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Allgemeine Informationen zum Nationalen Waffenregister, dem XWaffe-Standard und deren

Hier gelangen Sie direkt zum XWaffe Dolmetscher
Dieser ist bei der Fachlichen Leitstelle NWR über das

ACHTUNG: Nur für Neu-Registrierungen!

So beantwortet beispielsweise die Fachliche Leitstelle NWR waffenbezogene Fachfragen, die vom SPOC (dem Single Point Of Contact) an den Anfragenden übermittelt werden.
Information für Polizei, Zoll, Justiz
Im Rahmen des
§13 WaffRG
können Polizei- und Sicherheitsbehörden Informationen aus dem Nationalen Waffenregister
(NWR) abrufen.
Das NWR gibt dabei u.a. Auskunft darüber, welche Personen, Firmen und Vereine waffenrechtliche Erlaubnisse haben,die sie zum Umgang, wie Besitzen, Führen oder Herstellen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen berechtigen. Ebenso zur Art (Typ, Hersteller, Kaliber, Seriennummer) und zum Umfang der behördlich genehmigten Schusswaffen. Auch hält das NWR Informationen zu behördlich verhängten Waffenbesitzverboten vor. So können Erkenntnisse zu denjenigen Personen erlangt werden, denen es aufgrund eines Waffenbesitzverbotes gänzlich untersagt ist, Waffen und Munition zu besitzen oder mit sich zu führen.
Im polizeilichen und sicherheitsbehördlichen Alltag können Informationen aus dem NWR die Aufgabenwahrnehmung unterstützen. Die Erkenntnisse liefern wichtige Beiträge bei der Beurteilung einer Einsatzlage, bei der Vorbereitung und Durchführung strafprozessualer Maßnahmen bzw. dienen der Eigensicherung. Das NWR sollte daher als polizeiliches Auskunftsinstrument auch intensiv genutzt werden.
Auskünfte aus dem NWR
Grundsätzlich werden Auskünfte aus dem NWR durch das BVA nur auf schriftlichen Antrag erteilt. Für die Polizei und Sicherheitsbehörden wurden jedoch verschiedene Möglichkeiten zum elektronischen Datenabruf geschaffen.
Der elektronische Datenabruf kann im automatisierten Verfahren entweder über das Registerportal des BVA oder über eigens entwickelte und in die behördliche IT-Infrastruktur integrierte Fachverfahren (z.B. die polizeilichen Systeme) erfolgen. Der Zugriff ist jeweils durchgängig im 24/7-Modus gewährleistet.
Der elektronische Datenabruf im automatisierten Verfahren unterscheidet rechtlich wie auch technisch zwischen Einzelauskünften und Gruppenauskünften. In der Ausbaustufe 1 des NWR war der elektronische Datenabruf im automatisierten Verfahren zunächst nur zu Einzelauskünften möglich. In der aktuellen Ausbaustufe 2 dem NWR II stehen jetzt alle geplanten Auskunfstmöglichkeiten zur Verfügung. Hierfür stehen gesetzlich normierte Suchprofile zur Verfügung, die u.a. eine Suche nach natürlichen Personen, nach nichtnatürlichen Personen (Firmen, Vereine), nach Waffen sowie über eine bekannte Adresse ermöglichen.
Anträge auf Gruppenauskünfte aus dem NWR sind unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben unmittelbar schriftlich an das BVA zu richten.
Zugriff auf das NWR
Alle Polizeien des Bundes und der Länder sowie weitere Sicherheitsbehörden sind an das NWR angebunden und für den elektronischen Datenabruf im automatisierten Verfahren berechtigt. Einzelne Bedienstete von Polizei- und Sicherheitsbehörden können individuell/persönlich für den elektronischen Datenabruf im automatisierten Verfahren NWR berechtigt werden.

