Betroffener Personenkreis: | Waffenhersteller und Waffenhändler |
Benötigte Daten: | Ihre NWR Firmen-ID (F-ID) Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID) Datum der Überlassungsabsicht NWR-ID des Erwerbers (P-ID o. F-ID) NWR-Erlaubnis-ID des Erwerbers (E-ID) |
Wenn Sie die Absicht haben, vor dem Überlassen einer Schusswaffe die Erlaubnis des möglichen Erwerbers auf ihre Gültigkeit hin zu überprüfen, so können Sie im Vorfeld der Überlassung eine Meldung „Überlassungsabsicht“ absenden.
Hierbei prüft das Register, ob für die angegebene Person mit der entsprechenden P-ID eine gültige Erlaubnis (E-ID) im Register gespeichert ist und ob die angegebene Erlaubnis zum Zeitpunkt des „Datums der Überlassungsabsicht“ gültig ist. Das Datum darf hierbei nicht in der Vergangenheit liegen, kann aber in der Zukunft sein (Datum der beabsichtigten Überlassung).
Sie erhalten anschließend eine entsprechende Rückmeldung vom Meldeportal.