Betroffener Personenkreis: | Waffenhersteller und Waffenhändler |
Benötigte Daten: | Ihre NWR Firmen-ID (F-ID) Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID) Datum der Vernichtung NWR-ID Waffe/Waffenteil (W-ID o. T-ID) Als Kontrolldaten:
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Mit der Vernichtung einer Waffe oder eines wesentlichen Waffenteils endet grundsätzlich der Lebenszyklus dieser Waffe oder dieses wesentlichen Waffenteils.
Führen Sie eine Waffe / ein Waffenteil aus Ihrem Bestand der Vernichtung zu, dann melden Sie dieses unverzüglich dem Meldeportal über eine sogenannte Vernichtungsmeldung (gemäß § 37 b Abs. 1 S. 2 WaffG).