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Allgemeine Informationen zum Nationalen Waffenregister, dem XWaffe-Standard und deren

Hier gelangen Sie direkt zum XWaffe Dolmetscher
Dieser ist bei der Fachlichen Leitstelle NWR über das

ACHTUNG: Nur für Neu-Registrierungen!

So beantwortet beispielsweise die Fachliche Leitstelle NWR waffenbezogene Fachfragen, die vom SPOC (dem Single Point Of Contact) an den Anfragenden übermittelt werden.
XWaffe Version 2.7.1 wird abwichend vom normalen Zyklus erst am 10. Mai 2025 in Betrieb gehen.
Die Änderungen und Neuerungen möchten wir Ihnen hier in wenigen Sätzen nahebringen:
Für die Waffenbehörden sowie die Händler und Hersteller sind dabei die folgenden Punkte von besonderer Bedeutung:
- Relevant für Waffen- und Sicherheitsbehörden und deren Softwarehersteller:
- CR235: Entfall Waffe.neu
Die Registrierung von Waffen und Waffenteilen ist künftig ausschließlich mitteilung.waffe.neuregistrieren.668 bzw. mitteilung.waffenteil.neuregistrieren.1668 möglich. Es können alle Erstregistrierungsarten verwendet werden. Mit Inbetriebnahme von XWaffe 2.7.1 wird mitteilung.waffe.neu.600 und mitteilung.waffeteil.neu.1100 zunächst aus der WSDL und mit der nächsten Version dann komplett aus XWaffe entfernt. - CR272: Maritime Sicherheit
Die Benennung des für den Sachverhalt der zur gewerbsmäßigen Verteidigung von Hochseeschiffen, die die Bundesflagge führen, geschaffenen Bedürfnisgrundes war irreführend, so dass oftmals unter diesem Bedürfnisgrund auch der Besitz von (Seenot-)signalwaffen an das NWR übermittelt wurde.
Die Bezeichnung des Bedürfnisgrundes wird angepasst auf „Maritime Bewachung von Hochseeschiffen“. Zusätzlich erfolgt durch die Registerbehörde eine automatisierte Änderung des Bedürfnisgrundes auf „Sonstiges“ für alle Waffen mit dem Bedürfnisgrund „maritime Sicherheit“, der als Waffentypfeingliederung „Signalpistole“ oder „Signalgewehr“ sowie in der Munitionsbezeichnung den Text „Signal“ enthält.
Zur Unterstützung der WaffB wird der Beschreibungstext für den Bedürfnisgrund „Sonstiges“ folgendermaßen hinterlegt: Sonstiges Bedürfnis (z.B. zum Besitz von Seenotsignalmitteln, Veterinär, Schlachtbetrieb, etc.). - CR273: Waffen und Waffenteile zur Person
Im Rahmen einer Recherche können künftig unter Angabe PersonenID und dem Objekttyp „Zugeordnete Waffen zur Person als Erlaubnisinhaber“ / „Zugeordnete Waffenteile zur Person als Erlaubnisinhaber“ innerhalb einer Recherche alle aktiven Waffen und eigenständigen Waffenteile abgefragt werden, die Erlaubnissen zugeordnet sind, bei denen die Person Erlaubnisinhaber in der Rolle #1 - Erlaubnisinhaber oder wirtschaftlich berechtigter Kaufmann bzw. Unternehmen ist. Weiterhin werden die Waffen im Erwerbsprozess zurückgeliefert, für die die Person noch einen Erwerb melden muss.
Achtung: Die Recherche liefert keine Waffen zurück, auf die die Person auf andere Art und Weise möglicherweise Zugriff hat (bspw. waffenrechtlich Verantwortliche zu einer Waffenbesitzkarte für Vereine, Waffenherstellungs- oder Handelserlaubnis).. - CR274: Anpassung Suchverfahren
In XWaffe wurden um die Suchkriterien/-felder "Fertigstellungsjahr" und "Jahr des Erwerbs aus dem Ausland" ergänzt. Die Suche wurde auf die gesetzlichen Vorgaben des aktuellen WaffRG angepasst (Mindestkriterien / Pflichtangaben, Suchkriterien). - CR281: Erstregistrierungsart für Waffen aus dem Erwerb von Sonstigem Überlasser
Künftig werden bei einem Erwerb von Sonstigem Überlasser im Register neuregistrierte Waffen mit einer eigenen Erstregistrierungsart „Erwerb von Sonstigem Überlasser“ angelegt. Die Erstregistrierungsart #26 wurde entsprechend ergänzt. - CR263: Ablehnung der Speicherung von mehreren kleinen Waffenscheinen pro Person
Die Zentrale Komponente lehnt künftig die Speicherung von mehreren aktiven kleinen Waffenscheinen zu einer PersonenID ab. - CR277: Verhinderung Erlaubnis löschen
Die Zentrale Komponente lehnt künftig die Löschung einer Erlaubnis auch ab, wenn dieser noch inaktive Waffen oder Waffenteile zugeordnet sind.
