Es gibt verschiedene Arten des Abhandenkommens. Näheres entnehmen Sie der nachfolgenden Übersicht.
1 |
Abhandengekommen durch Straftat |
unfreiwilliger Besitzverlust des unmittelbaren Besitzers bei gleichzeitiger unbefugter Aneignung durch Dritten (z.B. Diebstahl) |
2 |
Abhandengekommen durch Verlust |
unfreiwilliger Besitzverlust des unmittelbaren Besitzers ohne gleichzeitige unbefugte Aneignung durch Dritten (z.B. Verlieren) |
Betroffener Personenkreis: | Waffenhersteller, Waffenhändler und Büchsenmacher |
Benötigte Daten: | Ihre NWR Firmen-ID (F-ID) Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID) Kenntnisnahmedatum des Abhanden- kommens Art des Abhandenkommens NWR-ID Waffe/Waffenteil (W-ID o. T-ID) Als Kontrolldaten:
|
Nach Kenntnisnahme des Verlustes, des Abhandenkommens einer Waffe oder eines wesentlichen Waffenteils haben Sie diesen Umstand unverzüglich (sofort nach Kenntnisnahme) über das NWR Meldeportal Ihrer zuständigen Waffenbehörde elektronisch zu melden (gemäß § 37 b Abs. 3 WaffG). Die zuständige Waffenbehörde erhält hierbei einen Hinweis vom NWR und unterrichtet die örtliche Polizeidienststelle über das Abhandenkommen (gemäß § 37 b Abs. 5 WaffG).