbedingt die Schnittstellenspezifikation der NWR Kopfstelle und die Regelwerke für Händler und Hersteller im Nationalen Waffenregister.
Die technische Dokumentation zu XWaffe finden Sie hier:
XWaffe Spezifikation Version 2.7.1 beschreibt das Informations- und Nachrichtenmodell für XWaffe 2.7
Hier finden Sie XWaffe 2.7 Technische Dateien (XML Schemata)
Hier finden Sie
Die vorstehenden Informationen sind seit 10.03.2025 im

Die wird in wenigen Tagen im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Hier können Sie die jeweils aktuellen herunterladen.
Ausblick auf den Ablauf der Inbetriebnahme von XWaffe 2.8 am 25. Oktober 2025
XWaffe Version 2.8 wird am 25. Oktober 2025 in Betrieb gehen.
Das NWR wird mit dem Release XWaffe 2.8 um verschiedene Funktionen erweitert und bestehende Prozesse werden optimiert. Die Änderungen bringen sowohl technische Verbesserungen als auch neue fachliche Möglichkeiten für die tägliche Arbeit mit dem NWR. Für die Waffenbehörden, abfrageberechtigte Stellen sowie die Händler und Hersteller sind folgende Punkte von besonderer Bedeutung:
Relevant für Waffen- und Sicherheitsbehörden und deren Softwarehersteller
CR282: Transaktionsnummer in ZK-Hinweisen
Relevant für Händler, Hersteller und deren Softwarehersteller
Die Überlassungsabsicht wurde angepasst, sodass Sie nun die Möglichkeit haben, relevante Angaben einer Waffe (WaffentypAnlage1, Waffentypfeingliederung und Munitionsbezeichnung/Kaliber) zur optionalen Überprüfung der Erwerbsberechtigung zu ergänzen.
Dadurch kann sowohl ein gültiger und aktiver Voreintrag für eine grüne WBK gefunden, als auch das Vorliegen einer Erwerbsberechtigung bei einer gelben WBK festgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Angaben exakt übereinstimmen müssen.
Hinweis: Fachlich ist eine Einschränkung der Prüfung auf Personen-ID (P-ID) nicht möglich da z.B. Schützenvereine mit einer grünen WBK unter einer Firmen-ID (F-ID) im Register geführt werden. Sie müssen dementsprechend darauf achten, ob eine Überprüfung auf Vorhandensein eines Voreintrages bzw. einer Erwerbsberechtigung überhaupt möglich ist (nur bei gelber und grüner WBK).
Bisher wurde im Fehlerfall nicht einheitlich die NWR-ID des betroffenen Meldeobjektes (Erlaubnis, Waffe- / Waffenteil) zurück geliefert. Dadurch konnten Situation entstehen, bei denen die Zuordnung eines Fehlercodes zu einer NWR-ID nicht zweifelsfrei erfolgen konnte (z.B. welches Waffenteil betroffen ist).
Ihnen werden daher zukünftig bei allen Fehlercodes zusätzlich die jeweils betroffenen NWR-IDs angezeigt, sofern NWR-IDs vorhanden sind.
Die Überlassungsabsicht wurde angepasst, sodass Sie nun die Möglichkeit haben, zusätzliche Angaben des Erwerbers (Nachname und/oder Geburtsdatum der natürlichen Person) zu überprüfen.
Bitte verwenden Sie bei der Angabe des Nachnamens die Schreibweise (inkl. diakritischer Zeichen) wie auf dem Ausweisdokument des Erwerbers.
Relevant für Softwarehersteller der Händler und Hersteller
Der Endpunkt sowie die WSDL der Webservice-Schnittstelle der NWR Kopfstelle sind ab XWaffe 2.8 unter einer neuen URL abrufbar. Die alten URLs werden zur Inbetriebnahme von XWaffe 2.8 am 25.10.2025 in Produktion abgeschaltet. Sowohl die XWaffe 2.8 WSDL als auch der Endpunkt werden nur über die neue URL bereitstellt - eine Meldungsabgabe über den alten Endpunkt ist dementsprechend nicht möglich.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Schnittstellenspezifikation der NWR Kopfstelle in Version 2.8.
Relevant sowohl für Waffen- Sicherheitsbehörden als auch für Händler und Hersteller bzw. deren Softwarehersteller
Die technische Dokumentation und weitere Informationen zu XWaffe finden Sie hier:
- XWaffe Spezifikation Version 2.8 beschreibt das Informations- und Nachrichtenmodell für XWaffe
- Hier finden Sie die Technische Dateien (XML Schemata) zu XWaffe
- Hier finden Sie das und Codelisten zu XWaffe 2.8 und externe Kataloge (Version_35)
- Die vorstehenden Informationen sind im
XRepository veröffentlicht.
- Die wird in wenigen Tagen im Bundesanzeiger veröffentlicht.
- Das Dokument informiert Sie umfassend und technisch detailliert über alle Neuerungen.
- Hier können Sie die jeweils aktuellen herunterladen.
Bitte beachten Sie diesmal besonders die neuen Endpunkte der Webservice-Schnittstelle! - Beachten Sie bitte auch die Regelwerke für Händler und Hersteller im Nationalen Waffenregister
Folgende Terminabläufe gelten dabei für die Inbetriebnahme in der NWR Kopfstelle:
- 24.10.2025 22:30 Uhr
Es werden keine neuen Meldungen mehr im XWaffe 2.7.1 Format entgegengenommen. Dies betrifft sowohl das NWR Meldeportal, als auch die Webservice-Schnittstelle für elektronische Waffenbücher. Der Abruf von Verarbeitungsergebnissen im XWaffe 2.7.1 Format, sowie das Arbeiten im NWR Meldeportal ist weiterhin möglich. - 24.10.2025 23:30 Uhr
Es wird zusätzlich der Abruf von Verarbeitungsergebnissen deaktiviert. Dies betrifft sowohl das NWR Meldeportal, als auch die Webservice-Schnittstelle für elektronische Waffenbücher. - 24.10.2025 23:30 Uhr - 23:59 Uhr
Es werden Wartungsarbeiten im System durchgeführt. Während der Wartungsarbeiten sind das NWR Meldeportal, sowie die Webservice-Schnittstelle nicht verfügbar. - 25.10.2025 00:00 Uhr
Mit Inbetriebnahme von XWaffe 2.8 werden nur noch Meldungen im XWaffe 2.8 Format akzeptiert. Meldungen werden ab diesem Moment zwar angenommen, jedoch noch nicht verarbeitet. Eine Verarbeitung findet statt, wenn die zentrale Registerkomponente auf XWaffe 2.8 aktualisiert wurde. Dies wird im Laufe des Tages erfolgen. Anschließend werden Ihre angenommenen Meldungen verarbeitet und Sie können Ihre Verarbeitungsergebnisse wie gewohnt abrufen.