2.18 Entnahme eines wesentlichen Waffenteils

 Link15 zum Inhaltsverzeichnis

Betroffener Personenkreis:

Waffenhersteller und Waffenhändler (HuH)

Benötigte Daten:

Ihre Firmen-ID (F-ID)

Ihre Herstellungs- oder Handelserlaubnis-ID (E-ID)

NWR-ID Waffe/Waffenteil (W-ID o. T-ID)

Als Kontrolldaten:

·         Herstellerbezeichnung

·         Munitionsbezeichnung/Kaliber

·         Waffentypfeingliederung

·         optional Seriennummer

Angaben zu dem Waffenteil, was entnommen werden soll

Wesentliches Waffenteil

NWR-ID Waffenteil (T-ID)

Herstellerbezeichnung

Munitionsbezeichnung/Kaliber

Waffentypfeingliederung

optional Seriennummer

                                                                                             

Der HuH stellt fest, dass ein wesentliches Waffenteil aus einer Waffe oder aus einem Waffenteil (z.B. Wechselsystem) entnommen werden soll (z.B. zum Zwecke der einzelnen Weitergabe an einen Fachbetrieb, der Entnahme eines als verbaut gemeldeten Einstecklaufes, etc.).

Bei den im NWR gespeicherten Waffen ist dabei in folgende zwei Fallkonstellationen zu unterscheiden:

  • Waffen, bei denen die verbauten Waffenteile bereits erfasst sind.

Bei Waffen, die nach dem Betriebsstart des NWR II (01.09.2020) von inländischen Herstellern neu fertiggestellt oder neu importiert worden sind besteht die gesetzliche Pflicht zur Registrierung aller wesentlicher Teile.

Zudem wurden bei einer ganzen Reihe von Bestandswaffen die wesentlichen Waffenteile aus verschiedenen Gründen nacherfasst.

Bei diesen Waffen liegen für die verbauten Waffenteile bereits die für die Entnahmemeldung benötigten T-IDs vor.

  • Waffen, bei denen die verbauten Waffenteile noch nicht erfasst sind.

Bei Waffen, die beim Start des NWR II am 01.09.2020 in Privatbesitz waren oder im Rahmen der Bestandsmeldung erfasst wurden, sind die wesentlichen Waffenteile noch nicht erfasst.

Waffenrechtlich ausreichend wäre, lediglich das einer Bestandswaffe entnommene Waffenteil mittels der Bestandsmeldung zu erfassen.

Ausdrücklich weisen wir aber darauf hin, dass von diesem Prozedere mit seinen Nachteilen (z.B. unklare Datenlage zur Teileherkunft; unklare Datenlage, dass der Waffe ein wesentliches Teil entnommen wurde, ggf. unnötige Nachfragen im Rahmen behördlicher Kontrollen, unterschiedliche Buchungsschritte im Vergleich zu anderen NWR-Buchungen, etc.) wie folgt abgewichen werden darf:

Erfassen Sie mittels Bestandsmeldung zumindest das aus der Waffe zu entnehmende wesentliche Waffenteil. Natürlich können Sie auch gleich alle wesentlichen Waffenteile direkt mit melden und sich so bei künftigen Veränderungen  Arbeit sparen. Für jedes gemeldete Waffenteil erhalten Sie dann vom automatisierten Fachverfahren die notwendige NWR T-ID aus dem NWR zurückgemeldet. Mit der Meldung „verbaut in“ ordnen Sie jedes gemeldete Waffenteil der betreffenden Waffe zu, so wie in vielen anderen NWR-Prozessen auch (Vorteil für Sie: Bei allen Prozessen bleibt der Ablauf gleich: Teil melden und in der Waffe verbauen, egal was danach damit passieren soll (Umbau, Austausch, Entnahme, …).

Nun wenden Sie die neue Entnahmemeldung an und können mit dem Einzelteil weiter verfahren, ohne die eingangs genannten Nachteile.

Hinweis: Entnahme funktioniert nur bei Besitz des Datensatzes

Befindet sich die Waffe mit dem entsprechendem Waffenteil noch nicht im Besitz und ist noch nicht der Erlaubnis des HuH im NWR zugeordnet, muss diese erst einmal mit der Erwerbsmeldung „Erwerb von Hersteller, Händler, WBK-Inhaber oder Inhaber einer Anzeigebescheinigung“ übernommen werden. Dann erst ist die Entnahme-Meldung eines wesentlichen Waffenteils möglich.

Ggf. ist die Waffe durch den Fachbetrieb als kompletter Datensatz zu übernehmen und nach Anlage und Entnahme des betreffenden Teils wieder zurück zu überlassen.

218 Entnahme eines wesentlichen Waffenteils WTReg



218 Entnahme eines wesentlichen Waffenteils WTnReg

 

Impressum
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres und Sport
Fachliche Leitstelle NWR
Steckelhörn 12
20457 Hamburg
E-Mail: nwr-fl@bis.hamburg.de
Links
www.bmi.bund.de
(Bundesministerium des Innern
und Heimat)
www.bva.bund.de
(Bundesverwaltungsamt)
www.nwr-fl.de
(Fachliche Leitstelle NWR)
Quellenverzeichnis
Bilder:
Peter Smola
Rainer Sturm
alle pixelio.de