Information für Polizei, Zoll, Justiz
Im Rahmen des
§13 WaffRG
können Polizei- und Sicherheitsbehörden Informationen aus dem Nationalen Waffenregister
(NWR) abrufen.
Das NWR gibt dabei u.a. Auskunft darüber, welche Personen, Firmen und Vereine waffenrechtliche Erlaubnisse haben,die sie zum Umgang, wie Besitzen, Führen oder Herstellen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen berechtigen. Ebenso zur Art (Typ, Hersteller, Kaliber, Seriennummer) und zum Umfang der behördlich genehmigten Schusswaffen. Auch hält das NWR Informationen zu behördlich verhängten Waffenbesitzverboten vor. So können Erkenntnisse zu denjenigen Personen erlangt werden, denen es aufgrund eines Waffenbesitzverbotes gänzlich untersagt ist, Waffen und Munition zu besitzen oder mit sich zu führen.
Im polizeilichen und sicherheitsbehördlichen Alltag können Informationen aus dem NWR die Aufgabenwahrnehmung unterstützen. Die Erkenntnisse liefern wichtige Beiträge bei der Beurteilung einer Einsatzlage, bei der Vorbereitung und Durchführung strafprozessualer Maßnahmen bzw. dienen der Eigensicherung. Das NWR sollte daher als polizeiliches Auskunftsinstrument auch intensiv genutzt werden.
Auskünfte aus dem NWR
Grundsätzlich werden Auskünfte aus dem NWR durch das BVA nur auf schriftlichen Antrag erteilt. Für die Polizei und Sicherheitsbehörden wurden jedoch verschiedene Möglichkeiten zum elektronischen Datenabruf geschaffen.
Der elektronische Datenabruf kann im automatisierten Verfahren entweder über das Registerportal des BVA oder über eigens entwickelte und in die behördliche IT-Infrastruktur integrierte Fachverfahren (z.B. die polizeilichen Systeme) erfolgen. Der Zugriff ist jeweils durchgängig im 24/7-Modus gewährleistet.
Der elektronische Datenabruf im automatisierten Verfahren unterscheidet rechtlich wie auch technisch zwischen Einzelauskünften und Gruppenauskünften. In der Ausbaustufe 1 des NWR war der elektronische Datenabruf im automatisierten Verfahren zunächst nur zu Einzelauskünften möglich. In der aktuellen Ausbaustufe 2 dem NWR II stehen jetzt alle geplanten Auskunfstmöglichkeiten zur Verfügung. Hierfür stehen gesetzlich normierte Suchprofile zur Verfügung, die u.a. eine Suche nach natürlichen Personen, nach nichtnatürlichen Personen (Firmen, Vereine), nach Waffen sowie über eine bekannte Adresse ermöglichen.
Anträge auf Gruppenauskünfte aus dem NWR sind unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben unmittelbar schriftlich an das BVA zu richten.
Zugriff auf das NWR
Alle Polizeien des Bundes und der Länder sowie weitere Sicherheitsbehörden sind an das NWR angebunden und für den elektronischen Datenabruf im automatisierten Verfahren berechtigt. Einzelne Bedienstete von Polizei- und Sicherheitsbehörden können individuell/persönlich für den elektronischen Datenabruf im automatisierten Verfahren NWR berechtigt werden.

