2.12 Unbrauchbarmachung

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Betroffener Personenkreis: Waffenhersteller und Büchsenmacher
Benötigte Daten: Ihre NWR Firmen-ID (F-ID)
Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID)
Datum der Unbrauchbarmachung
NWR-ID Waffe/Waffenteil (W-ID o. T-ID)
Als Kontrolldaten:
  • Herstellerbezeichnung
  • Munitionsbezeichnung/Kaliber
  • Waffentypfeingliederung
  • optional Seriennummer

 Wird eine Waffe/ein Waffenteil durch Sie nach den gesetzlichen Vorgaben unbrauchbar gemacht (deaktiviert), melden Sie dieses unverzüglich dem Meldeportal mit einer „Unbrauchbarmachungsmeldung“ (gemäß § 37 b Abs. 2 WaffG).

Bei diesem Geschäftsprozess ist bei der Auswahl der Erwerbs- und Überlassungsart zu beachten, dass die betroffene Waffe durch die Unbrauchbarmachung ihre WBK-Pflicht verliert und der Kunde nach erfolgter Unbrauchbarmachung hierfür eine Anzeigebescheinigung bei seiner Waffenbehörde beantragen muss.

Ferner ist zu beachten, dass es sich bei der Überlassung an das Beschussamt und dem anschließenden Rückerwerb vom Beschussamt ebenfalls um anzeigepflichtige Vorgänge handelt.

2.12 Unbrauchbarmachung
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Impressum
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres und Sport
Fachliche Leitstelle NWR
Steckelhörn 12
20457 Hamburg
E-Mail: nwr-fl@bis.hamburg.de
Links
www.bmi.bund.de
(Bundesministerium des Innern
und Heimat)
www.bva.bund.de
(Bundesverwaltungsamt)
www.nwr-fl.de
(Fachliche Leitstelle NWR)
Quellenverzeichnis
Bilder:
Peter Smola
Rainer Sturm
alle pixelio.de