Diese Meldungsart ist in folgenden Fallkonstellationen auszuwählen:
Zusammenbau von modularen Waffen / Waffenteile bei denen folgende Bedingungen erfüllt sind
- Es handelt sich um eine modulare Waffe oder ein modulares Waffenteil. Das ist dann der Fall, wenn die wesentlichen Waffenteile vom Beschussamt im sogenannten „Serienbeschuss“ beschossen wurden.
- Alle wesentlichen Waffenteile der modularen Waffe / Waffenteile stammen von einem Hersteller.
Diese Meldungsart ist in folgenden Fallkonstellationen nicht auszuwählen:
Wenn nicht alle wesentlichen Waffenteile von einem Hersteller stammen, oder die Waffe oer das Waffenteil nicht modular ist, dann handelt es sich um die Herstellung / Bearbeitung einer Waffe und bedarf einer entsprechenden Herstellungserlaubnis und ist somit den Herstellern / Büchsenmachern vorbehalten und als Fertigstellung bzw. Umbau zu melden.
Der Zusammenbau einer/s modularen Waffe / Waffenteils kann auch dann durch Waffenhändler an das NWR gemeldet werden, wenn diese nur über eine Waffenhandelserlaubnis verfügen.
T-IDs bereits vorhanden:
Der HuH möchte aus einzelnen Waffenteilen eines Herstellers, die bereits im NWR mit einer T-ID gespeichert sind, eine komplette Waffe oder ein Waffenteil modular zusammenbauen.
Betroffener Personenkreis: Waffenhersteller und Waffenhändler (HuH)
Benötigte Daten: Ihre Firmen-ID (F-ID)
Ihre Herstellungs- oder Handelserlaubnis-ID (E-ID)
Datum des Zusammenbaus
NWR- IDs der Waffenteile (T-IDs)
Die Waffendaten der zu erfassenden modularen Waffe oder die Waffenteildaten des zu erfassenden modularen Waffenteils.
Hierzu zählen:
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- Herstellerbezeichnung
- Modellbezeichnung
- Munitionsbezeichnung/Kaliber
- Seriennummer
- Waffentechnische Ausführung
- Waffentyp Anlage 1
- Waffentypfeingliederung
- Waffenkategorie (EU-Kategorie)
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Angaben zu den Waffenteilen: für jedes wesentliche Waffenteil (Kontrolldaten)
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- Wesentliches Waffenteil (Art)
- NWR-ID des Waffenteils (T-ID)
- Herstellerbezeichnung
- Munitionsbezeichnung/Kaliber
- Waffentypfeingliederung
- optional Seriennummer
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Bei dem Zusammenbau einer/s modularen Waffe / Waffenteils müssen sowohl die Waffe, als auch die Waffenteile vom selben Hersteller stammen. Sollten die Waffenteile mit unterschiedlichen Herstellerangaben im Nationalen Waffenregister gespeichert sein, wird daher die Meldung abgelehnt.
T-IDs noch nicht vorhanden:
Der HuH möchte aus einzelnen Waffenteilen eines Herstellers, die noch nicht im NWR mit einer T-ID gespeichert sind, eine komplette Waffe oder ein komplettes Waffenteil modular zusammenbauen.
Betroffener Personenkreis: Waffenhersteller und Waffenhändler (HuH)
Benötigte Daten: Ihre Firmen-ID (F-ID)
Ihre Herstellungs- oder Handelserlaubnis-ID (E-ID)
Datum des Zusammenbaus
Die Waffendaten der zu erfassenden modularen Waffe oder die Waffenteildaten des zu erfassenden modularen Waffenteils.
Hierzu zählen:
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- Herstellerbezeichnung
- Modellbezeichnung
- Munitionsbezeichnung/Kaliber
- Seriennummer
- Waffentechnische Ausführung
- Waffentyp Anlage 1
- Waffentypfeingliederung
- Waffenkategorie (EU-Kategorie)
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Angaben zu den Waffenteilen: für jedes wesentliche Waffenteil
Die Waffenteildaten des zu erfassenden Waffenteils
Hierzu zählen:
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- Herstellerbezeichnung
- Modellbezeichnung
- Wesentliches Waffenteil (Art)
- Munitionsbezeichnung/Kaliber
- Seriennummer
- Waffentechnische Ausführung
- Waffentyp Anlage 1
- Waffentypfeingliederung
- Waffenkategorie (EU-Kategorie)
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