XWaffe Version 2.8 wird am 25. Oktober 2025 in Betrieb gehen.
Das NWR wird mit dem Release XWaffe 2.8 um verschiedene Funktionen erweitert und bestehende Prozesse werden optimiert. Die Änderungen bringen sowohl technische Verbesserungen als auch neue fachliche Möglichkeiten für die tägliche Arbeit mit dem NWR. Für die Waffenbehörden, abfrageberechtigte Stellen sowie die Händler und Hersteller sind folgende Punkte von besonderer Bedeutung:
Relevant für Waffen- und Sicherheitsbehörden und deren Softwarehersteller
CR282: Transaktionsnummer in ZK-Hinweisen
Relevant für Händler, Hersteller und deren Softwarehersteller
Die Überlassungsabsicht wurde angepasst, sodass Sie nun die Möglichkeit haben, relevante Angaben einer Waffe (WaffentypAnlage1, Waffentypfeingliederung und Munitionsbezeichnung/Kaliber) zur optionalen Überprüfung der Erwerbsberechtigung zu ergänzen.
Dadurch kann sowohl ein gültiger und aktiver Voreintrag für eine grüne WBK gefunden, als auch das Vorliegen einer Erwerbsberechtigung bei einer gelben WBK festgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Angaben exakt übereinstimmen müssen.
Hinweis: Fachlich ist eine Einschränkung der Prüfung auf Personen-ID (P-ID) nicht möglich da z.B. Schützenvereine mit einer grünen WBK unter einer Firmen-ID (F-ID) im Register geführt werden. Sie müssen dementsprechend darauf achten, ob eine Überprüfung auf Vorhandensein eines Voreintrages bzw. einer Erwerbsberechtigung überhaupt möglich ist (nur bei gelber und grüner WBK).
Bisher wurde im Fehlerfall nicht einheitlich die NWR-ID des betroffenen Meldeobjektes (Erlaubnis, Waffe- / Waffenteil) zurück geliefert. Dadurch konnten Situation entstehen, bei denen die Zuordnung eines Fehlercodes zu einer NWR-ID nicht zweifelsfrei erfolgen konnte (z.B. welches Waffenteil betroffen ist).
Ihnen werden daher zukünftig bei allen Fehlercodes zusätzlich die jeweils betroffenen NWR-IDs angezeigt, sofern NWR-IDs vorhanden sind.
Die Überlassungsabsicht wurde angepasst, sodass Sie nun die Möglichkeit haben, zusätzliche Angaben des Erwerbers (Nachname und/oder Geburtsdatum der natürlichen Person) zu überprüfen.
Bitte verwenden Sie bei der Angabe des Nachnamens die Schreibweise (inkl. diakritischer Zeichen) wie auf dem Ausweisdokument des Erwerbers.
Relevant für Softwarehersteller der Händler und Hersteller
Der Endpunkt sowie die WSDL der Webservice-Schnittstelle der NWR Kopfstelle sind ab XWaffe 2.8 unter einer neuen URL abrufbar. Die alten URLs werden zur Inbetriebnahme von XWaffe 2.8 am 25.10.2025 in Produktion abgeschaltet. Sowohl die XWaffe 2.8 WSDL als auch der Endpunkt werden nur über die neue URL bereitstellt - eine Meldungsabgabe über den alten Endpunkt ist dementsprechend nicht möglich.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Schnittstellenspezifikation der NWR Kopfstelle in Version 2.8.
Relevant sowohl für Waffen- Sicherheitsbehörden als auch für Händler und Hersteller bzw. deren Softwarehersteller
Die technische Dokumentation und weitere Informationen zu XWaffe finden Sie hier:
- XWaffe Spezifikation Version 2.8 beschreibt das Informations- und Nachrichtenmodell für XWaffe
- Hier finden Sie die Technische Dateien (XML Schemata) zu XWaffe
- Hier finden Sie das und Codelisten zu XWaffe 2.8 und externe Kataloge (Version_35)
- Die vorstehenden Informationen sind im
XRepository veröffentlicht.
- Die wird in wenigen Tagen im Bundesanzeiger veröffentlicht.
- Das Dokument informiert Sie umfassend und technisch detailliert über alle Neuerungen.
- Hier können Sie die jeweils aktuellen herunterladen.
Bitte beachten Sie diesmal besonders die neuen Endpunkte der Webservice-Schnittstelle! - Beachten Sie bitte auch die Regelwerke für Händler und Hersteller im Nationalen Waffenregister
Folgende Terminabläufe gelten dabei für die Inbetriebnahme in der NWR Kopfstelle:
- 24.10.2025 22:30 Uhr
Es werden keine neuen Meldungen mehr im XWaffe 2.7.1 Format entgegengenommen. Dies betrifft sowohl das NWR Meldeportal, als auch die Webservice-Schnittstelle für elektronische Waffenbücher. Der Abruf von Verarbeitungsergebnissen im XWaffe 2.7.1 Format, sowie das Arbeiten im NWR Meldeportal ist weiterhin möglich. - 24.10.2025 23:30 Uhr
Es wird zusätzlich der Abruf von Verarbeitungsergebnissen deaktiviert. Dies betrifft sowohl das NWR Meldeportal, als auch die Webservice-Schnittstelle für elektronische Waffenbücher. - 24.10.2025 23:30 Uhr - 23:59 Uhr
Es werden Wartungsarbeiten im System durchgeführt. Während der Wartungsarbeiten sind das NWR Meldeportal, sowie die Webservice-Schnittstelle nicht verfügbar. - 25.10.2025 00:00 Uhr
Mit Inbetriebnahme von XWaffe 2.8 werden nur noch Meldungen im XWaffe 2.8 Format akzeptiert. Meldungen werden ab diesem Moment zwar angenommen, jedoch noch nicht verarbeitet. Eine Verarbeitung findet statt, wenn die zentrale Registerkomponente auf XWaffe 2.8 aktualisiert wurde. Dies wird im Laufe des Tages erfolgen. Anschließend werden Ihre angenommenen Meldungen verarbeitet und Sie können Ihre Verarbeitungsergebnisse wie gewohnt abrufen.