Private Waffenbesitzer, wie Jäger, Sportschützen oder Waffensammler, haben über ihre zuständigen Waffenbehörden Kontakt mit dem nationalen Waffenregister (NWR). Derzeit ist eine unmittelbare Anbindung der Bürgerinnen und Bürger an das NWR nicht vorgesehen. Unter gezielter Nutzung der Möglichkeiten des NWR sollen zukünftig die E-Governement-Prozesse im Waffenwesen intensiviert und auch auf die Bürgerinnen und Bürger und insbesondere schießsportliche Vereine ausgeweitet werden. Für Erlaubnisinhaber und Vereine sollen über die derzeit bereits vorhandenen E-Governement-Anwendungen hinaus Möglichkeiten geschaffen werden, mit den Waffenbehörden online über sichere Web-Services zu kommunizieren. Damit könnten bürgerorientierte Dienste angeboten und ein Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet werden.
Mit dem Nationalen Waffenregister wird bundesweit die elektronische Zuordnung von Waffen sowie waffenrechtlichen Erlaubnissen, Ausnahmen, Anordnungen, Sicherstellungen oder Verboten zu Personen ermöglicht.
Dabei ergibt sich für die Waffenbehörden (hier finden Sie die Liste der Waffenbehörden) eine besondere Rolle:
Wesentlich unterstützt werden die Waffenbehörden von der Fachlichen Leitstellen, deren Aufgabe Sie aus dem folgenden Faltblatt entnehmen können:
Für weitere Fragen zum privaten Waffenbesitz oder dem Nationalen Waffenregister finden Sie möglivcherweise Antworten in den FAQ
Die NWR-ID
Spätestens mit der Anbindung der Waffenhändler und -hersteller in 2020 erhält auch für private Waffenbesitzter die persönliche NWR-ID eine Bedeutung. Diese ist dann bei allen Geschäftsvorfällen, wie Kauf, Verkauf etc., anzugeben.
Weitere Informationen sind im neuen zu finden.
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