2.10 Deblockierung

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Betroffener Personenkreis: Waffenhersteller und Waffenhändler
Benötigte Daten: Ihre NWR Firmen-ID (F-ID)
Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID)
Datum der Deblockierung
NWR-ID Waffe/Waffenteil (W-ID o. T-ID)
Als Kontrolldaten:
  • Herstellerbezeichnung
  • Munitionsbezeichnung/Kaliber
  • Waffentypfeingliederung
  • optional Seriennummer

Eine Deblockierung der Waffe oder eines wesentlichen Waffenteils erfolgt, wenn ein Blockiersystem gem. § 20 Abs. 3 ff WaffG ausgebaut worden ist. Nehmen Sie als autorisierter Hersteller / Händler eine Deblockierung vor, melden Sie diese Deblockierung entsprechend an das Meldeportal.
Bei einer Deblockierung ist die vorherige Zustimmung der zuständigen Waffenbehörde erforderlich!
Impressum
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres und Sport
Fachliche Leitstelle NWR
Steckelhörn 12
20457 Hamburg
E-Mail: nwr-fl@bis.hamburg.de
Links
www.bmi.bund.de
(Bundesministerium des Innern
und Heimat)
www.bva.bund.de
(Bundesverwaltungsamt)
www.nwr-fl.de
(Fachliche Leitstelle NWR)
Quellenverzeichnis
Bilder:
Peter Smola
Rainer Sturm
alle pixelio.de