Diese Erwerbsart ist auszuwählen in folgenden Fallkonstellationen:
- Sämtliche Erwerbsvorgänge von
- Inländischen Herstellern/Händlern
- WBK-Inhaber, sofern für diese aus der Überlassung eine Anzeigepflicht bei der WaffB resultiert
- Inhaber einer Anzeigebescheinigung
Diese Erwerbsart ist nicht zu verwenden in folgenden Fallkonstellationen:
- Erwerb von ausländischen Herstellern/Händlern
- WBK-Inhabern, für diese aus der Überlassung keine Anzeigepflicht bei der WaffB resultiert.
Betroffener Personenkreis: | Waffenhersteller und Waffenhändler |
Benötigte Daten: | Ihre NWR Firmen-ID (F-ID) Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID) Datum des Erwerbs Waffe bei Anzeige in Besitz NWR-ID des Überlassers (P-ID o. F-ID) NWR-ID Waffe/Waffenteil (W-ID o. T-ID) Als Kontrolldaten:
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Sie melden den Erwerb einer Waffe/eines Waffenteils von einem inländischen Hersteller, Händler oder WBK-Inhaber, dann melden Sie dieses unverzüglich mit einer Erwerbsmeldung. Am sinnvollsten ist es, wenn Sie den Erwerb der Waffe immer erst melden, wenn Ihnen die Waffe vorliegt. Dann können Sie in Ihrem Meldeprozess durch Setzen eines entsprechenden Hakens („im Besitz“) immer angeben, dass sich die Waffe bereits in Ihrem Besitz befindet. Nur mit dieser Bestätigung wird die Waffe auch vom System Ihrer Erlaubnis im NWR zugeordnet.
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