Betroffener Personenkreis: | Waffenhersteller und Waffenhändler |
Benötigte Daten: | Ihre NWR Firmen-ID (F-ID) Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID) Datum der Deblockierung NWR-ID Waffe/Waffenteil (W-ID o. T-ID) Als Kontrolldaten:
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Eine Deblockierung der Waffe oder eines wesentlichen Waffenteils erfolgt, wenn ein Blockiersystem gem. § 20 Abs. 3 ff WaffG ausgebaut worden ist. Nehmen Sie als autorisierter Hersteller / Händler eine Deblockierung vor, melden Sie diese Deblockierung entsprechend an das Meldeportal.
Bei einer Deblockierung ist die vorherige Zustimmung der zuständigen Waffenbehörde erforderlich!