Betroffener Personenkreis: | Waffenhersteller und Waffenhändler |
Benötigte Daten: | Ihre NWR Firmen-ID (F-ID) Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID) Datum der Zerlegung NWR-ID Waffe/Waffenteil (W-ID o. T-ID) Als Kontrolldaten:
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Sie melden dem Meldeportal die Zerlegung einer/s Waffe / Waffenteils.
Es werden nur die Zerlegung einer kompletten Waffe und die Zerlegung eines aus wesentlichen Waffenteilen zusammengesetzten Waffenteils berücksichtigt.
Nicht berücksichtigt wird die Zerlegung von Waffen / Waffenteilen deren Waffenteile noch nicht im NWR registriert sind. Die Zerlegung einer Waffe / Waffenteil ohne verbaute Waffenteile führt zu einem Verarbeitungsfehler (Abbruch): „Der gemeldeten Waffe / Waffenteil ist kein Waffenteil als „verbaut in“ zugeordnet“ (Fehlercode 21).
Eine Zerlegungsmeldung braucht von HuH nicht vorgenommen werden, wenn sie Waffen/Waffenteile zur Reinigung, für Brünierarbeiten, zur Fehleranalyse oder zum Anbringen von Vorrichtungen für Schalldämpfer oder Zielfernrohre zerlegen, mithin in den Fällen, in denen die Waffe planmäßig wieder entsprechend zusammengesetzt wird.
Grundsätzlich beendet eine Zerlegung der Waffe oder des Waffenteils den Lebenszyklus dieser. Die Waffe / das Waffenteil wird durch das Zerlegen inaktiv und die NWR-ID kann anschließend nicht mehr genutzt werden. Das Zusammenbauen der einzelnen verbleibenden Teile mit einer Fertigstellungmeldung erzeugt eine neue Waffe mit neuer NWR-ID.
Bitte prüfen Sie daher in jedem Einzelfall, ob ein Zerlegen der Waffe mit Beendigung des Lebenszyklus der bestehenden Waffe beabsichtigt ist und weisen Sie den Waffenbesitzer auf den Erhalt der neuen Waffen-NWR-ID hin.
Mit einer Zerlegungsmeldung erhalten Sie nicht die NWR-IDs der verbauten Waffenteile zurück.