Betroffener Personenkreis: | Waffenhersteller und Büchsenmacher |
Benötigte Daten: | Ihre NWR Firmen-ID (F-ID) Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID) Datum des Umbaus NWR-ID Waffe/Waffenteil (W-ID o. T-ID), die umgebaut werden soll Als Kontrolldaten:
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optional: geänderte vollständige Angaben der Waffe / Waffenteil, sofern sich der Umbau auf die NWR-relevanten Eigenschaften der Waffe / Waffenteil auswirkt: |
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NWR-ID der Waffe/Waffenteils (W-ID o. T-ID) Herstellerbezeichnung Modellbezeichnung Munitionsbezeichnung/Kaliber Seriennummer Waffentechnische Ausführung Waffentypanlage 1 Waffentypfeingliederung Waffenkategorie |
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optional: geänderte vollständige Angaben des verbauten wesentlichen Waffenteils, sofern sich der Umbau auf die NWR-relevanten Eigenschaften des verbauten Waffenteils auswirkt: |
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NWR-ID des Waffenteils (T-ID) Herstellerbezeichnung Modellbezeichnung Munitionsbezeichnung/Kaliber Seriennummer Waffentechnische Ausführung Waffentypanlage 1 Waffentypfeingliederung Waffenkategorie |
Sie melden, nach erfolgtem Beschuss bzw. der Bereitstellung der Waffe oder des Waffenteils zum Verkauf / zur Überlassung, dem Meldeportal unverzüglich den Umbau einer Waffe / Waffenteils mit der Änderung NWR-relevanter Eigenschaften oder die Änderung der Kennzeichnung einer Waffe / Waffenteil (gem. § 37 Abs. 1 Nr. 4 a und b WaffG und § 37 a Nr. 3 a und b WaffG).
Hier werden folgende Anwendungsfälle berücksichtigt:
- Änderung des Kalibers einer Waffe/Waffenteil
- Umbau einer Waffe zur Salutwaffe
- Änderung der Schussreihenfolge einer Waffe
- Änderung der Länge eines Laufes
- Um-/Kennzeichnung einer eingeführten Waffe
Die zuständige WaffB erhält in den betroffenen Fällen einen entsprechenden Hinweis, damit evtl. die Datenbestände und die Erlaubnisse angepasst werden können.
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