- CR235: Entfall Waffe.neu
- Relevant für Händler, Hersteller und deren Softwarehersteller:
- CR289: Waffen an nicht zulässigen Erlaubnistypen
Die NWR Kopfstelle lehnt künftig die Rücküberlassung einer Waffe / Waffenteil ohne Anzeigepflicht ab, wenn der Erlaubnistyp der Erwerbserlaubnis nicht einer der folgenden Erlaubnistypen ist:
- Standard-Waffenbesitzkarte (#1)
- Sportschützen-Waffenbesitzkarte (#2)
- Waffenbesitzkarte für Sammler (#3)
- Waffenbesitzkarte für Sachverständige (#4)
- Waffenbesitzkarte für Vereine (#5)
- private Waffenherstellungserlaubnis (#16)
- Sportschützen-Waffenbesitzkarte (bis 31.03.2003) (#37)
- Anzeigebescheinigung (#38)
- CR296: Verhinderung doppelter Herstellermeldung
Zur Verhinderung der Registrierung von Waffendubletten erhält der meldende Hersteller- oder Händler aktuell den Fehlercode #24 der Fehlerklasse II (Die als neu zu registrierend angegebene Waffe/Waffenteil ist bereits registriert) und die Meldung wird erfolgreich verarbeitet.
Künftig wird dies ein Fehler der Fehlerklasse I und die Verarbeitung der Meldung wird abgebrochen.
- CR289: Waffen an nicht zulässigen Erlaubnistypen
- Relevant sowohl für Waffen- Sicherheitsbehörden als auch für Händler und Hersteller bzw. deren Softwarehersteller:
- CR276: Weitere redaktionelle Änderungen in Katalogen
Bei den Codewerte #12 und #13 der Waffentyp Feingliederung wurden redaktionelle Anpassungen der Beschreibung vorgenommen.
- CR276: Weitere redaktionelle Änderungen in Katalogen
Näheres finden Sie in der Änderungsdokumentation zu XWaffe 2.7.1 Als Softwarehersteller für Händler und Hersteller beachten Sie bitte unbedingt die Schnittstellenspezifikation der NWR Kopfstelle und die Regelwerke für Händler und Hersteller im Nationalen Waffenregister.
Die technische Dokumentation zu XWaffe finden Sie hier:
XWaffe Spezifikation Version 2.7.1 beschreibt das Informations- und Nachrichtenmodell für XWaffe 2.7
Hier finden Sie XWaffe 2.7 Technische Dateien (XML Schemata)
Hier finden Sie
Die vorstehenden Informationen sind seit 10.03.2025 im

Die wird in wenigen Tagen im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Hier können Sie die jeweils aktuellen herunterladen.
Folgende Terminabläufe gelten dabei für die Inbetriebnahme in der NWR Kopfstelle:
09.05.2025 22:30 Uhr Es werden keine neuen Meldungen mehr im XWaffe 2.7 Format entgegengenommen. Dies betrifft sowohl das Meldeportal, als auch die Webservice-Schnittstelle für elektronische Waffenbücher. Der Abruf von Verarbeitungsergebnissen im XWaffe 2.7 Format, sowie das Arbeiten im Meldeportal ist weiterhin möglich.
09.05.2025 23:30 Uhr Es wird zusätzlich der Abruf von Verarbeitungsergebnissen deaktiviert. Dies betrifft sowohl das Meldeportal, als auch die Webservice-Schnittstelle für elektronische Waffenbücher.
09.05.2025 23:30 Uhr - 23:59 Uhr Es werden Wartungsarbeiten im System durchgeführt. Während der Wartungsarbeiten sind das Meldeportal, sowie die Webservice-Schnittstelle nicht verfügbar.
10.05.2025 00:00 Uhr Mit Inbetriebnahme von XWaffe 2.7.1 werden nur noch Meldungen im XWaffe 2.7.1 Format akzeptiert. Meldungen werden ab diesem Moment zwar angenommen, jedoch noch nicht verarbeitet. Eine Verarbeitung findet statt, wenn die zentrale Registerkomponente auf XWaffe 2.7.1 aktualisiert wurde. Dies wird im Laufe des 10.05.2025 erfolgen. Anschließend werden Ihre angenommenen Meldungen verarbeitet und Sie können Ihre Verarbeitungsergebnisse wie gewohnt abrufen.
Die IWA OutdoorClassics 2025 steht vor der Tür! Vom 27. Februar bis zum 2. März 2025 trifft sich die internationale Jagd- und Schießsportbranche wieder im Messezentrum Nürnberg. Auch in diesem Jahr wird der Benutzerservice des Nationalen Waffenregisters (NWR) vor Ort sein. Unser Team aus Kolleginnen und Kollegen des Bundesverwaltungsamts, der NWR-Kopfstelle sowie der Fachlichen Leitstelle NWR steht Ihnen für individuelle Beratungen zur Verfügung.
Nutzen Sie die Gelegenheit, um:
- Fragen rund um das NWR direkt mit unseren Experten zu klären,
- sich über rechtliche Anforderungen und technische Neuerungen in Hinblick auf das NWR zu informieren,
- und wertvolle Einblicke in die korrekte Anwendung des NWR-Standards XWaffe zu erhalten.
Wir freuen uns darauf, Sie im Raum „Athen“ im Konferenzzentrum NCC-Mitte der Nürnberg-Messe persönlich zu begrüßen und Ihnen bei Ihren Anliegen weiterzuhelfen. Hierfür haben Sie die Möglichkeiten, uns entweder direkt vor Ort aufzusuchen oder – was wir empfehlen würden – vorab einen Besprechungstermin zu verabreden.
Durch klicken auf den Button beim Ihrem Terminwunsch öffnet sich Ihre E-Mail App. Bitte geben Sie uns einen Hinweis, welches Thema Sie gern besprechen möchten, damit wir die erforderliche Expertise für Sie bereithalten und eine Erreichbarkeit, mit der wir Sie auch auf der Messe erreichen können. Bis bald in Nürnberg!
Ihr Team des NWR Benutzerservice
Donnerstag, 27. Februar 2025
Uhrzeit | Slot 1 | Slot 2 |
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10:00–11:00 | ||
11:00–12:00 | ||
12:00–13:00 | ||
13:00–14:00 | ||
14:00–15:00 | ||
15:00–16:00 | ||
16:00–17:00 |
Freitag, 28. Februar 2025
Uhrzeit | Slot 1 | Slot 2 |
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10:00–11:00 | ||
11:00–12:00 | ||
12:00–13:00 | ||
13:00–14:00 | ||
14:00–15:00 | ||
15:00–16:00 | ||
16:00–17:00 |
Samstag, 1. März 2025
Uhrzeit | Slot 1 | Slot 2 |
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10:00–11:00 | ||
11:00–12:00 | ||
12:00–13:00 | ||
13:00–14:00 | ||
14:00–15:00 | ||
15:00–16:00 | ||
16:00–17:00 |
Diese Seite bietet Ihnen eine umfassende Übersicht über die relevanten Regelwerke, die in der NWR Kopfstelle bei der Meldungsverarbeitung angewendet werden.
Bedeutung der Regelwerke
Als Händler oder Hersteller tragen Sie eine besondere Verantwortung, sowohl die gesetzlichen Vorgaben als auch die Regeln des NWR zu kennen und umzusetzen. Diese Regelwerke bieten Ihnen die notwendigen Informationen, um Ihre Tätigkeiten im Einklang mit den geltenden Regeln durchzuführen.
Übersicht der Regelwerke
Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der aktuellen Regelwerke, die für Ihre Tätigkeit relevant sind. Bitte klicken Sie auf die jeweiligen Links, um detaillierte Informationen zu erhalten:
Wir empfehlen Ihnen, sich regelmäßig über Änderungen und Aktualisierungen dieser Regelwerke zu informieren, um stets auf dem neuesten Stand zu bleiben. Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.